BASF-Bericht 2022

26. Zusatzangaben zu Finanzinstrumenten

26.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn BASF bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht weiter fortbestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden und BASF nach der Übertragung die finanziellen Vermögenswerte nicht kontrollieren kann. Beispielsweise erfolgt die Ausbuchung von Forderungen, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig, wie etwa im Falle eines abgeschlossenen Insolvenzverfahrens, feststeht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden aus­gebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, auf­gehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag und im Edelmetallhandel zum Handelstag bilanziert.

Der Marktwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemes­sungs­stichtag für den Verkauf eines Ver­mögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Sofern Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, zum Beispiel in Form von Börsenkursen, werden diese bei der Bewertung zugrunde gelegt. Andernfalls werden bei der Bewertung interne Bewertungsmodelle unter Verwendung aktueller Marktparameter oder externe Bewertungen, zum Beispiel durch Banken, heran­gezogen. Bei interner Bewertung werden insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle angewandt. In diese Modelle finden beispielsweise erwartete künftige Zahlungsströme sowie laufzeit- und gegebenenfalls risikoadjustierte Diskontierungsfaktoren Eingang. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Marktparametern ordnet BASF die Marktwerte von Finanzinstrumenten einer von drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zu. Ein Stufentransfer während eines Geschäftsjahres wird nur vorgenommen, wenn sich die Verfügbarkeit beobachtbarer Marktparameter für identische oder vergleichbare Finanzinstru­mente ändert.

Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögens­werte basieren zum einen auf der sogenannten Zahlungsstrombedingung (ausschließlich Zahlungsströme aus Zinsen und Kapitalrückzahlung), das heißt der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines einzelnen finanziellen Vermögenswerts. Zum anderen hängen sie auch vom Geschäftsmodell ab, nach dem die Portfolios finanzieller Vermögenswerte gesteuert werden. Auf Grundlage dieser beiden Kriterien finden bei BASF für finanzielle Vermögenswerte folgende Bewertungskategorien Anwendung:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche finanziellen Vermögenswerte, deren Zahlungs­ströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen in Übereinstimmung mit der in IFRS 9 etablierten Zahlungsstrom­bedingung darstellen. Unter anderem werden bei BASF Derivate in diese Bewertungs­kate­gorie eingeordnet. Die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9, welche die Zuordnung von Finanzinstrumenten, die weder auf Grundlage der Zahlungsstrombedingung noch des Geschäftsmodell­kriteriums erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, in die vorlie­gende Kategorie unter bestimmten Bedingungen zulässt, übt BASF grundsätzlich nicht aus.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen sämt­liche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrom­bedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jewei­lige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Bei BASF werden zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Forderungen und bestimmte Wertpapiere dieser Bewertungs­kate­gorie zugeordnet.
    Die Zugangsbewertung dieser Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Fair Value. Dieser entspricht regelmäßig dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt beziehungsweise für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem Transaktionspreis nach IFRS 15. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt anhand der Effektivzinsmethode.
    Wertberichtigungen werden sowohl im Rahmen der Zugangs- als auch der Folgebewertung bereits ohne Ausfall­ereignis als erwartete Kreditverluste berücksichtigt. Gegenparteien gelten grundsätzlich dann als ausgefallen, wenn sie insolvent sind, sich als Schuldner in einem Gläubigerschutzprogramm oder einem finanzbedingten Rechtsstreit mit BASF befinden oder mehr als die Hälfte des mit ihnen gehaltenen Forderungsportfolios eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen aufweist. In diesen Fällen erfolgt die Einzelwertberichtigung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte, die dann als in ihrer Bonität beeinträchtigt betrachtet werden.
    Das Ausmaß erwarteter Kreditverluste wird zum einen durch das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts, zum anderen auch durch die Veränderung dieses Kreditrisikos determiniert: Sofern sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswerts seit dessen erst­maliger bilanzieller Erfassung signifikant erhöht hat, erfolgt grundsätzlich die Berücksichtigung von über die gesamte Laufzeit eines Vermögenswerts erwarteten Kreditverlusten. Hat sich das Kreditrisiko im genannten Zeitraum hingegen nicht signifikant erhöht, werden grundsätzlich lediglich die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste als Wertminderung erfasst. Abweichend von diesem Vorgehen werden entsprechend dem nach IFRS 9 für die Bestimmung erwarteter Kreditverluste zulässigen vereinfachten Ansatz beispielsweise auf Forderungen aus Leasingtransaktionen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stets die über die jeweilige Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt.
    Bei BASF erfolgt die Beurteilung des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts sowohl anhand interner Informationen als auch externer Ratinginformationen bezüglich des jeweiligen Kontrahenten. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine definierte Anzahl von Stufen verringert hat. Für Gegenparteien mit hoher Bonität wird grund­sätzlich unterstellt, dass sich ihr Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat.
    Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs im Rahmen der Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten und Einzelwert­berichtigungen werden regionale und unter Umständen branchenspezifische Gegebenheiten und Erwartungen berücksichtigt. Weiterhin wird auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar sind. Bei Einzelwert­berichtigungen werden darüber hinaus Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Ferner werden bei der Ermittlung von Wertberichtigungen unter anderem Kreditversicherungen berücksichtigt, die einen Teil des zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertenden Forderungsbestands decken. Bankgarantien und Akkreditive kommen in unwesentlichem Umfang zum Einsatz. Erwartete Kreditverluste und Einzelwert­berichtigungen werden nur insoweit für Forderungen ermittelt, als diese nicht durch eine Kreditversicherung oder andere Sicherheiten gedeckt sind. Forderungen, deren Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht, werden maximal in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt.
    Die Verringerung von Wertberichtigungen, beispielsweise als Resultat der Reduktion des Kreditrisikos einer Gegenpartei oder aufgrund eines objek­tiven nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalts, wird erfolgswirksam erfasst. Zuschreibungen erfolgen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter künftiger Kreditverluste.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizu­legenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Ver­mögenswerte nicht nur mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, sondern auch Zahlungs­ströme aus ihrer Veräußerung zu generieren. Bei BASF werden dieser Kategorie bestimmte Wertpapiere zugeordnet, die als Sonstige Finanzanlagen beziehungsweise Kurzfristige Wertpapiere ausgewiesen werden. Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten wird von BASF nicht ausgeübt.
    Die Zugangsbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der zum Zugangszeitpunkt regel­mäßig dem Trans­aktionspreis der dieser Kategorie zugeordneten Wertpapiere entspricht. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Zeitwertänderungen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und zum Zeitpunkt der Ver­äußerung der Vermögenswerte erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert.
    Wertberichtigungen auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Analogie zu den Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ermittelt und erfolgswirksam erfasst.

Für finanzielle Verbindlichkeiten finden folgende Bewertungs­kategorien Anwendung:

  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fort­geführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten, sofern diese keine Derivate dar­stellen. Zum Zugangszeitpunkt werden sie grundsätzlich zum beizu­legenden Zeitwert bewertet, der regelmäßig dem Wert der erhaltenen Gegenleistung entspricht. Die Folge­bewertung wird erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorgenommen. Bei BASF werden zum Beispiel Anleihen und Bankverbindlich­keiten, die in der Position Finanzschulden ausgewiesen werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum bei­zulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen derivative Verbindlichkeiten. Diese werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ebenfalls zum Wert der erhaltenen Gegenleistung als beizulegender Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert findet als Wertmaßstab für diese Verbindlichkeiten ebenfalls im Rahmen der Folge­bewertung Anwendung. Das Wahlrecht, die Folgebewertung von nicht-derivativen finan­ziellen Verbindlichkeiten zum Fair Value vorzunehmen, wird nicht ausgeübt. Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein, so dass ein hybrides Finanzinstrument vorliegt. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wird dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern gemäß IFRS 9 keine Trennung vorgesehen ist, erfolgt die Bilanzierung des hybriden Instruments in Gänze zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzgarantien der BASF-Gruppe sind solche Verträge, die eine Ausgleichszahlung an den Garantienehmer nach sich ziehen, falls ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen einer definierten Geschäftsbeziehung mit dem Garantienehmer nicht nachkommt. Von BASF begebene Finanz­garantien werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag bewertet.

Im Rahmen von Cashflow Hedges werden künftige Zahlungs­ströme und damit verbundene Erträge beziehungsweise Aufwendungen gegen Wertänderungsrisiken abgesichert. Hierzu werden zukünftig auftretende Grundgeschäfte und dazugehörige Sicherungsinstrumente zu Bilanzierungs­zwecken in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der effektive Teil der Marktwert­änderungen des Sicherungsinstruments, das regelmäßig die Defini­tions­merkmale eines Derivats erfüllt, sowie die Kosten der Absicherung werden dabei zunächst ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich gegen die Anschaffungskosten des gesicherten Instruments ausgebucht. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Ver­mögenswerte, finanzielle Schulden oder künftige Trans­aktionen zugrunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden, in denen das gesicherte Grund­geschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, aus dem Eigen­kapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Trans­aktion abgestimmt.

Im Rahmen von Fair Value Hedges werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Hierbei werden die regelmäßig in Form von derivativen Finanzinstrumenten eingesetzten Sicherungsinstrumente zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und Marktwertänderungen unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Zudem werden die Buchwerte der als Grundgeschäft designierten Vermögenswerte oder Schulden ebenfalls ergebniswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bemessen.

26.2 Finanzwirtschaftliche Risiken

Marktrisiken

Währungsrisiken: Änderungen von Wechselkursen können zu Wertverlusten bei Finanzinstrumenten sowie zu nachtei­ligen Ver­änderungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Trans­aktionen führen. Währungsrisiken aus Finanzinstrumenten resultieren aus der Umrechnung von finanziellen Forderungen, Ausleihungen, Wert­papieren, Barmitteln und finanziellen Verbindlichkeiten zum Stichtagskurs in die funktionale Währung der jeweiligen Gruppengesellschaft. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos aus originären Finanz­instrumenten sowie aus geplan­ten Transaktionen werden Devisen­kontrakte in einer Vielzahl von Währungen eingesetzt.

Das Währungs-Exposure entspricht dem Netto­betrag des Nominalvolumens der originären und der derivativen Finanz­instrumente, die Währungsrisiken ausgesetzt sind. Außerdem werden geplante Einkaufs- und Umsatztrans­aktionen des jeweiligen Folgejahres einbezogen, soweit diese im Währungsrisikomanagement berücksichtigt werden. Gegenläufige Posi­tionen in derselben Währung werden gegeneinander aufgerechnet.

Bei der Ermittlung der Sensitivität wird eine Aufwertung der jewei­ligen funktionalen Währung von 5 % beziehungsweise 10 % gegenüber den anderen Währungen simuliert. Eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 5 % hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF zum 31. Dezember 2022 um 156 Millionen € reduziert. Eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 10 % hätte sich mit 293 Millionen € negativ auf das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF ausgewirkt. Zum 31. Dezember 2021 hätte sich eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 5 % mit 174 Millionen € negativ auf das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF ausgewirkt (–326 Millionen € bei einer Aufwertung von 10 %). Der Effekt aus den im Rahmen von Hedge Accounting designierten Positionen hätte das Eigenkapital vor Ertragsteuern zum 31. Dezem­ber 2022 bei einer fünfprozentigen Aufwertung der funktionalen Währung um 15 Millionen € erhöht beziehungsweise bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 10 % um 32 Millionen € erhöht (2021: Reduktion um 3 Millionen € bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 5 % beziehungsweise Erhöhung um 2 Millionen € bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 10 %). Hierbei handelt es sich in beiden Jahren um Geschäfte in US-Dollar.

Exposure und Sensitivität nach Währungen (Millionen €)

 

31.12.2022

31.12.2021

 

Exposure

Sensitivität

Exposure

Sensitivität

 

 

+5 %

+10 %

 

+5 %

+10 %

USD

1.643

–93

–170

1.712

–128

–231

Sonstige

987

–47

–90

1.011

–49

–94

Summe

2.630

–141

–260

2.723

–177

–324

Aufgrund des Einsatzes von Optionen zur Absicherung gegenüber Währungsrisiken ist die Sensitivität keine lineare Funktion der unterstellten Veränderung der Wechselkurse.

Zinsänderungsrisiken: Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei fest­verzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizu­legenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwan­kungen führen. Zur Absicherung werden in Einzelfällen Zinsswaps und kombinierte Zins-/Währungsderivate abgeschlossen, die in Anmerkung 26.5 dargestellt werden. Zins­änderungsrisiken sind im finanzwirtschaftlichen, nicht aber im operativen Bereich von wesentlicher Bedeutung.

Die variable Zinsrisikoposition, die auch im Folgejahr fällige festver­zinsliche Anleihen beinhaltet, betrug zum 31. Dezember 2022 –2.441 Millionen € (2021: –2.408 Millionen €). Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt hätte zum 31. Dezember 2022 ein um 7 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben. Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen Prozentpunkt hätte das Ergebnis vor Ertrag­steuern zum gleichen Zeitpunkt um 15 Millionen € reduziert. Zum 31. Dezember 2021 hätte ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt ein um 4 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertrag­steuern zur Folge gehabt (9 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern bei einem Anstieg von einem Prozentpunkt). Da zum 31. Dezember 2022 keine Zinsderivate in eine Hedge-Accounting-Beziehung designiert waren, hätte sich aus einer Zinsänderung kein Eigenkapitaleffekt ergeben. Auch zum 31. Dezember 2021 waren keine Zinsderivate in eine Hedge-Accounting-Beziehung designiert.

Buchwerte der originären verzinslichen Finanzinstrumente (Millionen €)

 

31.12.2022

31.12.2021

 

Fest verzinslich

Variabel verzinslich

Fest verzinslich

Variabel verzinslich

Ausleihungen

75

92

113

108

Wertpapiere

155

208

20

209

Finanzschulden

16.428

2.588 a

14.446

2.738 a

a

Inklusive im Folgejahr fälliger festverzinslicher Anleihen

Nominal- und Marktwerte der kombinierten Zins-/Währungsswaps (Millionen €)

 

31.12.2022

31.12.2021

 

Nominalwert

Marktwert

Nominalwert

Marktwert

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

3.427

265

4.183

102

davon feste Verzinsung

3.427

265

4.183

102

Im Rahmen der sogenannten IBOR-Reform werden zentrale Referenzzinssätze umfassend überarbeitet. In diesem Zusammenhang werden die von der Reform betroffenen Zinssätze schrittweise abgeschafft und durch neue Zinssätze ersetzt. Bereits zum 31. Dezember 2021 wurde die Publikation sämtlicher GBP, EUR, CHF und JPY LIBORs sowie der USD LIBORs mit einer Woche beziehungsweise zwei Monaten Laufzeit eingestellt. Die verbleibenden USD LIBORs werden voraussichtlich noch bis zum 30. Juni 2023 veröffentlicht.

BASF verfolgt die Entwicklungen im Zuge der IBOR-Reform laufend, um eine rechtzeitige Anpassung bestehender Verträge zu gewähr­leisten, aber auch, um mögliche finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Dabei werden insbesondere die Buch- beziehungsweise die Nominalwerte (Derivate) der Verträge berücksichtigt, die auf einen von der Reform betroffenen Zinssatz referenzieren und daher gegebenenfalls noch auf einen Alternativzinssatz umgestellt werden müssen (noch anzupassende Verträge). Zum 31. Dezember 2022 wurden finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 61 Millionen € identifiziert, denen noch anzupassende Verträge zugrunde liegen (31. Dezember 2021: 302 Millionen €). Es handelt sich hierbei um variabel verzinsliche Bankdarlehen, die auf einen USD LIBOR referenzieren. Ferner wurden finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 43 Millionen € identifiziert, denen noch anzupassende Verträge zugrunde liegen (31. Dezember 2021: 85 Millionen €). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um kurz­fristige Ausleihungen, insbesondere an nichtkonsolidierte Tochter­gesellschaften, die auf einen USD LIBOR (43 Millionen €) referenzieren. Derivate, denen noch anzupassende Verträge zugrunde liegen, wurden nicht identifiziert.

Warenpreisrisiken: Einige Unternehmensbereiche von BASF sind starken Schwankungen der Rohstoffpreise ausgesetzt. Diese resultieren vor allem aus Rohstoffen (zum Beispiel Naphtha, Benzol, Erdgas, LPG-Kondensat) sowie Edelmetallen. BASF trifft die folgenden Maßnahmen, um Preisrisiken aus dem Rohstoffeinkauf zu reduzieren:

  • BASF verwendet Derivate zur Absicherung gegen Rohstoffpreis­risiken. Dabei handelt es sich insbesondere um Optionen auf Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas.
  • Der Unternehmensbereich Catalysts schließt sowohl kurzfristige als auch langfristige Abnahmeverträge mit Herstellern von Edel- sowie Batteriemetallen ab und kauft darüber hinaus an den Kassamärkten Edelmetalle von einer Vielzahl von Geschäftspartnern zu. Das Preisrisiko aus Metallen, die für den Weiterverkauf an Dritte oder für die Verwendung in der Produktion von Katalysatoren beziehungsweise Batteriematerialien erworben werden, wird mit derivativen Instrumenten gesichert. Dabei kommen vor allem Terminkontrakte zum Einsatz, die durch Abschluss gegenläufiger Kontrakte oder durch Lieferung des Edelmetalls erfüllt werden.
  • Im Unternehmensbereich Agricultural Solutions ist der Verkaufspreis von Produkten teilweise an den Preis bestimmter Agrarprodukte gekoppelt. Um die daraus entstehenden Risiken abzusichern, werden Derivate auf Agrarprodukte abgeschlossen.

Darüber hinaus hält BASF bei Edelmetallen und Erdölprodukten in begrenztem Umfang ungesicherte Positionen zu Eigenhandels­zwecken, die auch derivative Instrumente umfassen können. Der Wert dieser Positionen ist der Volatilität der Marktpreise ausgesetzt und unterliegt einer ständigen Kon­trolle.

Aufgrund des Haltens von Warenderivaten und Edelmetallhandelspositionen ist BASF Preisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken bestehen darin, dass die Bewertung von Warenderivaten und Edelmetall­handels­positionen zum Marktwert bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise zu Belastungen des Ergebnisses und Eigen­kapitals von BASF führen kann.

BASF hält mehrere physische Power Purchase Agreements (physische PPAs) mit Laufzeiten bis zu 25 Jahren. Unter den physischen PPAs bezieht BASF Strom und die dazugehörigen Grünstromzertifikate, sogenannte Guarantees of Origin („GoOs“). Die physischen PPAs unterfallen der Eigenbedarfsausnahme und werden daher auch dann nicht als Derivate bilanziert, wenn Strom und Grünstromzertifikate zu einem Fixpreis bezogen werden.

Zudem hält BASF mehrere sogenannte virtuelle Power Purchase Agreements (virtuelle PPAs) in den USA mit Laufzeiten bis zu 15 Jahren. Die virtuellen PPAs enthalten eingebettete Strompreis­differenzkontrakte, die separat als Derivate erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Bewertung der Strompreisdifferenzkontrakte zum Marktwert kann bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise für Strom zu Belastungen des Ergebnisses und des Eigenkapitals von BASF führen.

BASF führt Value-at-Risk-Analysen für alle Warenderivate und Edelmetallhandelspositionen durch. Mit dem Value at Risk wird fortlaufend das Marktpreisrisiko gemessen und der Verlust quantifiziert, der über eine festgelegte Haltedauer mit einem vorgegebenen Konfidenzniveau nicht überschritten wird. BASF legt bei der Value-at-Risk-Rechnung ein Konfidenzintervall von 95 % und eine Haltedauer von einem Tag zugrunde. BASF wendet zur Ermittlung des Value at Risk die Varianz-Kovarianz-Methode an.

BASF nutzt den Value at Risk im Zusammenhang mit weiteren Kennzahlen im Rahmen des Risikomanagementsystems. Neben dem Value at Risk werden volumenbasierte Grenzen, Exposure- und Stop-Loss-Limits gesetzt.

Risikoposition aus Warenderivaten (Millionen €)

 

31.12.2022

31.12.2021

 

Exposure

Value at Risk

Exposure

Value at Risk

Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas

388

23

97

18

Edelmetalle

46

2

51

1

Agrarprodukte

87

0

58

0

Strom und Grünstromzertifikate

228

4

388

7

Das Exposure entspricht dem Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen der jeweiligen Warenkategorie.

Ausfall- oder Bonitätsrisiken

Ausfall- oder Bonitätsrisiken bestehen, wenn Kunden und Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. BASF ana­lysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit der genannten Gegenparteien und räumt auf dieser Grundlage Kreditlimits ein. Aufgrund der weltweiten Tätigkeit und der diversi­fizierten Kundenstruktur der BASF-Gruppe liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Der Buchwert aller Forderungen, Ausleihungen und verzinslichen Wertpapiere zuzüglich der Nominalwerte der nicht zu bilanzierenden, aus Haftungsverhältnissen entstehenden finanziellen Verpflichtungen stellt das maxi­male Ausfall­risiko von BASF dar.

Liquiditätsrisiken

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden früh­zeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung erkannt. Durch das laufende Commercial-Paper-Programm sowie von Banken verbindlich zugesagte Kreditlinien kann BASF jederzeit auf auskömmliche liquide Mittel zurückgreifen.

26.3 Fälligkeitsanalyse

Relevant für die Darstellung der Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten sind Zinszahlungen und Zahlungen des Kapitalbetrags sowie sonstige Zahlungen für derivative Finanzinstrumente. In dieser Darstellung werden künftige Zahlungsströme nicht abgezinst.

Derivate werden mit ihren Nettozahlungsströmen ein­bezogen, soweit sie negative Marktwerte haben und daher Verbindlichkeiten darstellen. Derivate mit positiven Markt­werten sind Vermögenswerte und werden daher nicht berücksichtigt.

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 (Millionen €)

 

Anleihen und sonstige Kapital­markt­verbindlich­keiten

Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten

Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative Verbindlich­keiten

Sonstige Verbindlich­keiten

Summe

2023

3.058

1.143

8.429

295

700

13.625

2024

821

817

2

29

262

1.931

2025

1.956

280

3

65

180

2.484

2026

1.783

908

1

137

2.829

2027

2.271

585

1

108

2.965

2028 und darüber hinaus

10.211

305

14

763

11.293

Summe

20.100

4.038

8.434

405

2.150

35.127

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 (Millionen €)

 

Anleihen und sonstige Kapital­markt­verbindlich­keiten

Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten

Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative Verbindlich­keiten

Sonstige Verbindlich­keiten

Summe

2022

2.462

1.200

7.820

459

762

12.703

2023

2.230

190

4

37

251

2.712

2024

675

796

2

3

182

1.658

2025

1.812

258

52

126

2.248

2026

629

684

0

94

1.407

2027 und darüber hinaus

7.608

382

57

706

8.753

Summe

15.416

3.510

7.826

608

2.121

29.481

26.4 Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Übrigen Forderungen und sonstigem Vermögen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem Marktwert.

Bei den in der Tabelle Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten als „Derivate – kein Hedge Accounting, davon Fair Value Stufe 3“ ausgewiesenen Finanzinstrumenten handelt es sich um Strompreisdifferenzkontrakte, die in sogenannte virtuelle Power Purchase Agreements (virtuelle PPAs) eingebettet sind. Die erwar­tete Kapazität der zugrunde liegenden Solaranlagen in Texas/USA beträgt 250 Megawatt. Die Inbetriebnahme der Solarparks ist für die Jahre 2023 (50 Megawatt) und 2024 (200 Megawatt) geplant. Der Fair Value der Stufe 3 wird als Barwert der erwarteten Zahlungs­ströme aus den Strompreisdifferenzkontrakten ermittelt. Die wesentlichen Bewertungsparameter sind hierbei die erwarteten Strompreise, die erwarteten Produktionsmengen sowie der erwar­tete Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Eine Veränderung der wesentlichen Bewertungsparameter zum 31. Dezember 2022 hätte sich auf den Fair Value der Strompreisdifferenzkontrakte wie folgt ausgewirkt:

Sensitivitäten Strompreisdifferenzkontrakte virtuelle PPAs (USA) (Millionen €)

Veränderung der erwarteten Strompreise

Veränderung der erwarteten Produktionsmengen

Zeitpunkt der Inbetriebnahme a

+10 %

–10 %

+10 %

–10 %

3 Monate später als erwartet

3 Monate früher als erwartet

22

–22

6

–6

–3

3

a

Aufgrund unterschiedlicher Forwardpreise für Strom in den betreffenden Monaten und der Saisonalität der Solarstromerzeugung ist eine lineare Extrapolation der Werte nicht möglich.

Zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes lagen die anhand eines Bewertungsmodells ermittelten Fair Values der Strompreisdifferenzkontrakte über dem Transaktionspreis von jeweils Null. Da es sich um Fair Values der Stufe 3 handelt, werden die Unterschiedsbeträge abgegrenzt und in der Bilanz gemeinsam mit dem positiven oder negativen Fair Value des jeweiligen Strompreisdifferenzkontrakts gemäß Bewertungsmodell ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge werden linear über die Vertragslaufzeiten amortisiert.

Zum 1. Januar 2022 betrug der noch erfolgswirksam aufzulösende Unterschiedsbetrag aus einem bereits im Vorjahr unterzeichneten virtuellen PPA 12 Millionen €. Aus weiteren, im Jahr 2022 unterzeichneten virtuellen PPAs ergaben sich Unterschiedsbeträge in Höhe von 61 Millionen €. Im Jahr 2022 wurden Unterschiedsbeträge in Höhe von 3 Millionen € erfolgswirksam amortisiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Sonstige betriebliche Erträge erfasst. Nach anteiliger Amortisation verblieben zum 31. Dezember 2022 noch erfolgswirksam aufzulösende Unterschiedsbeträge in Höhe von 70 Millionen €.

Der in der Bilanz unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesene Buchwert des bereits im Vorjahr unterzeichneten virtuellen PPA betrug zum 1. Januar 2022 1 Million € nach Abzug des Unterschiedsbetrags in Höhe von 12 Millionen €. Zum 31. Dezember 2022 betrugen die Buchwerte der virtuellen PPAs 8 Millionen € beziehungsweise –17 Millionen € nach Abzug der Unterschieds­beträge in Höhe von 70 Millionen € und werden in der Bilanz unter Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen beziehungsweise unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Veränderungen der Buchwerte wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sons­tige betriebliche Erträge beziehungsweise Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2022 (Millionen €)

 

Buchwerte

Summe Buch­werte im An­wendungs­bereich des IFRS 7

Bewertungs­kategorien gemäß IFRS 9 b

Fair Value

davon Fair Value Stufe 1 c

davon Fair Value Stufe 2 d

davon Fair Value Stufe 3 e

Beteiligungen a

539

539

FVTPL

0

0

Forderungen aus Finanzierungsleasing

34

34

n. a.

34

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

11.787

11.787

AC

11.787

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

268

268

FVTPL

268

268

Derivate – kein Hedge Accounting

1.030

1.030

FVTPL

1.054

1

1.021

32 g

Derivate – Hedge Accounting

317

317

n. a.

317

317

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f

6.931

1.346

AC

1.346

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f

89

89

FVTPL

89

89

Wertpapiere

25

25

AC

25

Wertpapiere

120

120

FVTOCI

120

42

78

Wertpapiere

668

668

FVTPL

668

204

464

Zahlungsmitteläquivalente

447

447

FVTPL

447

447

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.069

2.069

AC

2.069

Summe Vermögenswerte

24.324

18.739

 

18.224

694

2.237

32

Anleihen

15.088

15.088

AC

13.946

12.533

1.413

Commercial Papers

654

654

AC

654

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.273

3.273

AC

3.175

3.175

Verbindlichkeiten aus Leasing

1.488

1.488

n. a.

1.488

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

8.434

8.434

AC

8.434

Derivate – kein Hedge Accounting

386

386

FVTPL

340

10

359

–29 h

Derivate – Hedge Accounting

1

1

n. a.

1

1

Übrige Verbindlichkeiten f

3.099

2.205

AC

2.205

Summe Verbindlichkeiten

32.423

31.529

 

30.243

12.543

4.948

–29

a

Eine Bewertung zum Fair Value wird grundsätzlich nur für wesentliche Beteiligungen vorgenommen. Alle unwesentlichen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet (Buchwert: 539 Millionen €). Die Zuordnung zu Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie wird für börsennotierte Beteiligungen vorgenommen. In Stufe 2 werden Beteiligungen ausgewiesen, deren Bewertung im größtmöglichen Ausmaß auf am Markt beobachtbaren Bewertungsparametern basiert. Gegebenenfalls werden diese angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Beteiligung im Fair Value zu reflektieren.

b

AC: Amortized Cost (fortgeführte Anschaffungskosten); FVTOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: Fair Value Through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); eine detaillierte Beschreibung der Kategorien ist in Anmerkung 26.1 enthalten.

c

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis notierter unangepasster Preise auf aktiven Märkten.

d

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

e

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

f

Ohne die separat dargestellten Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Sofern sonstige Forderungen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, basiert deren Bewertung grundsätzlich auf am Markt beobachtbaren Parametern. Diese werden angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Vermögenswerte im Fair Value zu reflektieren.

g

Der in der Bilanz unter Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Buchwert der Strompreisdifferenzkontrakte beträgt 8 Millionen € nach Abzug des in Anmerkung 26.4 beschriebenen Unterschiedsbetrags in Höhe von 24 Millionen €.

h

Der in der Bilanz unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesene Buchwert der Strompreisdifferenzkontrakte beträgt 17 Millionen € nach Abzug des in Anmerkung 26.4 beschriebenen Unterschiedsbetrags in Höhe von 46 Millionen €.

Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2021 (Millionen €)

 

Buchwerte

Summe Buch­werte im An­wendungs­bereich des IFRS 7

Bewertungs­kategorien gemäß IFRS 9 b

Fair Value

davon Fair Value Stufe 1 c

davon Fair Value Stufe 2 d

davon Fair Value Stufe 3 e

Beteiligungen a

514

514

FVTPL

0

0

Forderungen aus Finanzierungsleasing

44

44

n. a.

44

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

11.723

11.723

AC

11.723

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

219

219

FVTPL

219

219

Derivate – kein Hedge Accounting

729

729

FVTPL

729

13

716

Derivate – Hedge Accounting

287

287

n. a.

296

0

216

80 g

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f

6.211

1.351

AC

1.351

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen f

90

90

FVTPL

90

90

Wertpapiere

9

9

AC

9

Wertpapiere

0

0

FVTOCI

0

0

Wertpapiere

260

260

FVTPL

260

207

53

Zahlungsmitteläquivalente

236

236

FVTPL

236

236

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.388

2.388

AC

2.388

Summe Vermögenswerte

22.710

17.850

 

17.345

456

1.294

80

Anleihen

13.489

13.489

AC

14.617

12.819

1.798

Commercial Papers

248

248

AC

248

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.447

3.447

AC

3.447

Verbindlichkeiten aus Leasing

1.412

1.412

n. a.

1.412

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7.826

7.826

AC

7.826

Derivate – kein Hedge Accounting

568

568

FVTPL

557

2

566

–11 h

Derivate – Hedge Accounting

1

1

n. a.

1

0

1

Übrige Verbindlichkeiten f

3.298

2.267

AC

2.267

Summe Verbindlichkeiten

30.289

29.258

 

30.375

12.821

2.365

–11

a

Eine Bewertung zum Fair Value wird grundsätzlich nur für wesentliche Beteiligungen vorgenommen. Alle unwesentlichen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet (Buchwert: 514 Millionen €). Die Zuordnung zu Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie wird für börsennotierte Beteiligungen vorgenommen. In Stufe 2 werden Beteiligungen ausgewiesen, deren Bewertung im größtmöglichen Ausmaß auf am Markt beobachtbaren Bewertungsparametern basiert. Gegebenenfalls werden diese angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Beteiligung im Fair Value zu reflektieren.

b

AC: Amortized Cost (fortgeführte Anschaffungskosten); FVTOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: Fair Value Through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); eine detaillierte Beschreibung der Kategorien ist in Anmerkung 26.1 enthalten.

c

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis notierter unangepasster Preise auf aktiven Märkten.

d

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

e

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

f

Ohne die separat dargestellten Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Sofern sonstige Forderungen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, basiert deren Bewertung grundsätzlich auf am Markt beobachtbaren Parametern. Diese werden angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Vermögenswerte im Fair Value zu reflektieren.

g

Der in der Bilanz unter Vermögen von Veräußerungsgruppen ausgewiesene Buchwert der physischen PPAs beträgt 71 Millionen € nach Abzug der Unterschiedsbeträge in Höhe von 14 Millionen € beziehungsweise –5 Millionen €.

h

Der in der Bilanz unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesene Buchwert des Strompreisdifferenzkontrakts beträgt 1 Million € nach Abzug des Unterschiedsbetrags in Höhe von 12 Millionen €.

Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 (Millionen €)

 

Saldierte Beträge

Potenzielles Saldierungsvolumen

 

 

Bruttoausweis

Saldierung

Nettoausweis

aufgrund von Global-Netting-Verein­barungen

im Zusammen­hang mit finanziellen Sicherheiten

Potenzieller Nettobetrag

Derivate mit positiven Marktwerten

727

–18

708

–141

–288

279

Derivate mit negativen Marktwerten

275

–18

257

–141

–21

94

Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 (Millionen €)

 

Saldierte Beträge

Potenzielles Saldierungsvolumen

 

 

Bruttoausweis

Saldierung

Nettoausweis

aufgrund von Global-Netting-Vereinbarungen

im Zusammen­hang mit finanziellen Sicherheiten

Potenzieller Nettobetrag

Derivate mit positiven Marktwerten

459

–12

447

–209

–125

112

Derivate mit negativen Marktwerten

459

–12

447

–209

–116

121

Die Tabelle Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zeigt, in welchem Maße derivative Vermögens­werte und Verbindlichkeiten in der Bilanz saldiert wurden, sowie mögliche Auswirkungen aus der Aufrechnung von Derivaten, die einer rechtlich durchsetzbaren Global-Netting-Vereinbarung (im Wesentlichen in Form von ISDA-Vereinbarungen) oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen. Für positive Marktwerte aus kombinierten Zins-/ Währungsswaps wurden seitens der jeweiligen Kontrahenten Sicher­heiten in Form von Geldanlagen in vergleichbarer Höhe des aus­stehenden Marktwerts hinterlegt.

Abweichungen zu den innerhalb der Übrigen Forderungen und Übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Posten Deri­vate mit positiven Marktwerten und Derivate mit negativen Marktwerten ergaben sich zum Jahresende 2022 und zum Jahresende 2021 aus Derivaten, die keiner Aufrechnungs­vereinbarung unterliegen. Diese sind nicht in obiger Aufstellung enthalten.

Neben der in voranstehender Tabelle dargestellten Verrechnung von Derivaten wurden im Jahr 2022 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verrechnet, sofern bestimmte Aufrechnungsvereinbarungen mit Kunden vorlagen. Dadurch wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 992 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 103 Millionen € beziehungsweise 889 Mil­lionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 12.055 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 13.047 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 8.434 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 8.537 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 926 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.815 Millionen €). Im Jahr 2021 erfolgte ebenfalls eine Verrechnung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden hierbei um 805 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 36 Millionen € beziehungsweise 769 Millionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 11.942 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 12.747 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 7.826 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 7.862 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 949 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.718 Millionen €).

Die in folgender Tabelle dargestellten Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, das Fortschreiben von Agien und Disagien, das Erfassen und Stornieren von Aufwendungen aus Wertminderungen, Ergebnisse aus der Währungsumrechnung sowie Zinsen, Dividenden und alle sonstigen ergebniswirksamen Effekte aus Finanzinstrumenten. Im Posten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer­tete Finanzinstrumente sind nur Ergebnisse aus solchen Instrumenten enthalten, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert sind.

Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten (Millionen €)

 

2022

2021

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

85

318

davon Zinsergebnis

53

19

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

289

608

davon Zinsergebnis

59

58

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

3

2

davon Zinsergebnis

3

2

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

–701

–726

davon Zinsergebnis

–461

–324

26.5 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Einsatz derivativer Finanzinstrumente

BASF ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungs-, Zinsänderungs- und Warenpreisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden nach einer zentral festgelegten Strategie bei Bedarf durch derivative Instrumente abgesichert. Eine Absicherung wird für bestehende Grundgeschäfte aus dem Produktgeschäft, Geldan­lagen und Finanzierungen sowie für erwartete Umsätze, Rohstoff­bezüge und Kapitalmaßnahmen vorgenommen. Ferner erfolgt gegebenenfalls die Absicherung von Zahlungsströmen aus Akquisitionen und Devestitionen. Die aus den Grundgeschäften resultierenden Risiken sowie die Derivate werden laufend überwacht. BASF unterliegt Kreditrisiken aus Derivatgeschäften, soweit diese einen positiven Marktwert haben und die Vertragspartner ihre Leistungen nicht erfüllen können. Zur Beschränkung des Ausfallrisikos bei den positiven Markt­werten der Derivate werden Transaktionen nur im Rahmen festgelegter Limits mit Banken und Partnern guter Bonität getätigt.

Um ein effizientes Risikomanagement zu ermöglichen, werden Risikopositionen bei der BASF SE und bestimmten Gruppengesellschaften zentralisiert. Der Abschluss und die Abwicklung der zu Sicherungszwecken gehaltenen derivativen Finanzinstru­mente erfolgen nach internen Richt­linien und unterliegen strengen Kontrollen.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden anhand von Bewertungsmodellen ermittelt, die, soweit verfügbar, auf am Markt beobachtbaren Input-Parametern basieren. Eine Ausnahme hiervon bilden einige Warenderivate, deren Bewertung unmittelbar auf Marktpreisen beruht.

Marktwerte derivativer Instrumente (Millionen €)

 

31.12.2022

31.12.2021

Devisentermingeschäfte

165

21

Währungsoptionen

19

1

Fremdwährungsderivate

184

22

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

16

0

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

265

102

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

256

179

Zinsderivate

265

102

Warenderivate

511

324

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

45

107 a

Derivative Finanzinstrumente

960

447

a

Davon 71 Millionen € in der Bilanz unter Vermögen von Veräußerungsgruppen ausgewiesen

Hedge Accounting

Im Rahmen der Beschaffung von Naphtha ist BASF Warenpreis­risiken ausgesetzt. Ein Teil der geplanten Einkäufe von Naphtha wird mit Optionen auf Öl und Ölprodukte gesichert, deren wesentliche Vertragsmerkmale den Eigenschaften des Grund­geschäfts grundsätzlich entsprechen. Für einen Teil dieser Sicherungsbeziehungen wurde in den Jahren 2022 und 2021 Cashflow Hedge Accounting angewendet. Der durchschnittliche Ausübungs­preis der designierten Optionen betrug zum 31. Dezember 2022 737,71 US$ pro metrischer Tonne (31. Dezember 2021: 675,54 US$ pro metrischer Tonne). Die Zahlungsströme aus den designierten Sicherungsinstrumenten und den gesicherten Trans­aktionen treten im Folgejahr ein und werden ebenfalls in diesem Jahr erfolgswirksam erfasst.

Für Erdgasbezüge, die ebenfalls Warenpreisrisiken ausgesetzt sind, wird weiterhin Cashflow Hedge Accounting in geringem Umfang angewendet. Als Sicherungsinstrumente dienen auf Warenpreisen basierende Optionen, deren vertragliche Bestimmungen auf die Risiken aus dem Grundgeschäft abgestimmt sind. Der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen betrug in Abhängigkeit des Handelsorts zum 31. Dezember 2022 71,36 €/MWh beziehungsweise 5,00 US$/mmBtu. Zum 31. Dezember 2021 betrug der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optio­nen 32,60 €/MWh beziehungsweise 3,74 US$/mmBtu. Die Zahlungsströme aus Sicherungs- und Grundgeschäft werden grundsätzlich in den Jahren 2023 und 2024 erfolgswirksam erfasst.

Die Veränderung des Zeitwerts der Optionen wird als Kosten einer transaktionsbezogenen Absicherung separat im Eigenkapital erfasst und im Geschäftsjahr des Auftretens des Grundgeschäfts zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vermögenswerte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam vereinnahmt. Im Jahr 2022 wurden 60 Millionen € als Rückgang des Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt und 49 Millionen € zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vorräte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam erfasst. Im Jahr 2021 wurden 27 Millionen € als Rückgang des Zeitwerts eigenkapital­mindernd berücksichtigt und 24 Millionen € gegen den Buchwert der Vermögenswerte ausgebucht.

Durch geplante Umsätze in US-Dollar ist BASF Fremdwährungs­risiken ausgesetzt, die teilweise durch Devisenoptionen gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert werden. Der als gesicherte Transaktion designierte Anteil erwarteter US-Dollar-Umsätze wird anhand interner Schwellenwerte ermittelt. Das gesicherte Volumen liegt dabei stets unterhalb der Gesamtheit der erwarteten US-Dollar-Umsätze für das nachfolgende Geschäftsjahr. Die durchschnittliche Sicherungsrate betrug zum 31. Dezember 2022 1,0255 US$/€ und zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres 1,1630 US$/€. Die Erfolgswirkung aus den im Geschäftsjahr 2022 designierten Transaktionen tritt im Folgejahr ein. Der 2022 aufgetretene Rückgang der Zeitwertkomponente der Optionen in Höhe von 8 Millionen € wurde separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst und führte zu einer Eigenkapitalreduktion. Aufgrund eingetretener Grundgeschäfte wurde eine kumulierte Zeitwertveränderung der Optionen in Höhe von 9 Millionen € ergebnismindernd umgebucht. Im Vorjahr wurden 14 Millionen € als Veränderung der Zeitwertkomponente der Optionen eigenkapitalmindernd erfasst und 19 Millionen € ergebnismindernd umgebucht.

Des Weiteren wurde das im Jahr 2013 begebene festverzinsliche US Private Placement der BASF SE in Höhe von 1,25 Milliarden US$ mittels Währungsswaps in Euro gewandelt, da BASF durch das Private Placement einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko aus­gesetzt ist. Der gesicherte Zinssatz betrug sowohl im Geschäftsjahr 2022 als auch im Geschäftsjahr 2021 4,13 %. Der gesicherte Wechselkurs belief sich jeweils auf 1,3589 US$/€. Diese Sicherungs­beziehung wurde als Cashflow Hedge designiert.

Ferner war BASF im Jahr 2022 Fremdwährungsrisiken durch in US-Dollar denominierten Commercial Paper ausgesetzt, die durch Devisentermingeschäfte gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert wurden. Die durchschnittliche Sicherungsrate betrug zum 31. Dezember 2022 1,0683 US$/€. Im Jahr 2022 wurden aus der Veränderung der Forward Rate resultierende Wertänderungen in Höhe von 30 Millionen € separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst, was zu einer Eigenkapitalerhöhung führte (2021: 11 Millionen €). Von den im Eigen­kapital akkumulierten Kosten der Absicherung wurden im Jahr 2022 30 Millionen € zeitraumbezogen als Kosten der Absicherung ergebniserhöhend reklassifiziert (2021: 11 Millionen €). Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.

Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, die Cashflow-Hedge-Rücklage sowie der gesicherte Nominalwert und die zu ermittelnde Ineffektivität werden je Geschäftsjahr in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

  • XLS
Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2022 (Millionen €)

 

Buchwert der Sicherungsinstrumente

 

Cashflow-Hedge-Rücklage

Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität

Erfasste Ineffektivität

 

Finanzielle Vermögens­werte

Finanzielle Verbindlich­keiten

Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte

Nominal­wert

Kumulierte Beträge für fort­geführte Sicherungs­beziehungen

Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs­effekte

Erfolgswirk­sam reklas­sifizierte Beträge für realisierte Sicherungs­geschäfte

GuV-Position zur Erfassung Reklassifizierung

Sicherungs­instrument

Gesicherte Transaktion

Betrag der Ineffektivität

GuV-Position zur Erfassung

Währungsrisiken

17

1

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen/ Übrige Verbindlichkeiten

1.215

11

304

–294

Sonstige betriebliche Erträge

10

10

n. a.

Zinsrisiken

n.a

–15

15

Sonstige betriebliche Erträge

n. a.

Kombinierte Zins-/ Währungsrisiken

256

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

920

2

76

–68

Übrige finanzielle Erträge

256

259

n. a.

Warenpreis­risiken

45

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

296

4

181

–111 a

Sonstige betriebliche Erträge

4

4

n. a.

Summe

318

1

 

2.431

17

546

–458

 

270

273

 

a

166 Millionen € wurden aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht und mindernd in die Anschaffungskosten der beschafften Vorräte einbezogen und in der Folge als Verbrauch erfolgswirksam erfasst.

  • XLS
Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2021 (Millionen €)

 

Buchwert der Sicherungsinstrumente

 

Cashflow-Hedge-Rücklage

Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität

Erfasste Ineffektivität

 

Finanzielle Vermögens­werte

Finanzielle Verbindlich­keiten

Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte

Nominal­wert

Kumulierte Beträge für fort­geführte Sicherungs­beziehungen

Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs­effekte

Erfolgswirk­sam reklas­sifizierte Beträge für realisierte Sicherungs­geschäfte

GuV-Position zur Erfassung Reklassifizierung

Sicherungs­instrument

Gesicherte Transaktion

Betrag der Ineffektivität

GuV-Position zur Erfassung

Währungsrisiken

1

1

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen / Übrige Verbindlichkeiten

508

0

83

–125

Sonstige betriebliche Erträge

0

0

n. a.

Kombinierte Zins-/ Währungsrisiken

179

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

920

–5

89

–85

Übrige finanzielle Erträge

179

187

n. a.

Warenpreis­risiken

107

0

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen / Vermögen von Veräußerungsgruppen / Übrige Verbindlichkeiten

488

100

154

– a

n. a.

100

100

n. a.

Summe

287

1

 

1.916

95

326

–210

 

279

287

 

a

59 Millionen € wurden aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht und mindernd in die Anschaffungskosten der beschafften Vorräte einbezogen und in der Folge als Verbrauch erfolgswirksam erfasst.

Der Eintritt aller vorhergesagten Transaktionen wurde während der Geschäftsjahre 2022 und 2021 stets als höchstwahrscheinlich erachtet. Die für Warenpreisrisiken in der Cashflow-Hedge-­Rück­lage akkumulierten Beträge werden dann gegen den Buchwert der erworbenen Vermögenswerte ausgebucht, wenn die gesicherte Transaktion eintritt. Somit erfolgt in diesen Fällen keine unmittelbar erfolgswirksame Umgliederung der in der Cashflow-Hedge-Rück­lage erfassten Beträge.

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