BASF-Bericht 2022

29. Aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm und BASF-Aktienprogramm

Aktienkursbasierte Vergütungsprogramme

Im Jahr 2022 wurde das im Jahr 2020 eingeführte aktienkurs­basierte Vergütungsprogramm (sogenanntes Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm) der BASF-Gruppe mit dem Namen Strive! fortgeführt. Das seit 1999 bestehende aktienkursbasierte Ver­gütungsprogramm mit dem Namen BOP („BASF Aktienoptions­programm“) wurde im Jahr 2020 letztmalig angeboten. Alle bisher gewährten Optionsrechte aus den BOP-Programm­jahren bleiben bis zum Ende ihres jeweiligen Ausübungszeitraums gültig.

Grundsätzlich sind die Mitglieder des Vorstands und alle Senior Executives zur Teilnahme an den LTI-Programmen berechtigt.

Strive!

Strive! basiert auf einem „Performance-Share-Plan“ und berücksichtigt die Erreichung strategischer Ziele sowie die Entwicklung der BASF-Aktie und der Dividende (Total Shareholder Return) über einen Zeitraum von vier Jahren.

Die Teilnahme an Strive! ist für die Senior Executives freiwillig und mit einer Aktienhalteverpflichtung verbunden. Es gilt eine rollierende Teilnahmeberechtigung ohne Stichtagsregelung. Im Jahr 2022 waren rund 708 Personen zur Teilnahme an Strive! berechtigt. Es haben rund 94 % der berechtigten Senior Executives und die Mitglieder des Vorstands teilgenommen. Im Gegensatz zu den Senior Executives ist die Teilnahme für die Mitglieder des Vorstands nicht freiwillig, sondern im Vorstandsdienstvertrag geregelt. Grundsätzlich gelten für die Mitglieder des Vorstands die gleichen Planbedingungen.

Ein Strive!-Plan umfasst eine vierjährige Leistungsperiode mit einem festen Auszahlungsdatum. Zu Beginn eines neuen Strive!-Plans wird für jede und jeden Teilnehmenden ein Zielbetrag festgelegt. Dieser Zielbetrag wird in eine vorläufige Anzahl virtueller Perfor­mance Share Units (PSUs; „virtuelle Aktieneinheiten“) umgerechnet, indem er durch den durchschnittlichen BASF-Aktienkurs im vierten Quartal des vorangegangenen Jahres dividiert wird. Die Anzahl der am Ende der Leistungsperiode zur Auszahlung kommenden PSUs ist abhängig von der Erreichung der drei strategischen Ziele Wachstum (Mengenwachstum im Vergleich zur globalen Chemie­produk­tion), Profitabilität (Steigerung EBITDA vor Sondereinflüssen) und Nachhaltigkeit (CO2-Emissionen).

Für jedes Jahr der vierjährigen Leistungsperiode wird die Zielerreichung für jedes strategische Ziel ermittelt. Nach Ende der Leistungsperiode entspricht der durchschnittliche Zielerreichungsgrad für jedes strategische Ziel dem arithmetischen Mittel der Ziel­erreichungsgrade der vier Jahreswerte. Die Gesamtzielerreichung für den jeweiligen Strive!-Plan ergibt sich aus der Addition der mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multiplizierten Zielerreichungsgrade für die drei strategischen Ziele. Zur Ermittlung der endgültigen Anzahl an PSUs wird diese gewichtete Zielerreichung mit der vor­läufigen Anzahl an PSUs multipliziert. Der Auszahlungsbetrag nach Ablauf der vierjährigen Leistungsperiode wird berechnet, indem die endgültige Anzahl der PSUs mit dem durchschnittlichen BASF-Aktienkurs im vierten Quartal des letzten Jahres der Leistungs­periode zuzüglich der kumulierten Dividendenzahlungen in den vier Geschäftsjahren multipliziert wird. Die Auszahlung erfolgt im Mai des Folgejahres und ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Damit spiegelt der Auszahlungsbetrag nicht nur die Erreichung der strategischen Ziele wider, sondern auch die Entwicklung der Dividende und des Aktienkurses der BASF („Total Shareholder Return“).

Ein Eigeninvestment in BASF-Aktien bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an Strive!. Die Teilnehmenden verpflichten sich, über die gesamte Leistungsperiode BASF-Aktien in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes ihres Grundgehalts zu halten. Bei erstmaliger Teilnahme an Strive! gilt eine Aufbauphase, in welcher für das festgelegte Eigeninvestment eine anteilige Aktienhaltepflicht besteht. Die Aufbauphase für das Strive!-Programm 2022 endet am 31. Dezember 2025. Das Strive!-Programm 2022 entspricht in seiner Grundstruktur den Strive!-Programmen der Vorjahre.

Beizulegender Zeitwert der PSUs und Bewertungsparameter zum 31. Dezember 2022

 

 

Strive!-Programm des Jahres

 

 

2022

2021

2020

Anzahl gewährte PSUs

 

848.367

823.760

658.814

Anzahl erdiente PSUs

 

212.092

411.880

494.111

Fair Value inklusive Fluktuation/PSU

35,99

72,16

64,17

Fair Value exklusive Fluktuation/PSU

40,68

78,30

66,84

Gewichtete Zielerreichung

%

83,33

159,75

119,75

Basispreis

61,82

57,15

67,85

Die bis zum Stichtag erdienten PSUs wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) bewertet. Der Fair Value wird auf Basis des BASF-Aktienkurses am Stichtag in Höhe von 46,39 € zuzüglich erwarteter Dividendenzahlungen während der gesamten Programmlaufzeit und unter Berücksichtigung des gewichteten Ziel­erreichungsgrads des jeweiligen Strive!-Plans ermittelt. Bei dem Fair Value für die PSUs der Senior Executives wird eine Fluktuationsrate von 4 % angenommen.

Die LTI-Rückstellung für Strive! erhöhte sich aufgrund der gestiegenen Anzahl der erdienten PSUs von 48 Millionen € zum 31. Dezember 2021 auf 71 Millionen € zum 31. Dezember 2022. Der Aufwand aus der Zuführung zur Rückstellung belief sich im Jahr 2022 auf 23 Millionen € und im Jahr 2021 auf 37 Mil­lionen €.

BASF Aktienoptionsprogramm (BOP)

Das letztmals 2020 angebotene LTI-Programm BOP sieht die Gewährung von virtuellen Optionen vor. Bei Ausübung werden die Optionsrechte durch Barvergütung erfüllt (Cash Settlement).

Die Teilnahme am BOP-Programm war freiwillig. Voraussetzung für die Teilnahme war ein Eigeninvestment: Die Teilnehmenden verpflichteten sich dazu, für die Dauer von zwei Jahren ab Options­gewährung BASF-Aktien in Höhe von 10 % bis 30 % ihrer variablen Gehaltsbezüge zu halten (Haltefrist). Für die Anzahl der zu haltenden Aktien war neben der variablen Vergütung der mit dem Volumen gewichtete Durchschnittskurs am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung maßgeblich.

Für jede eingebrachte BASF-Aktie erhielten die Teilnehmenden vier Optionsrechte. Jedes Optionsrecht besteht aus den Teilrechten A und B, deren Werthaltigkeit sich an unterschiedlichen Erfolgszielen (Hürden) orientiert: Teilrecht A ist werthaltig, wenn der Kurs der BASF-Aktie gegenüber dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte um mehr als 30 % gestiegen ist (absolute Hürde). Der Wert des Teilrechts A ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Börsenkurs am jeweiligen Ausübungstag und dem Basiskurs; er ist auf 100 % des Basiskurses begrenzt. Teilrecht B wird werthaltig, wenn die kumulierte Wertsteigerung der BASF-Aktie den Anstieg des MSCI World Chemicals IndexSM (MSCI Chemicals) übersteigt (rela­tive Hürde). Der Wert des Teilrechts B ergibt sich aus der doppelten prozentualen Outperformance der BASF-Aktie bei Ausübung, bezogen auf den Basiskurs; er ist begrenzt auf den um den rechnerischen Nennbetrag der BASF-Aktie verminderten Börsenschlusskurs bei Ausübung. Das Teilrecht B ist jedoch nur dann werthaltig, wenn der Kurs der BASF-Aktie mindestens dem Basiskurs entspricht. Die gewährten Optionen können nach Ablauf einer zweijährigen Wartefrist bis Ende ihres jeweiligen Ausübungszeitraums ausgeübt werden. Während der Ausübungsphase dürfen die Optionen innerhalb bestimmter Sperrfristen (Closed Periods) nicht ausgeübt werden. Jedes Optionsrecht kann nur insgesamt ausgeübt werden. Hierzu muss eine der Ausübungshürden überschritten worden sein. Ist die andere Ausübungshürde nicht übertroffen, verfällt das damit verbundene Teilrecht. Der maximal mögliche Ausübungsgewinn für einen Teilnehmenden ist auf das Fünffache des Eigeninvestments begrenzt. Die gewährten Optionen sind nicht übertragbar und verfallen, wenn der Teilnehmende vor Ablauf der zweijährigen Haltefrist Aktien aus seinem Eigeninvestment verkauft oder aus der BASF-Gruppe ausscheidet. Sie bleiben bei Eintritt in den Ruhestand erhalten. Für die Mitglieder des Vorstands ist die langfristige Ausrichtung des Programms gegenüber den für die übrigen Teilnehmenden geltenden Bedingungen deutlich verstärkt. Sie waren verpflichtet, mit mindestens 10 % der jährlichen variablen Ist-Vergütung an dem BOP-Programm teilzunehmen. Dabei gilt im Hinblick auf dieses verpflichtende Eigeninvestment (in Form von BASF-Aktien) eine verlängerte Haltefrist von vier Jahren. Eine Ausübung der Optionsrechte ist für die Mitglieder des Vorstands frühestens vier Jahre nach Gewährung (Wartefrist) möglich.

Da durch Beschluss des Vorstands im Jahr 2002 die Optionsrechte bei Ausübung durch Barvergütung zu erfüllen sind, wurden alle noch bestehenden Optionsrechte aus den Programmen 2015 bis 2020 zum 31. Dezember 2022 mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Für Programme in der Wartefrist wurde eine anteilige Rückstellung gebildet.

Die Anzahl der ausstehenden Optionen reduzierte sich von 10.988.512 im Jahr 2021 auf 9.328.238 im Jahr 2022, im Wesentlichen aufgrund des Verfalls der Optionen aus dem BOP-Programm 2014.

Die ausübbaren Optionen besaßen zum 31. Dezember 2022 wie auch zum 31. Dezember 2021 keinen inneren Wert.

Die Modelle zur Bewertung der Optionspläne basieren auf der arbitragefreien Bewertung nach Black/Scholes. Die Marktwerte der Optionen werden mithilfe des Binomialmodells ermittelt. Die Volatilitäten werden auf Basis der monatlichen Schlusskurse über einen historischen Zeitraum entsprechend der Restlaufzeit der Optionen ermittelt.

Die LTI-Rückstellung für BOP sank aufgrund niedrigerer Marktwerte und einer geringeren Anzahl ausstehender Optionen von 110 Millionen € zum 31. Dezember 2021 auf 64 Millionen € zum 31. Dezember 2022. Während es im Jahr 2021 Verbräuche durch das Ausscheiden von Senior Executives von 3 Millionen € gab, führte im Jahr 2022 das Ausscheiden von Senior Executives zu Verbräuchen von 1 Million €. Der Ertrag aus der Verringerung der Rückstellung belief sich im Jahr 2022 auf 46 Millionen € und im Jahr 2021 auf 2 Millionen €.

BASF-Aktien­programm „Plus“

Das „Plus“-Programm wurde 1999 eingeführt und wird derzeit Mitarbeitenden in Deutschland, in weiteren europäischen Ländern sowie in Mexiko angeboten. Eine gleichzeitige Teilnahme am „Plus“-Programm und an einem LTI-Programm ist ausgeschlossen.

Mitarbeitende, die am BASF-Aktien­programm „Plus“ teilnehmen, erwerben als Eigeninvestment aus ihrer variablen Vergütung BASF-Aktien. Je zehn BASF-Aktien berechtigen nach ein, drei, fünf, sieben und zehn Jahren zum kostenlosen Bezug einer BASF-Aktie. Das erste und zweite Zehnerpaket berechtigt grundsätzlich in jedem der folgenden zehn Jahre zum kostenlosen Bezug einer BASF-Aktie.

Die Rechte verfallen, wenn der Teilnehmende sein Eigen­investment in BASF-Aktien verkauft oder seine Tätigkeit für eine Gruppengesellschaft beendet, beziehungsweise ein Jahr nach dessen Pensionierung. Die Anzahl der zu gewährenden Gratisaktien hat sich wie folgt entwickelt:

Zu gewährende Gratisaktien (Stück)

 

2022

2021

Stand zum 01.01.

3.079.123

3.251.576

Neu erworbene Ansprüche

1.239.700

498.765

Ausgegebene Gratisaktien

–478.925

–547.960

Verfallene Ansprüche

–1.342.543

–123.258

Stand zum 31.12.

2.497.355

3.079.123

Die auszugebenden unentgeltlichen Aktien werden an dem Tag, an dem die Mitarbeitenden mit ihrem Eigeninvestment das Bezugsrecht erwerben, zu ihrem Marktwert bewertet. Der Marktwert wird ermittelt auf Basis des Kurses der BASF-Aktie unter Berücksichtigung des Barwerts der während der Laufzeit des Programms nicht gezahlten Dividenden. Die gewichteten Marktwerte am Gewährungstag betrugen 47,74 € für das Programm 2022 und 67,71 € für das Programm 2021.

Der Marktwert der zu gewährenden Gratisaktien wird, über die Laufzeit des Programms verteilt, aufwandswirksam erfasst und in die Kapitalrücklage eingestellt.

Der Personalaufwand für das BASF-Aktien­programm „Plus“ betrug 20 Millionen € im Jahr 2022 und 27 Millionen € im Jahr 2021.

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