BASF-Bericht 2023

21. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rahmenbedingungen der Pläne

Den meisten Mitarbeitenden werden neben den Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung Versorgungsleistungen aus beitrags- oder leistungsorientierten Versorgungsplänen gewährt. Die Leistungen bemessen sich in der Regel nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder Beiträgen der begünstigten Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern. Um die Risiken veränderter Kapital­marktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, werden den Mitarbeitenden seit einigen Jahren für zukünftige Dienstzeiten fast ausschließlich beitragsorientierte Pläne angeboten.

Das Group Pension Committee überwacht die Risiken aller Pensionspläne konzernweit hinsichtlich der Finanzierung der zugesagten Leistungen und der Portfoliostruktur der vorhandenen Pensionsvermögen. Organisation, Verantwortlichkeiten, Strategie, Durchführung und Berichterstattungspflichten sind für die zuständigen Facheinheiten schriftlich dokumentiert.

In einigen Ländern – insbesondere in Deutschland, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz – bestehen Pensionsverpflichtungen, die staatlicher Aufsicht oder vergleichbaren rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Zum Beispiel bestehen Mindestdotierungsvorschriften, die eine Deckung der Pensionsverpflichtungen auf Grundlage versicherungs­mathematischer Annahmen vorschreiben, die von den Annahmen nach IAS 19 abweichen. Darüber hinaus unterliegen Teile des Pensionsvermögens bei der Vermögensanlage für einzelne Vermögensklassen Einschränkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Hieraus können jährlich schwankende Unternehmensbeiträge, Finanzierungsmaßnahmen und Verpflich­tungsübernahmen zugunsten der Versorgungseinrichtungen resultieren, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Verpflichtungen und das gegebenenfalls vorhandene Pensionsvermögen der bestehenden Pensionspläne sind demografischen, rechtlichen und ökonomischen Risiken ausgesetzt. Ökonomische Risiken resultieren hauptsächlich aus unvorhergesehenen Entwicklungen an den Güter- und Kapitalmärkten. Dies betrifft zum Beispiel Rentenanpassungen in Abhängigkeit von der Inflation in Deutschland und im Vereinigten Königreich sowie die Auswirkungen der Diskontierungssätze auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen.

Die Strategie der BASF-Gruppe zur Finanzierung der zugesagten Leistungen orientiert sich an den spezifischen aufsichts- und steuerrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern.

In einigen Ländern wurden Versorgungszusagen erteilt, bei denen eine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers besteht. In mehreren Ländern enthalten die Versorgungszusagen in geringem Umfang Mindestverzinsungsgarantien. Im Falle, dass der Versorgungsträger die für die Gewährung der Mindestgarantie erforderlichen Erträge nicht erwirtschaften kann, wäre diese Garantie im Rahmen der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers durch diesen zu erbringen. Soweit die Ausgestaltung und Durchführung der Versorgungszusage sowie die Vermögenssituation des Versorgungsträgers dazu führen, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers unwahrscheinlich ist, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wird zwischen leistungsorientierten und beitragsorientierten Versorgungszusagen unterschieden. Bei beitragsorientierten Plänen werden die laufenden Beitragszahlungen als Aufwand erfasst.

Bei leistungsorientierten Versorgungszusagen werden Pensions­rückstellungen versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten sowie der Inflation, Fluktuation der Mitarbeitenden sowie die Lebenserwartung der Versorgungs­berechtigten. Für die Ermittlung der Höhe der Pensions­rückstellungen werden versicherungsmathematische Gutachten verwendet. Die Abzinsung der Verpflichtungen erfolgt auf Basis der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen. Zum Nettobilanzansatz von Pensionsrückstellungen kommt es, wenn die abgezinste Leistungsverpflichtung das zur Deckung eingesetzte Planvermögen übersteigt.

Ein Pensionsvermögensüberschuss liegt vor, wenn ein leistungsorientierter Pensionsplan einen Überschuss an Planvermögen über seine Verpflichtungen aufweist. IAS 19 verpflichtet den Arbeitgeber, die Werthaltigkeit eines solchen Überschusses zu prüfen. Sofern dem Unternehmen kein wirtschaftlicher Nutzen (zum Beispiel in Form von reduzierten Beiträgen oder einer Rückerstattung) zur Verfügung steht, muss eine Vermögenswertbegrenzung ausgewiesen werden. Eine solche Vermögenswertbegrenzung kam im Jahr 2022 und 2023 bei den Schweizer Pensionsplänen der BASF-Gruppe zum Tragen.

Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krankheitskosten und Lebensversicherungsprämien pensionierter Mitarbeitender sowie von deren Angehörigen, werden als Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwertes am 31. Dezember festgelegten Annahmen werden im folgenden Geschäftsjahr für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen verwendet.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Schätzungsänderungen in Bezug auf versicherungsmathematische Annahmen, die der Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zugrunde liegen, die Differenz zwischen normiertem und tatsächlichem Ertrag des Planvermögens sowie Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung werden ergebnis­neutral in den Sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

Im Finanzergebnis wird die Verzinsung für den zum Jahresanfang bestehenden Nettobilanzansatz verrechnet. Diese ergibt sich als Differenz zwischen den Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert und dem normierten Vermögensertrag aus dem Pensions­vermögen sowie den Zinskosten für die Vermögenswert­begrenzung. Der Nettozinsaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres basiert auf dem Rechnungszinsfuß und dem Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Jahres. Bei der Ermittlung der Verzinsung sind die im Laufe des Geschäftsjahres zu erwartenden Beitragszahlungen und Rentenzahlungen zu berücksichtigen.

Der normierte Ertrag des Pensionsvermögens wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahresanfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß unter Berücksichtigung der unterjährigen Renten- und Beitragszahlungen ermittelt.

Beschreibung der leistungsorientierten Pläne

Im Folgenden wird die typische Planstruktur in den einzelnen Ländern beschrieben. Insbesondere aufgrund der Übernahme von Plänen im Rahmen von Akquisitionen können abweichende Regelungen bestehen, die aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planbeschreibungen der einzelnen Länder haben.

Deutschland

Für die BASF SE und deutsche Gruppengesellschaften wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige BASF Pensions­kasse VVaG gewährt, die aus Mitglieds- und Unternehmens­beiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Die BASF SE sichert die erforderlichen Zuwendungen zu, um die Leistungen der BASF Pensionskasse VVaG ausreichend zu finanzieren. Für einen Teil der über die BASF Pensionskasse VVaG finanzierten Leistungen bestehen Anpassungspflichten, die von ihren Mitgliedsunternehmen getragen werden, wenn die BASF Pensionskasse VVaG diese aufgrund aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen nicht übernehmen kann. Im Jahr 2004 wurde die leistungsorientierte Grundversorgung für neu in die deutschen BASF-Gesellschaften eintretende Mitarbeitende geschlossen und durch einen beitragsorientierten Plan ersetzt. Zum 1. Juli 2021 wurde für Neueintritte in die deutschen BASF-Gesellschaften ein neuer beitragsorientierter Plan eingeführt. Über die Grundversorgung hinausgehende Zusagen von Betriebsrenten sind bei der BASF SE im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements über die BASF Pensionstreuhand e.V. und bei den deutschen Gruppengesellschaften überwiegend durch Pensionsrückstellungen finanziert. Seit 2022 erhalten neu eintretende Mitarbeitende eine wertpapiergebundene Pensions­zusage, während für die anderen Mitarbeitenden Leistungen überwiegend in Form von Bausteinplänen zugesagt wurden. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit eingeräumt, an unterschiedlichen Plänen zur Entgeltumwandlung teilzunehmen.

USA

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus beitragsorientierten Plänen gewährt.

Die bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne wurden mit Wirkung für das Jahr 2010 für weitere dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen und die erworbenen Leistungen festgeschrieben. Ein Anspruch auf inflationsbedingte Renten­anpassungen besteht nicht.

Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA), in dem eine Mindestfinanzierung der Pläne vorgeschrieben wird. Unternehmensbeiträge, die zur Gewährleistung dieser Mindestfinanzierung erforderlich sind, werden im Rahmen einer versicherungsmathematischen Bewertung ermittelt. Darüber hinaus bestehen Pensionspläne ohne Vermögensdeckung, die nicht ERISA unterliegen.

Zusätzliche pensionsähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Plänen für die Übernahme von Gesundheitskosten und von Lebensversicherungsprämien für pensionierte Mitarbeitende und deren Angehörige. Diese Pläne sind für Neueintritte seit 2007 geschlossen. Die Höhe der Erstattungsleistungen bei diesen Plänen ist festgeschrieben.

Schweiz

Die Mitarbeitenden der BASF-Gruppe in der Schweiz erhalten eine betriebliche Altersversorgung, die durch eine Pensionskasse aus Firmen- und Mitarbeitendenbeiträgen sowie den erzielten Vermögenserträgen finanziert wird. Aufgrund der Einbeziehung der gesetzlich obligatorischen Mindestversorgung gemäß dem schweizerischen Gesetz über die berufliche Vorsorge („BVG“) werden die Pensionspläne als leistungsorientierte Pläne bilanziert. Alle Leistungen sind sofort unverfallbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber zur Leistung von Unternehmensbeiträgen verpflichtet, die den Pensionsplänen die Gewährung einer Mindestleistungshöhe ermöglichen. Die Verwaltung der Pensionspläne erfolgt über paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besetzte Stiftungsräte, die die Leistungspläne und die Vermögensanlage steuern und überwachen.

Vereinigtes Königreich

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus einem beitragsorientierten Plan gewährt.

Darüber hinaus unterhält die BASF-Gruppe im Vereinigten Königreich leistungsorientierte Pläne, die für künftige dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen wurden. Für die Begünstigten der leistungsorientierten Pläne ist ein Inflationsausgleich bis zum Rentenbeginn gesetzlich vorgeschrieben.

Die Finanzierung der Pläne wird durch die Vorschriften der Regulierungsbehörde für Pensionen und die entsprechenden sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die leistungsorientierten Pläne werden von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren geschäftsführendes Organ (Board of Trustees) gemäß Treuhandvereinbarung und Gesetz die Interessen der Begünstigten vertritt und die zukünftige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherstellt. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch technische Bewertungen nach Maßgabe der lokalen Vorschriften bestimmt.

Übrige Länder

Bei Gruppengesellschaften in den übrigen Ländern werden Versorgungszusagen teilweise durch Pensionsrückstellungen, überwiegend aber durch externe Versicherungen oder Pensionsfonds abgedeckt.

Versicherungsmathematische Annahmen

Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:

Versicherungsmathematische Annahmen (%)

 

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwertes zum 31.12.

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Rechnungszinsfuß

3,20

3,70

5,00

5,30

1,30

2,20

4,50

4,80

Rententrend

2,20

2,20

3,20

3,40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands für Altersversorgung im jeweiligen Geschäftsjahr

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Rechnungszinsfuß

3,70

1,10

5,30

2,70

2,20

0,40

4,80

2,00

Rententrend

2,20

1,60

3,40

3,50

Bei den wesentlichen Pensionsverpflichtungen in Deutschland, den USA, der Schweiz und im Vereinigten Königreich basiert das Verfahren zur Herleitung der Diskontierungssätze auf einem Standardmodell, dem Willis Towers Watson RATE:Link Modell.

Ein Großteil der inländischen Pensionsverpflichtungen unterliegt aufgrund gesetzlicher Regelungen einer regelmäßigen Anpassung der laufenden Rentenzahlungen anhand der zwischenzeitlichen Inflationsentwicklung. Letztmalig fand eine Rentenanpassung zum 1. Januar 2022 statt. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine aufgelaufene Inflationsrate von 15,00 % seit der letzten Rentenanpassung zugrunde gelegt (31. Dezember 2022: 10,00 %). Die langfristige Inflationsannahme wurde im Jahr 2022 von 1,60 % auf 2,20 % angepasst und im Jahr 2023 unverändert beibehalten.

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt grundsätzlich anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres, die letztmals im Jahr 2019 für die Verpflichtungen in Deutschland beziehungsweise 2021 für die Verpflichtungen in der Schweiz aktualisiert wurden. Im Jahr 2022 wurden die Sterbetafeln für die Verpflichtungen in den USA angepasst.

Sterbetafeln (wesentliche Länder) zum 31.12.2023

Deutschland

Heubeck Richttafeln 2018G (modifiziert)

USA

Pri-2012 base mortality tables with Scale MP-2021 projection

Schweiz

BVG 2020 generational with CMI 2018 mortality improvement

Vereinigtes Königreich

S2PxA (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne (SAPS))

Sensitivitätsanalysen

Eine Änderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter hätte folgende Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen:

Sensitivität der Pensionsverpflichtungen zum 31.12. (Millionen €)

 

Anstieg um
0,5 Prozentpunkte

Rückgang um
0,5 Prozentpunkte

 

2023

2022

2023

2022

Rechnungszinsfuß

–1.303

–1.305

1.459

1.477

Rententrend

1.026

985

–867

–846

Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensionsverpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extrapolation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich.

Erläuterung der Beträge in Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz

Zusammensetzung des Aufwands für Altersversorgung (Millionen €)

 

2023

2022

Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen

235

357

Aufwand aus beitragsorientierten Pensionsplänen

330

344

Aufwand für Altersversorgung
(im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfasst)

565

701

 

 

 

Nettozinsaufwand aus unterdeckten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen

136

102

Nettozinsertrag aus überdeckten Pensionsplänen

–65

–21

Aufzinsung der Vermögenswertbegrenzung

10

Aufwand für Altersversorgung
(im Finanzergebnis erfasst)

81

81

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (Millionen €)

 

2023

2022

Anwartschaftsbarwert am 01.01.

21.670

28.629

Laufender Dienstzeitaufwand

235

373

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

0

2

Planabgeltungen / Planänderungen

–16

–12

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

811

379

Rentenzahlungen

–1.118

–1.126

Mitarbeitendenbeiträge

36

37

Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste

1.415

–6.800

davon Anpassungen der
finanzwirtschaftlichen Annahmen

1.291

–7.712

Anpassungen der demografischen Annahmen

–28

–12

erfahrungsbedingte Anpassungen

152

924

Aufnahme von bisher beitragsorientiert bilanzierten leistungsorientierten Plänen

156

Sonstige Veränderungen

0

–4

Währungseffekte

24

192

Anwartschaftsbarwert am 31.12.

23.213

21.670

Effekte aus Planabgeltungen resultierten im Jahr 2023 im Wesentlichen aus der Übertragung von Anwartschaften und entsprechenden Vermögenswerten aus dem Pensionsplan in Kanada an einen externen Versicherungsträger. Im Jahr 2022 beruhten die Effekte aus Planänderungen aus der Umstellung von einem Endgehaltsplan auf einen beitragsorientierten Plan für zukünftige Dienstjahre in den Niederlanden.

Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2023 12,9 Jahre (Vorjahr: 13,2 Jahre).

Entwicklung des Pensionsvermögens (Millionen €)

 

2023

2022

Pensionsvermögen am 01.01.

20.083

23.130

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

740

300

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

670

–2.641

Unternehmensbeiträge

140

144

Mitarbeitendenbeiträge

36

37

Rentenzahlungen

–995

–1.009

Planabgeltungen / Planänderungen

–17

Aufnahme von bisher beitragsorientiert bilanzierten leistungsorientierten Plänen

155

Sonstige Veränderungen

–10

–21

Währungseffekte

79

143

Pensionsvermögen am 31.12.

20.880

20.083

Bei kontinuierlicher Überwachung des Finanzierungsbedarfs der Pensionspläne ist BASF bestrebt, die erforderlichen Renditen zu erzielen, um Finanzierungslücken im Laufe der Zeit zu schließen. Die derzeit erwarteten Unternehmensbeiträge für 2024 belaufen sich auf rund 200 Millionen €. Im Jahr 2023 wurden aufgrund einer nicht mehr unwahrscheinlichen Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber zwei bislang als beitragsorientiert bilanzierte Pläne belgischer Gruppengesellschaften mit in die Berechnung des Anwartschaftsbarwertes und des Pensionsvermögens einbezogen. Die daraus resultierende zusätzliche Nettoverpflichtung ist mit 1 Million € unwesentlich.

Entwicklung des Nettobilanzansatzes (Millionen €)

 

2023

2022

Nettobilanzansatz am 01.01.

–2.018

–5.499

Laufender Dienstzeitaufwand

–235

–373

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

–2

Planabgeltungen / Planänderungen

–1

12

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

–811

–379

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

740

300

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

670

–2.641

Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste beim Anwartschaftsbarwert

–1.415

6.800

Rentenzahlungen ohne Inanspruchnahme des Pensionsvermögens

123

117

Unternehmensbeiträge

140

144

Aufnahme von bisher beitragsorientiert bilanzierten leistungsorientierten Plänen

–1

Sonstige Veränderungen

–10

–17

Währungseffekte

54

–49

Veränderung der Vermögenswertbegrenzung

38

–431

Nettobilanzansatz am 31.12.

–2.726

–2.018

davon Vermögenswerte aus überdeckten
Plänen

170

792

Pensionsrückstellungen

2.896

2.810

Regionale Zuordnung der leistungsorientierten Pläne zum 31.12. (Millionen €)

 

Pensions­verpflichtungen

Planvermögen

Vermögenswert­begrenzung

Nettobilanzansatz

 

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

Deutschland

16.563

15.219

14.687

14.108

–1.876

–1.111

USA

2.726

2.876

1.853

1.977

–873

–899

Schweiz

1.738

1.561

2.140

2.007

–393

–431

9

15

Vereinigtes Königreich

1.296

1.260

1.409

1.368

113

108

Übrige

890

754

791

623

–99

–131

Summe

23.213

21.670

20.880

20.083

–393

–431

–2.726

–2.018

Erläuterung des Planvermögens

Die Ziel-Portfoliostruktur der Pensionspläne wird mithilfe von Asset-Liability-Studien ermittelt und regelmäßig überprüft. Danach werden die Vermögensanlagen unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Anlageklassen und der regulatorischen Bestimmungen für die Anlage von Pensionsvermögen langfristig auf die Entwicklung der Verpflichtungen abgestimmt. Die bestehende Portfoliostruktur orientiert sich grundsätzlich an der Zielallokation und berücksichtigt darüber hinaus aktuelle Markteinschätzungen. Zur Begrenzung von Anlagerisiken und zur Ausschöpfung möglichst vieler Ertragspotenziale erfolgt eine breite weltweite Streuung der Einzelanlagen.

Liability-Driven-Investment-(LDI-)Techniken, wie zum Beispiel die Absicherung gegenüber Zins- und Inflationsveränderungen, werden in einigen Pensionsplänen angewendet, insbesondere bei den britischen und amerikanischen Pensionsplänen, sowie seit 2023 auch in Deutschland.

Struktur des Pensionsvermögens (%)

 

2023

2022

Aktien

19

21

Schuldinstrumente

45

42

davon gegenüber staatlichen Schuldnern

19

16

gegenüber anderen Schuldnern

26

26

Immobilien

8

7

Alternative Investments

27

29

Zahlungsmittel und geldmarktnahe Anlagen

1

1

Summe

100

100

Neben Schuldscheindarlehen und Pfandbriefen umfasst die Anlageklasse Schuldinstrumente auch Unternehmens- und Staatsanleihen. Bei den Staatsanleihen handelt es sich vorwiegend um Anleihen von Ländern sehr hoher Bonität wie den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Frankreich und der Schweiz. In begrenztem Umfang werden auch Staatsanleihen aus Schwellenländern gehalten. Bei den Unternehmensanleihen sind es vorwiegend Anleihen von Schuldnern guter Bonität, wobei bewusst auch in begrenztem Umfang Anleihen gehalten werden, die zum High-Yield-Bereich gehören. Im Rahmen der laufenden Überwachung der Ausfallrisiken, die auf einem vorgegebenen Risikobudget und der Beobachtung der Entwicklung der Bonität der Emittenten basiert, erfolgt bei geänderter Markteinschätzung gegebenenfalls eine Anpassung der Anlage des Pensions­vermögens. Alternative Investments umfassen vor allem Anlagen in Private- und Infrastructure-Equity, Absolute-Return-Fonds und besicherte Unternehmensdarlehen.

Für fast alle Aktien bestehen Preisnotierungen an aktiven Märkten. Die Kategorie Schuldinstrumente enthält Schuldscheindarlehen und Pfandbriefe, die im Rahmen von Privatplatzierungen erworben wurden, mit einem Marktwert in Höhe von 262 Millionen € am 31. Dezember 2023 und 138 Millionen € am 31. Dezember 2022. Für diese Wertpapiere, die insbesondere von inländischen Pensionsvermögen gehalten werden, besteht kein aktiver Markt. Für weitere 4.380 Millionen €, insbesondere aus der Kategorie Alternative Investments und Immobilien, besteht ebenfalls kein fungibler Marktpreis. Zur Kompensation der reduzierten Fungibilität gewährt der Kapitalmarkt in Abhängigkeit von der Laufzeit Renditeaufschläge.

In den Pensionsvermögen zum Bilanzstichtag waren weder im Jahr 2023 noch im Vorjahr von BASF-Gruppengesellschaften emittierte Wertpapiere in nennenswertem Umfang enthalten. Der Marktwert der von den rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen an BASF-Gruppengesellschaften vermieteten Immobilien betrug wie im Vorjahr 115 Millionen €.

Das von der BASF SE im Jahr 2021 der BASF Pensionskasse VVaG temporär zur Verfügung gestellte nachträgliche Gründungsstockdarlehen wurde im Jahr 2022 um 100 Millionen € nominal auf 320 Millionen € aufgestockt.

Die folgende Übersicht gibt die Vermögensdeckung der Pläne wieder:

Vermögensdeckung der Pensionspläne zum 31.12. (Millionen €)

 

2023

2022

 

Anwartschafts­barwert

Pensions­vermögen

Anwartschafts­barwert

Pensions­vermögen

Ohne Pensionsvermögensdeckung

1.954

1.963

Mit Pensionsvermögensdeckung

21.259

20.880

19.707

20.083

Vermögenswertbegrenzung

–393

–431

Summe

23.213

20.487

21.670

19.652

Vermögenswertbegrenzung

Im Jahr 2023 kam wie im Vorjahr für die Pensionspläne in der Schweiz eine Vermögenswertbegrenzung nach IAS 19.64 in Höhe von 393 Millionen € zum Tragen.

Entwicklung der Vermögenswertbegrenzung (Millionen €)

 

2023

2022

Limitierung des Pensionsvermögens am 01.01.

431

Zinsaufwand auf den nicht aktivierbaren Teil des Pensionsvermögens

10

Veränderung der Limitierung, ohne Zinskosten (Neubewertung)

–69

431

Währungsumrechnung

21

Limitierung des Pensionsvermögens am 31.12.

393

431

Beitragsorientierte Pläne und staatliche Pläne

Die im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich im Jahr 2023 auf 330 Millionen € und im Jahr 2022 auf 344 Millionen €.

Im Jahr 2023 wurden an staatliche Rentenversicherungsträger Beiträge in Höhe von 612 Millionen € und im Jahr 2022 von 601 Millionen € geleistet.

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