BASF-Bericht 2022

31. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die BASF-Gruppe Einfluss nehmen können oder die der Kontrolle, der gemeinschaft­lichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die BASF-Gruppe unterliegen. Insbesondere gehören hierzu die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen.

Die folgenden Tabellen zeigen den Geschäftsumfang mit nahestehenden Unternehmen, die im Konzernabschluss zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Equity bilanziert wurden. Die Werte beinhalten auch Umsätze, Forderungen, Übrige Forderungen sowie Verbindlichkeiten und Übrige Verbindlichkeiten, die den Ver­äußerungsgruppen beziehungsweise nicht fortgeführten Geschäften zugeordnet sind.

Die Umsätze sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit nahestehenden Unternehmen umfassten hauptsächlich Geschäfte mit eigenen Produkten und Handelswaren, Vermittlungs- und Lizenzgeschäfte sowie sonstige betriebstypische Geschäfte.

Die Übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten resultierten hauptsächlich aus Finanzierungsgeschäften, für das Cash-Pooling verwendeten Konten, ausstehenden Dividendenzahlungen und Ergebnisabführungsverträgen sowie sonstigen finanzbedingten und operativen Geschäften und Sachverhalten.

Bezogen auf die Übrigen Forderungen resultierte sowohl der Anstieg gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen als auch gegenüber Joint Ventures und assoziierten Unternehmen vor allem aus sonstigen finanzbedingten Forderungen.

Der Rückgang bei den Übrigen Verbindlichkeiten gegenüber asso­ziierten Unternehmen resultierte aus sonstigen finanzbedingten und aus vertraglichen Verbindlich­keiten.

Die ausstehenden Salden gegenüber nahestehenden Unternehmen wurden grundsätzlich nicht gesichert und in bar beglichen.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Übrige For­derungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunter­nehmen verringerte sich von 100 Millionen € zum 31. Dezember 2021 auf 99 Millionen € zum 31. Dezember 2022.

Der Bestand an Wertberichtigungen auf Forderungen aus Liefe­rungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochter­unternehmen betrug – wie zum Vorjahreszeitpunkt – 3 Millionen € zum 31. Dezember 2022 und erhöhte sich gegenüber Joint Ventures von 2 Millionen € zum 31. Dezember 2021 auf 3 Millionen € zum 31. Dezember 2022.

Bei BASF bestanden Verpflichtungen aus Bürgschaften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen zugunsten nicht konsolidierter Tochterunternehmen in Höhe von 8 Millionen € zum 31. Dezember 2022 und 21 Mil­lionen € zum 31. Dezember 2021, zugunsten Joint Ventures in Höhe von 39 Millionen € zum 31. Dezember 2022 und zugunsten assoziierter Unter­nehmen in Höhe von 1 Million € zum 31. Dezember 2022 und 389 Millionen € zum 31. Dezem­ber 2021.

Verpflichtungen aus Kaufverträgen mit Joint Ventures betrugen 5 Millionen € zum 31. Dezember 2022 und 4 Millionen € zum 31. Dezember 2021.

Die jährlichen Mindestmietzahlungen von BASF SE an die BASF Pensionskasse VVaG für ein Bürogebäude inklusive Park­fläche während der unkündbaren Grundmietzeit bis zum Jahr 2029 betragen 7 Millionen €.

Bei der BASF SE bestanden Übrige finanzbedingte Forderungen gegenüber der BASF Pensionskasse VVaG in Höhe von 80 Millionen € zum 31. Dezember 2022 und 83 Mil­lionen € zum 31. Dezember 2021.

Mit den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehenden Unternehmen und Per­sonen wurden im Jahr 2022 keine berichtspflichtigen Geschäfte abge­schlossen.

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