BASF-Bericht 2021

29. Aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm und BASF-Aktienprogramm

Aktienkursbasierte Vergütungsprogramme

Im Jahr 2021 wurde das im Jahr 2020 eingeführte aktienkurs­basierte Vergütungsprogramm (sogenanntes Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm) der BASF-Gruppe mit dem Namen Strive! fortgeführt. Das seit 1999 bestehende aktienkursbasierte Vergütungsprogramm mit dem Namen BOP („BASF Aktienoptions­programm“) wurde im Jahr 2020 letztmalig angeboten. Alle bisher gewährten Optionsrechte aus den BOP-Programmjahren bleiben bis zum Ende ihres jeweiligen Ausübungszeitraums gültig.

Grundsätzlich sind die Mitglieder des Vorstands und alle Senior Executives zur Teilnahme an den LTI-Programmen berechtigt.

Strive!

Strive! basiert auf einem „Performance-Share-Plan“ und berücksichtigt die Erreichung strategischer Ziele sowie die Entwicklung der BASF-Aktie und der Dividende (Total Shareholder Return) über einen Zeitraum von vier Jahren.

Die Teilnahme an Strive! ist für die Senior Executives freiwillig und mit einer Aktienhalteverpflichtung verbunden. Es gilt eine rollierende Teilnahmeberechtigung ohne Stichtagsregelung. Im Jahr 2021 waren rund 700 Personen zur Teilnahme an Strive! berechtigt. Es haben rund 90 % der berechtigten Senior Executives und die Mitglieder des Vorstands teilgenommen. Im Gegensatz zu den Senior Executives ist die Teilnahme für die Mitglieder des Vorstands nicht freiwillig, sondern im Vorstandsdienstvertrag geregelt. Grundsätzlich gelten für die Mitglieder des Vorstands die gleichen Planbedingungen.

Ein Strive!-Plan umfasst eine vierjährige Leistungsperiode mit einem festen Auszahlungsdatum. Zu Beginn eines neuen Strive!-Plans wird für jede und jeden Teilnehmenden ein Zielbetrag festgelegt. Dieser Zielbetrag wird in eine vorläufige Anzahl virtueller Performance Share Units (PSUs; „virtuelle Aktieneinheiten“) umgerechnet, indem er durch den durchschnittlichen BASF-Aktienkurs im vierten Quartal des vorangegangenen Jahres dividiert wird. Die Anzahl der am Ende der Leistungsperiode zur Auszahlung kommenden PSUs ist für Strive!2021 und Strive!2020 abhängig von der Erreichung der drei strategischen Ziele Wachstum (Mengenwachstum im Vergleich zur globalen Chemieproduk­tion), Profitabilität (Steigerung EBITDA vor Sondereinflüssen) und Nachhaltigkeit (CO2-Ausstoß).

Für jedes Jahr der vierjährigen Leistungsperiode wird die Ziel­­erreichung für jedes strategische Ziel ermittelt. Nach Ende der Leistungsperiode entspricht der durchschnittliche Zielerreichungsgrad für jedes strategische Ziel dem arithmetischen Mittel der Ziel­erreichungsgrade der vier Jahreswerte. Die Gesamtzielerreichung für den jeweiligen Strive!-Plan ergibt sich aus der Addition der mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multiplizierten Zielerreichungsgrade für die drei strategischen Ziele. Zur Ermittlung der endgültigen Anzahl an PSUs wird diese gewichtete Zielerreichung mit der vor­läufigen Anzahl an PSUs multipliziert. Der Auszahlungsbetrag nach Ablauf der vierjährigen Leistungsperiode wird berechnet, indem die endgültige Anzahl der PSUs mit dem durchschnittlichen BASF-Aktienkurs im vierten Quartal des letzten Jahres der Leistungs­periode zuzüglich der kumulierten Dividendenzahlungen in den vier Geschäftsjahren multipliziert wird. Die Auszahlung erfolgt im Mai des Folgejahres und ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Damit spiegelt der Auszahlungsbetrag nicht nur die Erreichung der strategischen Ziele wider, sondern auch die Entwicklung der Dividende und des Aktienkurses der BASF („Total Shareholder Return“).

Ein Eigeninvestment in BASF-Aktien bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an Strive!. Die Teilnehmenden verpflichten sich, über die gesamte Leistungsperiode BASF-Aktien in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes ihres Grundgehalts zu halten. Bei erstmaliger Teilnahme an Strive! gilt eine Aufbauphase, in welcher für das festgelegte Eigeninvestment eine anteilige Aktienhaltepflicht besteht. Die Aufbauphase für das Strive!-Programm 2021 endet am 31. Dezember 2024. Das Strive!-Programm 2021 entspricht in seiner Grundstruktur dem Strive!-Programm 2020.

Beizulegender Zeitwert der PSUs und Bewertungsparameter zum 31. Dezember 2021

 

 

Strive!-Programm des Jahres

 

 

2021

2020

Anzahl gewährte PSUs

 

892.146

724.405

Anzahl erdiente PSUs

 

223.037

362.203

Fair Value inklusive Fluktuation/PSU

78,59

82,06

Fair Value exklusive Fluktuation/PSU

88,83

89,04

Gewichtete Zielerreichung

%

158,3

137,5

Basispreis

57,15

67,85

Die Anzahl der gewährten PSUs betrug im Jahr 2021 892.146 für das Strive!-Programm 2021 und 724.405 für das Strive!-Programm 2020. Die bis zum Stichtag erdienten PSUs von 223.037 für das Strive!-Programm 2021 und von 362.203 für das Strive!-Programm 2020 wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) bewertet. Der Fair Value ermittelt sich durch den BASF-Aktienkurs am Stichtag von 61,78 € zuzüglich erwarteter Dividendenzahlungen während der gesamten Programmlaufzeit. Zudem wird der gewichtete Zielerreichungsgrad von 158,3 % für das Strive!-Programm 2021 und von 137,5 % für das Strive!-Programm 2020 berücksichtigt. Bei dem errechneten Fair Value für die Senior Executives wird eine Fluktuationsrate von 4 % angenommen.

Die LTI-Rückstellung für Strive! stieg aufgrund der gestiegenen Anzahl der erdienten PSUs und höherer Fair Values von 11 Millionen € zum 31. Dezember 2020 auf 48 Millionen € zum 31. Dezember 2021. Der Aufwand aus der Zuführung zur Rückstellung belief sich im Jahr 2021 auf 37 Millionen € und im Jahr 2020 auf 11 Millionen €. Auf die Veräußerungsgruppen zum 31. Dezember 2021 sowie zum 31. Dezember 2020 entfielen keine Rückstellungen.

BASF Aktienoptionsprogramm (BOP)

Das letztmals 2020 angebotene LTI-Programm BOP sieht die Gewährung von virtuellen Optionen vor. Bei Ausübung werden die Optionsrechte durch Barvergütung erfüllt (Cash Settlement).

Die Teilnahme am BOP-Programm war freiwillig. Voraussetzung für die Teilnahme war ein Eigeninvestment: Die Teilnehmenden verpflichteten sich dazu, für die Dauer von zwei Jahren ab Options­gewährung BASF-Aktien in Höhe von 10 % bis 30 % ihrer variablen Gehaltsbezüge zu halten (Haltefrist). Für die Anzahl der zu haltenden Aktien war neben der variablen Vergütung der mit dem Volumen gewichtete Durchschnittskurs am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung maßgeblich.

Für jede eingebrachte BASF-Aktie erhielten die Teilnehmenden vier Optionsrechte. Jedes Optionsrecht besteht aus den Teilrechten A und B, deren Werthaltigkeit sich an unterschiedlichen Erfolgszielen (Hürden) orientiert: Teilrecht A ist werthaltig, wenn der Kurs der BASF-Aktie gegenüber dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte um mehr als 30 % gestiegen ist (absolute Hürde). Der Wert des Teilrechts A ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Börsenkurs am jeweiligen Ausübungstag und dem Basiskurs; er ist auf 100 % des Basiskurses begrenzt. Teilrecht B wird werthaltig, wenn die kumulierte Wertsteigerung der BASF-Aktie den Anstieg des MSCI World Chemicals IndexSM (MSCI Chemicals) übersteigt (rela­tive Hürde). Der Wert des Teilrechts B ergibt sich aus der doppelten prozentualen Outperformance der BASF-Aktie bei Ausübung, bezogen auf den Basiskurs; er ist begrenzt auf den um den rechnerischen Nennbetrag der BASF-Aktie verminderten Börsenschlusskurs bei Ausübung. Das Teilrecht B ist jedoch nur dann werthaltig, wenn der Kurs der BASF-Aktie mindestens dem Basiskurs entspricht. Die gewährten Optionen können nach Ablauf einer zweijährigen Wartefrist bis Ende ihres jeweiligen Ausübungszeitraums ausgeübt werden. Während der Ausübungsphase dürfen die Optionen innerhalb bestimmter Sperrfristen (Closed Periods) nicht ausgeübt werden. Jedes Optionsrecht kann nur insgesamt ausgeübt werden. Hierzu muss eine der Ausübungshürden überschritten worden sein. Ist die andere Ausübungshürde nicht übertroffen, verfällt das damit verbundene Teilrecht. Der maximal mögliche Ausübungsgewinn für einen Teilnehmenden ist auf das Fünffache des Eigeninvestments begrenzt. Die gewährten Optionen sind nicht übertragbar und verfallen, wenn der Teilnehmende vor Ablauf der zweijährigen Haltefrist Aktien aus seinem Eigeninvestment verkauft oder aus der BASF-Gruppe ausscheidet. Sie bleiben bei Eintritt in den Ruhestand erhalten. Für die Mitglieder des Vorstands war die langfristige Ausrichtung des Programms gegenüber den für die übrigen Teilnehmenden geltenden Bedingungen deutlich verstärkt. Sie waren verpflichtet, mit mindestens 10 % der jährlichen variablen Ist-Vergütung an dem BOP-Programm teilzunehmen. Dabei gilt im Hinblick auf dieses verpflichtende Eigeninvestment (in Form von BASF-Aktien) eine verlängerte Haltefrist von vier Jahren. Eine Ausübung der Optionsrechte ist für die Mitglieder des Vorstands frühestens vier Jahre nach Gewährung (Wartefrist) möglich.

Die Modelle zur Bewertung der Optionspläne basieren auf der arbitragefreien Bewertung nach Black/Scholes. Die Marktwerte der Optionen wurden mithilfe des Binomialmodells ermittelt. Die Volatilitäten wurden auf Basis der monatlichen Schlusskurse über einen historischen Zeitraum entsprechend der Restlaufzeit der Optionen ermittelt.

Da durch Beschluss des Vorstands im Jahr 2002 die Optionsrechte bei Ausübung durch Barvergütung zu erfüllen sind, werden alle noch bestehenden Optionsrechte aus den Programmen 2014 bis 2020 zum 31. Dezember 2021 mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Für Programme in der Wartefrist wird eine anteilige Rückstellung gebildet.

Die LTI-Rückstellung für BOP sank aufgrund niedrigerer Marktwerte und einer geringeren Anzahl ausstehender Optionen von 115 Millionen € zum 31. Dezember 2020 auf 110 Millionen € zum 31. Dezember 2021. Während es im Jahr 2020 keine Verbräuche gab, führte im Jahr 2021 das Ausscheiden von Senior Executives zu Verbräuchen von 3 Millionen €. Der Ertrag aus der Verringerung der Rückstellung belief sich im Jahr 2021 auf 2 Millionen €. Im Jahr 2020 gab es einen Aufwand aus der Zuführung der Rückstellung von 25 Millionen €. Auf die Veräußerungsgruppe für das Pigmentgeschäft entfiel 1 Million € zum 31. Dezember 2020.

Die ausübbaren Optionen besaßen zum 31. Dezember 2021 wie auch zum 31. Dezember 2020 keinen inneren Wert.

BASF-Aktienprogramm „Plus“

Das „Plus“-Programm wurde 1999 eingeführt und wird derzeit Mitarbeitenden in Deutschland, in weiteren europäischen Ländern sowie in Mexiko angeboten. Eine gleichzeitige Teilnahme am „Plus“-Programm und an einem LTI-Programm ist ausgeschlossen.

Mitarbeitende, die am BASF-Aktien­programm „Plus“ teilnehmen, erwerben als Eigeninvestment aus ihrer variablen Vergütung BASF-Aktien. Je zehn BASF-Aktien berechtigen nach ein, drei, fünf, sieben und zehn Jahren zum kostenlosen Bezug einer BASF-Aktie. Das erste und zweite Zehnerpaket berechtigt grundsätzlich in jedem der folgenden zehn Jahre zum kostenlosen Bezug einer BASF-Aktie.

Die Rechte verfallen, wenn der Teilnehmende sein Eigen­investment in BASF-Aktien verkauft oder seine Tätigkeit für eine Gruppengesellschaft beendet, beziehungsweise ein Jahr nach dessen Pensionierung. Die Anzahl der zu gewährenden Gratisaktien hat sich wie folgt entwickelt:

Zu gewährende Gratisaktien (Stück)

 

2021

2020

Stand zum 01.01.

3.251.576

3.025.462

Neu erworbene Ansprüche

498.765

942.685

Ausgegebene Gratisaktien

–547.960

–490.050

Verfallene Ansprüche

–123.258

–226.521

Stand zum 31.12.

3.079.123

3.251.576

Die auszugebenden unentgeltlichen Aktien werden an dem Tag, an dem die Mitarbeitenden mit ihrem Eigeninvestment das Bezugsrecht erwerben, zu ihrem Marktwert bewertet. Der Marktwert wird ermittelt auf Basis des Kurses der BASF-Aktie unter Berücksichtigung des Barwerts der während der Laufzeit des Programms nicht gezahlten Dividenden. Die gewichteten Marktwerte am Gewährungstag betrugen 67,71 € für das Programm 2021 und 45,30 € für das Programm 2020.

Der Marktwert der zu gewährenden Gratisaktien wird, über die Laufzeit des Programms verteilt, aufwandswirksam erfasst und in die Kapitalrücklage eingestellt.

Der Personalaufwand für das BASF-Aktienprogramm „Plus“ betrug 27 Millionen € im Jahr 2021 und 28 Millionen € im Jahr 2020.