BASF-Bericht 2022

23. Sonstige Rückstellungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaft­licher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Besei­tigung von Altlasten werden für erwartete Belas­tungen aus der Sanierung kontaminierter Standorte, der Rekultivierung von Deponien, der Beseitigung von Umweltbeeinträch­tigungen an bestehenden Produktions- oder Lagereinrich­tungen und für ähn­liche Maßnahmen sowie für Rückgabeverpflichtungen von Emis­sionsrechten gebildet.

Daneben enthalten die Sonstigen Rückstellungen auch erwartete Belastungen für den Rückbau bestehender Anlagen und Gebäude. Wird BASF als die einzige potenziell in Anspruch zu neh­mende Partei identifiziert, deckt die Rückstellung die gesamte zu erwartende Belastung ab. Bei Standorten, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern betrieben werden, umfasst die gebildete Rückstellung grundsätzlich lediglich den BASF zurechenbaren Anteil an der erwarteten Gesamtbelastung. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung basiert auf den ver­fügbaren technischen Daten des Standorts, den genutzten Technologien, den gesetzlichen Vor­schriften sowie behörd­lichen Auflagen. Erwartete wesentliche Änderungen der Verpflichtungen werden bei der Ermittlung berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen enthalten Abfindungszahlungen für ausscheidende Mitarbeitende oder vergleichbare Personalaufwendungen, erwartete Kosten für Standortschließungen sowie Abbruch­verpflichtungen und vergleichbare Belastungen­. Die Rückstellungen werden gebildet, wenn ein ent­sprechender Plan von der jeweiligen Geschäfts­leitung beschlossen und kommuniziert wurde.

Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen enthalten ins­besondere variable Vergütungen, einschließlich darauf entfallende Sozial­versicherungsbeiträge, sowie Verpflichtungen zur Gewährung von Dienst­altersprämien. Letztere werden überwiegend nach versicherungs­mathematischen Grundsätzen ermittelt.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen umfassen überwiegend Verpflichtungen aus zu gewährenden Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen im Segment Agricultural Solutions sowie aus Gewährleistungen oder Produkthaftungen, zu zahlende Provisionen für die Vermittlung von Verkäufen und drohende Verluste aus vertraglichen Ver­einbarungen.

Die Rückstellungen für Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen enthalten erwartete Belastungen aus Prozessen, in denen BASF die beklagte Partei ist, und Schadenersatz­verpflichtungen aus Klagen gegen BASF sowie Bußgelder. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhän­gige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.

Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungs­effekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes zu treffen (2022: zwischen 1,0 % und 2,2 %; 2021: 1,25 %). Die Finanzierungskosten aus der Aufzinsung in den Folge­perioden werden im Übrigen Finanz­ergebnis erfasst.

Sonstige Rückstellungen (Millionen €)

 

31.12.2022

31.12.2021

 

 

davon kurzfristig

 

davon kurzfristig

Rückbauverpflichtungen

158

16

158

21

Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten

946

135

926

94

Personalverpflichtungen

1.945

1.522

2.368

1.907

Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen

1.658

1.618

1.423

1.379

Restrukturierungsmaßnahmen

144

121

279

229

Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen

125

56

79

26

Übrige

473

331

486

279

Summe

5.448

3.799

5.717

3.935

Der Rückgang der Rückstellungen für Personalverpflichtungen ergab sich insbesondere aus niedrigeren Abgrenzungen für variable Vergütungsbestandteile.

Der Anstieg der Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen resultierte aus höheren Abgrenzungen für Rabattprogramme.

Der Rückgang der Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen resultierte im Wesentlichen aus niedrigeren Abgrenzungen für Abfindungen.

Übrige enthalten Zinsen auf langfristige Steuerrückstellungen.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen nach Rückstellungskategorien. Sonstige Veränderungen enthalten Umgliederungen in Veräußerungsgruppen, Konsolidierungskreisänderungen, Akquisitionen, Devestitionen, Währungs­effekte sowie die Umbuchung von Verpflichtungen in die Verbindlichkeiten, sofern sich die Verpflichtungen hinsichtlich Höhe oder Zeitpunkt ihres Anfalls konkretisiert haben.

Entwicklung Sonstige Rückstellungen im Jahr 2022 (Millionen €)

 

01.01.2022

Zuführung

Aufzinsung

Inanspruch­nahme

Auflösung

Sonstige Verände­rungen

31.12.2022

Rückbauverpflichtungen

158

19

2

–10

–1

–10

158

Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten

926

67

5

–74

–11

34

946

Personalverpflichtungen

2.368

1.538

1

–1.820

–152

10

1.945

Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen

1.423

1.374

–1.087

–117

64

1.658

Restrukturierungsmaßnahmen

279

56

–116

–73

–2

144

Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen

79

62

0

–13

–7

4

125

Übrige

486

194

1

–158

–95

46

473

Summe

5.717

3.310

9

–3.278

–455

146

5.448

Kennzahlen­vergleich

Übersicht Kennzahlen­vergleich

Themenfilter