22. Sonstige Rückstellungen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Die Finanzierungskosten aus der Aufzinsung in den Folgeperioden werden im Übrigen Finanzergebnis erfasst.
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen enthalten erwartete Belastungen für den Rückbau bestehender Anlagen und Gebäude. Wird BASF als die einzige potenziell in Anspruch zu nehmende Partei identifiziert, deckt die Rückstellung die gesamte zu erwartende Belastung ab. Bei Standorten, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern betrieben werden, umfasst die gebildete Rückstellung grundsätzlich lediglich den BASF zurechenbaren Anteil an der erwarteten Gesamtbelastung. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung basiert auf den verfügbaren technischen Daten des Standorts, den genutzten Technologien, den gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen. Erwartete wesentliche Änderungen der Verpflichtungen werden bei der Ermittlung berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten werden für erwartete Belastungen aus der Sanierung kontaminierter Standorte, der Rekultivierung von Deponien, der Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen an bestehenden Produktions- oder Lagereinrichtungen und für ähnliche Maßnahmen sowie für Rückgabeverpflichtungen von Emissionsrechten gebildet.
Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen enthalten insbesondere variable Vergütungen, einschließlich darauf entfallende Sozialversicherungsbeiträge, sowie Verpflichtungen zur Gewährung von Dienstaltersprämien. Letztere werden überwiegend nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Die Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen umfassen überwiegend Verpflichtungen aus zu gewährenden Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen im Segment Agricultural Solutions sowie aus Gewährleistungen oder Produkthaftungen, zu zahlende Provisionen für die Vermittlung von Verkäufen und drohende Verluste aus vertraglichen Vereinbarungen.
Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen enthalten Abfindungszahlungen für ausscheidende Mitarbeitende oder vergleichbare Personalaufwendungen, erwartete Kosten für Standortschließungen sowie Abbruchverpflichtungen und vergleichbare Belastungen. Die Rückstellungen werden gebildet, wenn ein entsprechender Plan von der jeweiligen Geschäftsleitung beschlossen und kommuniziert wurde.
Die Rückstellungen für Prozess-, Schadenersatz- und ähnliche Verpflichtungen enthalten erwartete Belastungen aus Prozessen, in denen BASF die beklagte Partei ist, und Schadenersatzverpflichtungen aus Klagen gegen BASF sowie Bußgelder. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhängige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.
Langfristige Rückstellungen wurden mit einem Zinssatz zwischen 2,2 % und 3,5 % abgezinst (2022: zwischen 1,0 % und 2,2 %).
Erläuterungen zu Sonstigen Rückstellungen
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31.12.2023 |
31.12.2022 |
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---|---|---|---|---|
|
|
davon kurzfristig |
|
davon kurzfristig |
Rückbauverpflichtungen |
125 |
3 |
158 |
16 |
Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten |
948 |
135 |
946 |
135 |
Personalverpflichtungen |
1.299 |
844 |
1.945 |
1.522 |
Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen |
1.793 |
1.731 |
1.658 |
1.618 |
Restrukturierungsmaßnahmen |
92 |
83 |
144 |
121 |
Prozess-, Schadenersatz- und ähnliche Verpflichtungen |
173 |
77 |
125 |
56 |
Übrige |
467 |
342 |
473 |
331 |
Summe |
4.898 |
3.214 |
5.448 |
3.799 |
Der Rückgang der Rückstellungen für Personalverpflichtungen ergab sich insbesondere aus niedrigeren Abgrenzungen für variable Vergütungsbestandteile.
Der Anstieg der Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen resultierte aus höheren Abgrenzungen für Rabattprogramme.
Der Rückgang der Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen resultierte im Wesentlichen aus niedrigeren Abgrenzungen für Abfindungen.
Übrige enthalten unter anderem Zinsen auf langfristige Steuerrückstellungen.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen nach Rückstellungskategorien. Sonstige Veränderungen enthalten Konsolidierungskreisänderungen, Akquisitionen, Devestitionen, Währungseffekte sowie die Umbuchung von Verpflichtungen in die Verbindlichkeiten, sofern sich die Verpflichtungen hinsichtlich Höhe oder Zeitpunkt ihres Anfalls konkretisiert haben.
|
01.01.2023 |
Zuführung |
Aufzinsung |
Inanspruchnahme |
Auflösung |
Sonstige |
31.12.2023 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rückbauverpflichtungen |
158 |
2 |
3 |
–6 |
–30 |
–3 |
125 |
Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten |
946 |
123 |
11 |
–80 |
–39 |
–13 |
948 |
Personalverpflichtungen |
1.945 |
949 |
4 |
–1.458 |
–109 |
–32 |
1.299 |
Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen |
1.658 |
1.643 |
– |
–1.314 |
–130 |
–64 |
1.793 |
Restrukturierungsmaßnahmen |
144 |
53 |
− |
–81 |
–23 |
–1 |
92 |
Prozess-, Schadenersatz‑ und ähnliche Verpflichtungen |
125 |
90 |
0 |
–30 |
–34 |
21 |
173 |
Übrige |
473 |
255 |
2 |
–208 |
–56 |
2 |
467 |
Summe |
5.448 |
3.115 |
21 |
–3.176 |
–421 |
–90 |
4.898 |