BASF-Bericht 2023

30. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die BASF-Gruppe Einfluss nehmen können oder die der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die BASF-Gruppe unterliegen. Insbesondere gehören hierzu die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen.

Die folgenden Tabellen zeigen den Geschäftsumfang mit nahestehenden Unternehmen, die im Konzernabschluss zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Equity bilanziert wurden.

Die Umsätze sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit nahestehenden Unternehmen umfassten hauptsächlich Geschäfte mit eigenen Produkten und Handelswaren, Vermittlungs- und Lizenzgeschäfte sowie sonstige betriebstypische Geschäfte.

Die Übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten resultierten hauptsächlich aus Finanzierungsgeschäften, für das Cash-Pooling verwendeten Konten, ausstehenden Dividendenzahlungen und Ergebnisabführungsverträgen sowie sonstigen finanzbedingten und operativen Geschäften und Sachverhalten.

Bezogen auf die Übrigen Forderungen resultierte sowohl der Rückgang gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen als auch der Anstieg gegenüber assoziierten Unternehmen vor allem aus sonstigen finanzbedingten Forderungen.

Der Rückgang bei den Übrigen Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen wie auch gegenüber assoziierten Unternehmen resultierte aus sonstigen finanz­bedingten und aus vertraglichen Verbindlichkeiten.

Die ausstehenden Salden gegenüber nahestehenden Unternehmen wurden grundsätzlich nicht gesichert und in bar beglichen.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Übrige Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen erhöhte sich von 99 Millionen € zum 31. Dezember 2022 auf 136 Millionen € zum 31. Dezember 2023. Die aufwandswirksame Zuführung zu den Wertberichtigungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen betrug 42 Millionen €.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen betrug – wie zum Vorjahreszeitpunkt – 3 Millionen € zum 31. Dezember 2023 und verringerte sich gegenüber Joint Ventures von 3 Millionen € zum 31. Dezember 2022 auf 2 Millionen € zum 31. Dezember 2023.

Bei BASF bestanden Verpflichtungen aus Bürgschaften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen zugunsten nicht konsolidierter Tochterunternehmen in Höhe von 15 Millionen € zum 31. Dezember 2023 und 8 Millionen € zum 31. Dezember 2022, zugunsten Joint Ventures in Höhe von 19 Millionen € zum 31. Dezember 2023 und 39 Millionen € zum 31. Dezember 2022 und zugunsten assoziierter Unternehmen in Höhe von 1 Million € zum 31. Dezember 2023 und ebenso 1 Million € zum 31. Dezember 2022.

Verpflichtungen aus Kaufverträgen mit Joint Ventures betrugen 3.071 Millionen € zum 31. Dezember 2023 und 5 Millionen € zum 31. Dezember 2022. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Power Purchase Agreements.

Die jährlichen Mindestmietzahlungen von BASF SE an die BASF Pensionskasse VVaG für ein Bürogebäude inklusive Parkfläche während der unkündbaren Grundmietzeit bis zum Jahr 2029 betragen 7 Millionen €.

Bei der BASF SE bestanden zum 31. Dezember 2023 – wie zum Vorjahreszeitpunkt – Übrige finanzbedingte Forderungen gegen­über der BASF Pensionskasse VVaG in Höhe von 80 Millionen €.

Mit den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Jahr 2023 keine berichtspflichtigen Geschäfte abgeschlossen.

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