BASF-Bericht 2021

26. Zusatzangaben zu Finanzinstrumenten

26.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn BASF bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht weiter fortbestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden und BASF nach der Übertragung über die finanziellen Vermögenswerte nicht kontrollieren kann. Beispielsweise erfolgt die Ausbuchung von Forderungen, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig, wie etwa im Falle eines abgeschlossenen Insolvenzverfahrens, feststeht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag und im Edelmetallhandel zum Handelstag bilanziert.

Der Marktwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Sofern Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, zum Beispiel in Form von Börsenkursen, werden diese bei der Bewertung zugrunde gelegt. Andernfalls werden bei der Bewertung interne Bewertungsmodelle unter Verwendung aktueller Marktparameter oder externe Bewertungen, zum Beispiel durch Banken, heran­gezogen. Bei interner Bewertung werden insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle angewandt. In diese Modelle finden beispielsweise erwartete künftige Cashflows sowie laufzeit- und gegebenenfalls risikoadjustierte Diskontfaktoren Eingang. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Marktparametern ordnet BASF die Marktwerte von Finanzinstrumenten einer von drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 zu. Ein Stufentransfer während eines Geschäftsjahres wird nur vorgenommen, wenn sich die Verfügbarkeit beobachtbarer Marktparameter für identische oder vergleichbare Finanzinstrumente ändert.

Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögens­werte basieren zum einen auf der sogenannten Zahlungsstrombedingung (ausschließlich Zahlungsströme aus Zinsen und Kapitalrückzahlung), das heißt der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines einzelnen finanziellen Vermögenswerts. Zum anderen hängen sie auch vom Geschäftsmodell ab, nach dem Portfolios finanzieller Vermögenswerte gesteuert werden. Auf Grundlage dieser beiden Kriterien finden bei BASF für finanzielle Vermögenswerte folgende Bewertungskategorien Anwendung:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche finanziellen Vermögenswerte, deren Zahlungs­ströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen in Übereinstimmung mit der in IFRS 9 etablierten Zahlungsstrom­bedingung darstellen. Unter anderem werden bei BASF Derivate in diese Bewertungskategorie eingeordnet. Die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9, welche die Zuordnung von Finanzinstrumenten, die weder auf Grundlage der Zahlungsstrombedingung noch des Geschäftsmodell­kriteriums erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, in die vorlie­gende Kategorie unter bestimmten Bedingungen zulässt, übt BASF grundsätzlich nicht aus.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen sämt­liche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrom­bedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jewei­lige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Bei BASF werden zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Forderungen und bestimmte Wertpapiere dieser Bewertungskategorie zugeordnet.
    Die Zugangsbewertung dieser Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Fair Value. Dieser entspricht regelmäßig dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt beziehungsweise für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem Transaktionspreis nach IFRS 15. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt anhand der Effektivzinsmethode.
    Wertberichtigungen werden sowohl im Rahmen der Zugangs- als auch der Folgebewertung bereits ohne Ausfall­ereignis als erwartete Kreditverluste berücksichtigt. Gegenparteien gelten grundsätzlich dann als ausgefallen, wenn sie insolvent sind, sich als Schuldner in einem Gläubigerschutzprogramm oder einem finanzbedingten Rechtsstreit mit BASF befinden oder mehr als die Hälfte des mit ihnen gehaltenen Forderungsportfolios eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen aufweist. In diesen Fällen erfolgt die Einzelwertberichtigung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte, die dann als in ihrer Bonität beeinträchtigt betrachtet werden.
    Das Ausmaß erwarteter Kreditverluste wird zum einen durch das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts, zum anderen auch durch die Veränderung dieses Kreditrisikos determiniert: Sofern sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswerts seit dessen erst­maliger bilanzieller Erfassung signifikant erhöht hat, erfolgt grundsätzlich die Berücksichtigung von über die gesamte Laufzeit eines Vermögenswerts erwarteten Kreditverlusten. Hat sich das Kreditrisiko im genannten Zeitraum hingegen nicht signifikant erhöht, werden grundsätzlich lediglich die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste als Wertminderung erfasst. Abweichend von diesem Vorgehen werden entsprechend dem nach IFRS 9 für die Bestimmung erwarteter Kreditverluste zulässigen vereinfachten Ansatz beispielsweise auf Forderungen aus Leasingtransaktionen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stets die über die jeweilige Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt.
    Bei BASF erfolgt die Beurteilung des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts sowohl anhand interner Informationen als auch externer Ratinginformationen bezüglich des jeweiligen Kontrahenten. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine definierte Anzahl von Stufen verringert hat. Für Gegenparteien mit hoher Bonität wird grund­sätzlich unterstellt, dass sich ihr Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat.
    Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs im Rahmen der Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten und Einzelwert­berichtigungen werden regionale und unter Umständen branchenspezifische Gegebenheiten und Erwartungen berücksichtigt. Weiterhin wird auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar sind. Bei Einzelwert­berichtigungen werden darüber hinaus Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Ferner werden bei der Ermittlung von Wertberichtigungen unter anderem Kreditversicherungen berücksichtigt, die einen Teil des zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertenden Forderungsbestands decken. Bankgarantien und Akkreditive kommen in unwesentlichem Umfang zum Einsatz. Erwartete Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen werden nur insoweit für Forderungen ermittelt, als diese nicht durch eine Kreditversicherung oder durch andere Sicherheiten gedeckt sind. Forderungen, deren Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht, werden maximal in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt.
    Die Verringerung von Wertberichtigungen, beispielsweise als Resultat der Reduktion des Kreditrisikos einer Gegenpartei oder aufgrund eines objek­tiven nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalts, wird erfolgswirksam erfasst. Zuschreibungen erfolgen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter künftiger Kreditverluste.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizu­legenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte nicht nur mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, sondern auch Zahlungs­ströme aus ihrer Veräußerung zu generieren. Bei BASF werden dieser Kategorie bestimmte Wertpapiere zugeordnet, die als Sonstige Finanzanlagen beziehungsweise Kurzfristige Wertpapiere ausgewiesen werden. Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten wird von BASF nicht ausgeübt.
    Die Zugangsbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der zum Zugangszeitpunkt regel­mäßig dem Trans­aktionspreis der dieser Kategorie zugeordneten Wertpapiere entspricht. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Zeitwertänderungen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung der Vermögenswerte erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert.
    Wertberichtigungen auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Analogie zu den Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ermittelt und erfolgswirksam erfasst.

Für finanzielle Verbindlichkeiten finden folgende Bewertungs­kategorien Anwendung:

  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fort­geführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten, sofern diese keine Derivate dar­stellen. Zum Zugangszeitpunkt werden sie grundsätzlich zum beizu­legenden Zeitwert bewertet, der regelmäßig dem Wert der erhaltenen Gegenleistung entspricht. Die Folge­bewertung wird erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorgenommen. Bei BASF werden zum Beispiel Anleihen und Bankverbindlichkeiten, die in der Position Finanzschulden ausgewiesen werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum bei­zulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen derivative Verbindlichkeiten. Diese werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ebenfalls zum Wert der erhaltenen Gegenleistung als beizulegender Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert findet als Wertmaßstab für diese Verbindlichkeiten ebenfalls im Rahmen der Folge­bewertung Anwendung. Das Wahlrecht, die Folgebewertung von nicht-derivativen finan­ziellen Verbindlichkeiten zum Fair Value vorzunehmen, wird nicht ausgeübt. Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein, so dass ein hybrides Finanzinstrument vorliegt. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wird dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern gemäß IFRS 9 keine Trennung vorgesehen ist, erfolgt die Bilanzierung des hybriden Instruments in Gänze zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzgarantien der BASF-Gruppe sind solche Verträge, die eine Ausgleichszahlung an den Garantienehmer nach sich ziehen, falls ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen einer definierten Geschäftsbeziehung mit dem Garantienehmer nicht nachkommt. Von BASF begebene Finanz­garantien werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag bewertet.

Im Rahmen von Cashflow Hedges werden künftige Zahlungs­ströme und damit verbundene Erträge beziehungsweise Aufwendungen gegen Wertänderungsrisiken abgesichert. Hierzu werden zukünftig auftretende Grundgeschäfte und dazugehörige Sicherungsinstrumente zu Bilanzierungs­zwecken in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der effektive Teil der Marktwert­änderungen des Sicherungsinstruments, das regelmäßig die Definitionsmerkmale eines Derivats erfüllt, sowie die Kosten der Absicherung werden dabei zunächst ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich gegen die Anschaffungskosten des gesicherten Instruments ausgebucht. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Schulden oder künftige Trans­aktionen zugrunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden, in denen das gesicherte Grund­geschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, aus dem Eigen­kapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Trans­aktion abgestimmt.

Im Rahmen von Fair Value Hedges werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Hierbei werden die regelmäßig in Form von derivativen Finanzinstrumenten eingesetzten Sicherungsinstrumente zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und Marktwertänderungen unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Zudem werden die Buchwerte der als Grundgeschäft designierten Vermögenswerte oder Schulden ebenfalls ergebniswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bemessen.

26.2 Finanzwirtschaftliche Risiken

Marktrisiken

Währungsrisiken: Änderungen von Wechselkursen können zu Wertverlusten bei Finanzinstrumenten sowie zu nachtei­ligen Veränderungen künftiger Zahlungsströme aus geplanten Trans­aktionen führen. Währungsrisiken aus Finanzinstrumenten resultieren aus der Umrechnung von finanziellen Forderungen, Ausleihungen, Wert­papieren, Barmitteln und finanziellen Verbindlichkeiten zum Stichtagskurs in die funktionale Währung der jeweiligen Gruppengesellschaft. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos aus originären Finanzinstrumenten sowie aus geplan­ten Transaktionen werden Devisen­kontrakte in einer Vielzahl von Währungen eingesetzt.

Das Währungs-Exposure entspricht dem Nettobetrag des Nominalvolumens der originären und der derivativen Finanz­instrumente, die Währungsrisiken ausgesetzt sind. Außerdem werden geplante Einkaufs- und Umsatztrans­aktionen des jeweiligen Folgejahres einbezogen, soweit diese im Währungsrisikomanagement berücksichtigt werden. Gegenläufige Positionen in derselben Währung werden gegeneinander aufgerechnet.

Bei der Ermittlung der Sensitivität wird eine Aufwertung der jewei­ligen funktionalen Währung von 5 % beziehungsweise 10 % gegenüber den anderen Währungen simuliert. Eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 5 % hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF zum 31. Dezember 2021 um 174 Millionen € reduziert. Eine Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 10 % hätte sich mit 326 Millionen € negativ auf das Ergebnis vor Ertragsteuern von BASF ausgewirkt. Zum 31. Dezember 2020 resultierte aus einer Aufwertung der jeweiligen funktionalen Währung um 5 % ein Effekt von –203 Millionen € auf das Ergebnis von BASF (–390 Millionen € bei einer Aufwertung von 10 %). Der Effekt aus den im Rahmen von Hedge Accounting designierten Positionen hätte das Eigenkapital vor Ertragsteuern zum 31. Dezember 2021 bei einer fünfprozentigen Aufwertung der funktionalen Währung um 3 Millionen € reduziert beziehungsweise bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 10 % um 2 Millionen € erhöht (2020: Erhöhung um 36 Millionen € bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 5 % beziehungsweise Erhöhung um 78 Millionen € bei einer Aufwertung der funktionalen Währung um 10 %). Hierbei handelt es sich um Geschäfte in US-Dollar.

Exposure und Sensitivität nach Währungen (Millionen €)

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Exposure

Sensitivität

Exposure

Sensitivität

 

 

+5 %

+10 %

 

+5 %

+10 %

USD

1.712

–128

–231

1.965

–101

–190

Sonstige

1.011

–49

–94

1.117

–66

–123

Summe

2.723

–177

–324

3.082

–167

–313

Aufgrund des Einsatzes von Optionen zur Absicherung gegenüber Währungsrisiken ist die Sensitivität keine lineare Funktion der unterstellten Veränderung der Wechselkurse.

Zinsänderungsrisiken: Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei fest­verzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizu­legenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Zur Absicherung werden in Einzelfällen Zinsswaps und kombinierte Zins-/Währungsderivate abgeschlossen, die in Anmerkung 26.5 dargestellt werden. Zins­änderungsrisiken sind im finanzwirtschaftlichen, nicht aber im operativen Bereich von wesentlicher Bedeutung.

Die variable Zinsrisikoposition, die auch im Folgejahr fällige fest­verzinsliche Anleihen beinhaltet, betrug zum 31. Dezember 2021 –2.408 Millionen € (2020: –1.659 Millionen €). Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt hätte zum 31. Dezember 2021 ein um 4 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben. Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen Prozentpunkt hätte das Ergebnis vor Ertragsteuern zum gleichen Zeitpunkt um 9 Millionen € reduziert. Zum 31. Dezember 2020 hätte ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen halben Prozentpunkt ein um 5 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertrag­steuern zur Folge gehabt (10 Millionen € niedrigeres Ergebnis vor Ertragsteuern bei einem Anstieg von einem Prozentpunkt). Da zum 31. Dezember 2021 keine Zinsderivate in eine Hedge-Accounting-Beziehung designiert waren, hätte sich aus einer Zinsänderung kein Eigenkapitaleffekt ergeben. Auch zum 31. Dezember 2020 waren keine Zinsderivate in eine Hedge-Accounting-Beziehung designiert.

Buchwerte der originären verzinslichen Finanzinstrumente (Millionen €)

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Fest verzinslich

Variabel verzinslich

Fest verzinslich

Variabel verzinslich

Ausleihungen

109

129

75

115

Wertpapiere

60

209

51

206

Finanzschulden

14.446

2.738

17.742

1.472

Nominal- und Marktwerte der kombinierten Zins-/Währungsswaps (Millionen €)

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Nominalwert

Marktwert

Nominalwert

Marktwert

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

4.183

102

4.183

–163

davon feste Verzinsung

4.183

102

4.183

–163

Im Rahmen der sogenannten IBOR-Reform werden zentrale Referenzzinssätze umfassend überarbeitet. In diesem Zusammenhang werden die von der Reform betroffenen Zinssätze schrittweise abgeschafft und durch neue Zinssätze ersetzt. Bereits zum 31. Dezember 2021 wurde die Publikation sämtlicher GBP, EUR, CHF und JPY LIBORs sowie der USD LIBORs mit einer Woche beziehungsweise zwei Monaten Laufzeit eingestellt. Die verbleibenden USD LIBORs werden voraussichtlich noch bis zum 30. Juni 2023 veröffentlicht.

BASF verfolgt die Entwicklungen im Zuge der IBOR-Reform laufend, um eine rechtzeitige Anpassung bestehender Verträge zu gewährleisten, aber auch, um mögliche finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Dabei werden insbesondere die Buch- beziehungsweise die Nominalwerte (Derivate) der Verträge berücksichtigt, die auf einen von der Reform betroffenen Zinssatz referenzieren und daher gegebenenfalls noch auf einen Alternativzinssatz umgestellt werden müssen (noch anzupassende Verträge). Zum 31. Dezember 2021 wurden finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 302 Millionen € identifiziert, denen noch anzupassende Verträge zugrunde liegen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um variabel verzinsliche Bankdarlehen, die auf einen USD LIBOR (187 Millionen €) oder EONIA (115 Millionen €) referenzieren. Ferner wurden finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 85 Millionen € identifiziert, denen noch anzupassende Verträge zugrunde liegen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um kurzfristige Ausleihungen, insbesondere an nichtkonsolidierte Tochtergesellschaften, die auf einen USD LIBOR (85 Millionen €) referenzieren. Derivate, denen noch anzupassende Verträge zugrunde liegen, wurden nicht identifiziert.

Warenpreisrisiken: Einige Unternehmensbereiche von BASF sind starken Schwankungen der Rohstoffpreise ausgesetzt. Diese resultieren vor allem aus Rohstoffen (zum Beispiel Naphtha, Benzol, Erdgas, LPG-Kondensat) sowie Edelmetallen. BASF trifft die folgenden Maßnahmen, um Preisrisiken aus dem Rohstoffeinkauf zu reduzieren:

  • BASF verwendet Warenderivate zur Absicherung gegen Risiken aus der Volatilität von Rohstoffpreisen. Dabei handelt es sich insbesondere um Optionen auf Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas.
  • Der Unternehmensbereich Catalysts schließt sowohl kurzfristige als auch langfristige Abnahmeverträge mit Herstellern von Edel- sowie Batteriemetallen ab und kauft darüber hinaus an den Kassamärkten Edelmetalle von einer Vielzahl von Geschäftspartnern zu. Das Preisrisiko aus Metallen, die für den Weiterverkauf an Dritte oder für die Verwendung in der Produktion von Katalysatoren beziehungsweise Batteriematerialien erworben werden, wird mit derivativen Instrumenten gesichert. Dabei kommen vor allem Terminkontrakte zum Einsatz, die durch Abschluss gegenläufiger Kontrakte oder durch Lieferung des Edelmetalls erfüllt werden.
  • Im Unternehmensbereich Agricultural Solutions ist der Verkaufspreis von Produkten teilweise an den Preis bestimmter Agrarprodukte gekoppelt. Um die daraus entstehenden Risiken abzusichern, werden Derivate auf Agrarprodukte abgeschlossen.

Darüber hinaus hält BASF bei Edelmetallen und Erdölprodukten in begrenztem Umfang ungesicherte Positionen zu Eigenhandels­zwecken, die auch derivative Instrumente umfassen können. Der Wert dieser Positionen ist der Volatilität der Marktpreise ausgesetzt und unterliegt einer ständigen Kontrolle.

Aufgrund des Haltens von Warenderivaten und Edelmetallhandelspositionen ist BASF Preisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken bestehen darin, dass die Bewertung von Warenderivaten und Edelmetall­handelspositionen zum Marktwert bei einer nachteiligen Veränderung der Marktpreise zu Belastungen des Ergebnisses und Eigen­kapitals von BASF führen kann.

BASF hat im Jahr 2021 mehrere physische Power Purchase Agreements (physische PPAs) in Europa mit Laufzeiten bis zu 25 Jahren abgeschlossen. Unter den physischen PPAs bezieht BASF Strom und die dazugehörigen Grünstromzertifikate, sogenannte Guarantees of Origin („GoOs“), zu einem Fixpreis. Einzelne physische PPAs unterfallen nicht der Eigenbedarfsausnahme und werden daher als Derivate bilanziert. Zudem hat BASF im Jahr 2021 ein sogenanntes virtuelles Power Purchase Agreement (virtuelles PPA) in den USA mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen. Das virtuelle PPA enthält einen eingebetteten Stromdifferenzkontrakt, der separat als Derivat bilanziert wird.

BASF führt Value-at-Risk-Analysen für alle Warenderivate und Edelmetallhandelspositionen durch. Mit Value at Risk wird fortlaufend das Marktrisiko quantifiziert und der maximal mögliche Verlust innerhalb des gegebenen Konfidenzintervalls über einen bestimmten Zeitraum prognostiziert. Der Value-at-Risk-Rechnung liegt ein Konfidenzintervall von 95 % und eine Haltedauer von einem Tag zugrunde. BASF wendet den Varianz-Kovarianz-Ansatz an.

BASF nutzt Value at Risk im Zusammenhang mit anderen Kennzahlen im Rahmen des Risikomanagementsystems. Neben Value at Risk werden volumenbasierte Grenzen, Exposure- und Stop-Loss-Limits gesetzt.

Risikoposition aus Warenderivaten (Millionen €)

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Exposure

Value at Risk

Exposure

Value at Risk

Erdöl, Erdölprodukte und Erdgas

97

18

56

5

Edelmetalle

51

1

88

1

Agrarprodukte

58

0

37

0

Strom und Grünstrom­zertifikate

388

7

Das Exposure entspricht dem Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen der jeweiligen Warenkategorie.

Ausfall- oder Bonitätsrisiken

Ausfall- oder Bonitätsrisiken bestehen, wenn Kunden und Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. BASF ana­lysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit der genannten Gegenparteien und räumt auf dieser Grundlage Kreditlimits ein. Aufgrund der weltweiten Tätigkeit und der diversi­fizierten Kundenstruktur der BASF-Gruppe liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Der Buchwert aller Forderungen, Ausleihungen und verzinslichen Wertpapiere zuzüglich der Nominalwerte der nicht zu bilanzierenden aus Haftungsverhältnissen entstehenden finanziellen Verpflichtungen stellt das maxi­male Ausfall­risiko von BASF dar.

Liquiditätsrisiken

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden früh­zeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung erkannt. Durch das laufende Commercial-Paper-Programm sowie von Banken verbindlich zugesagte Kreditlinien kann BASF jederzeit auf auskömmliche liquide Mittel zurückgreifen.

26.3 Fälligkeitsanalyse

Relevant für die Darstellung der Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten sind Zinszahlungen und Zahlungen des Kapitalbetrags sowie sonstige Zahlungen für derivative Finanzinstrumente. In dieser Darstellung werden künftige Zahlungsströme nicht abgezinst.

Derivate werden mit ihren Nettozahlungsströmen ein­bezogen, soweit sie negative Marktwerte haben und daher Verbindlichkeiten darstellen. Derivate mit positiven Markt­werten sind Vermögenswerte und werden daher nicht berücksichtigt.

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 (Millionen €)

 

Anleihen und sonstige Kapital­markt­verbindlich­keiten

Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten

Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative Verbindlich­keiten

Sonstige Verbindlich­keiten

Summe

2022

2.462

1.200

7.820

459

762

12.703

2023

2.230

190

4

37

251

2.712

2024

675

796

2

3

182

1.658

2025

1.812

258

52

126

2.248

2026

629

684

0

94

1.407

2027 und darüber hinaus

7.608

382

57

706

8.753

Summe

15.416

3.510

7.826

608

2.121

29.481

Fälligkeiten vertraglicher Zahlungsströme aus finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 (Millionen €)

 

Anleihen und sonstige Kapital­markt­verbindlich­keiten

Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten

Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative Verbindlich­keiten

Sonstige Verbindlich­keiten

Summe

2021

2.531

1.128

5.276

76

749

9.760

2022

2.161

295

12

287

267

3.022

2023

2.150

301

3

103

178

2.735

2024

673

868

28

132

1.701

2025

1.749

215

70

91

2.125

2026 und darüber hinaus

8.133

1.035

80

605

9.853

Summe

17.397

3.842

5.291

644

2.022

29.196

26.4 Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Übrigen Forderungen und sonstigem Vermögen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem Marktwert.

Der Marktwert von Finanzschulden wird auf der Grundlage von Interbank-Zins­sätzen ermittelt. Die Differenz zwischen Buch- und Marktwert resultiert vornehmlich aus Zinsände­rungen.

Bei den in der Tabelle Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten als „Derivate – kein Hedge Accounting, davon Fair Value Stufe 3“ ausgewiesenen Finanzinstrumenten handelt es sich um einen Stromdifferenzkontrakt, der in ein sogenanntes virtuelles Power Purchase Agreement (virtuelles PPA) eingebettet ist. Die erwartete Kapazität der dem Vertrag zugrunde liegenden Solaranlagen in Texas/USA beträgt 50 Megawatt. Die Inbetriebnahme des Solarparks ist für das Jahr 2023 geplant. Der Fair Value der Stufe 3 wird als Barwert der erwarteten Zahlungsströme aus dem Stromdifferenzkontrakt ermittelt. Die wesentlichen Bewertungsparameter sind hierbei die erwarteten Strompreise und die erwarteten Produktions­mengen. Eine Veränderung der wesentlichen Bewertungsparameter zum 31. Dezember 2021 hätte sich auf den Fair Value des Strom­differenzkontrakts wie folgt ausgewirkt:

Sensitivitäten Stromdifferenzkontrakt virtuelles PPA (USA) (Millionen €)

Veränderung der erwarteten Strompreise

Veränderung der erwarteten Produktionsmengen

+10 %

–10 %

+10 %

–10 %

5

–5

1

–1

Zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes lag der anhand eines Bewertungsmodells ermittelte Fair Value des Stromdifferenzkontrakts über dem Transaktionspreis. Da es sich um einen Fair Value der Stufe 3 handelt, wird der Unterschiedsbetrag in Höhe von 12 Millionen € abgegrenzt und in der Bilanz gemeinsam mit dem positiven oder negativen Fair Value des Stromdifferenzkontrakts gemäß Bewertungsmodell unter Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen beziehungsweise unter Übrige Verbindlich­keiten ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag wird linear über die Vertragslaufzeit aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags unter Sonstige betriebliche Erträge erfasst. Die Veränderungen des Fair Value gemäß Bewertungsmodell werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Bei den in der Tabelle Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten als „Derivate – Hedge Accounting, davon Fair Value Stufe 3“ ausgewiesenen Finanzinstrumenten handelt es sich um zwei in Europa abgeschlossene physische Power Purchase Agreements (physische PPAs). Den physischen PPAs liegen Windenergieanlagen in den Niederlanden mit einer erwarteten anteiligen Leistung von je 35 Megawatt zugrunde. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2022 beziehungsweise 2023 geplant. Im Gegensatz zum virtuellen PPA sehen die physischen PPAs eine tatsächliche Lieferung der Strommengen an BASF vor. Neben dem Strom erhält BASF Zertifikate über die „grüne Eigenschaft“ des Stroms, sogenannte Guarantees of Origin (GoOs). Sowohl den Strom als auch die GoOs bezieht BASF unter den physischen PPAs zu einem Fixpreis. Da die hier beschriebenen physischen PPAs nicht der Eigenbedarfsausnahme unterfallen, sind diese als Derivate zu bilanzieren und entsprechend zum Fair Value zu bewerten. Der Fair Value der Stufe 3 wird als Barwert der Differenz zwischen dem vereinbarten Fixpreis und den erwarteten Marktpreisen für Strom beziehungsweise GoOs ermittelt. Die wesentlichen Bewertungsparameter sind hierbei die erwarteten Strom- beziehungsweise GoO-Preise sowie die erwarteten Produktionsmengen.

Sensitivitäten physische PPAs (Europa) (Millionen €)

Veränderung der erwarteten Strompreise

Veränderung der erwarteten GoO-Preise

Veränderung der erwarteten Produktionsmengen

+10 %

–10 %

+10 %

–10 %

+10 %

–10 %

42

–42

1

–1

8

–8

Zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes lagen die anhand eines Bewertungsmodells ermittelten Fair Values der physischen PPAs über beziehungsweise unter den Transaktionspreisen. Da es sich um Fair Values der Stufe 3 handelt, wurden die Unterschiedsbeträge in Höhe von 14 Millionen € beziehungsweise –5 Millionen € abgegrenzt und in der Bilanz gemeinsam mit den positiven Fair Values der Verträge gemäß Bewertungsmodell unter Vermögen von Veräu­ßerungsgruppen ausgewiesen. Die Unterschieds­beträge werden linear über die Vertragslaufzeit aufgelöst. Die daraus resultierenden Erträge und Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrech- nung unter Sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. 

Die physischen PPAs wurden in eine Cashfow-Hedge-Accoun­ting-Beziehung designiert. Entsprechend wird der effektive Teil der Veränderung der Fair Values der Sicherungsinstrumente ergebnis­neutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) erfasst. Mögliche Ineffektivitäten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise Sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. 

Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2021 (Millionen €)

 

Buch­werte

Summe Buch­werte im An­wendungs­bereich des IFRS 7

Bewertungs­kategorien gemäß IFRS 9 b

Fair Value

davon Fair Value Stufe 1 c

davon Fair Value Stufe 2 d

davon Fair Value Stufe 3 e

Beteiligungen a

514

514

FVTPL

0

0

Forderungen aus Finanzierungsleasing

44

44

n. a.

44

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

11.723

11.723

AC

11.723

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

219

219

FVTPL

219

219

Derivate – kein Hedge Accounting

729

729

FVTPL

729

13

716

Derivate – Hedge Accounting

287

287

n. a.

296

0

216

80  g

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen  f

6.211

1.351

AC

1.351

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen  f

90

90

FVTPL

90

90

Wertpapiere

9

9

AC

9

Wertpapiere

0

0

FVTOCI

0

0

Wertpapiere

260

260

FVTPL

260

207

53

Zahlungsmitteläquivalente

236

236

FVTPL

236

236

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.388

2.388

AC

2.388

Summe Vermögenswerte

22.710

17.850

 

17.345

456

1.294

80

Anleihen

13.489

13.489

AC

14.617

12.819

1.798

Commercial Papers

248

248

AC

248

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.447

3.447

AC

3.447

Verbindlichkeiten aus Leasing

1.412

1.412

n. a.

1.412

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7.826

7.826

AC

7.826

Derivate – kein Hedge Accounting

568

568

FVTPL

557

2

566

–11  h

Derivate – Hedge Accounting

1

1

n. a.

1

0

1

Übrige Verbindlichkeiten f

3.298

2.267

AC

2.267

Summe Verbindlichkeiten

30.289

29.258

 

30.375

12.821

2.365

–11

a

Eine Bewertung zum Fair Value wird grundsätzlich nur für wesentliche Beteiligungen vorgenommen. Alle unwesentlichen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet (Buchwert: 514 Millionen €). Die Zuordnung zu Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie wird für börsennotierte Beteiligungen vorgenommen. In Stufe 2 werden Beteiligungen ausgewiesen, deren Bewertung im größtmöglichen Ausmaß auf am Markt beobachtbaren Bewertungsparametern basiert. Gegebenenfalls werden diese angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Beteiligung im Fair Value zu reflektieren.

b

AC: Amortized Cost (fortgeführte Anschaffungskosten); FVTOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: Fair Value Through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); eine detaillierte Beschreibung der Kategorien ist in Anmerkung 26.1 enthalten.

c

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis notierter unangepasster Preise auf aktiven Märkten.

d

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

e

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

f

Ohne die separat dargestellten Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Sofern sonstige Forderungen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, basiert deren Bewertung grundsätzlich auf am Markt beobachtbaren Parametern. Diese werden angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Vermögenswerte im Fair Value zu reflektieren.

g

Der in der Bilanz unter Vermögen von Veräußerungsgruppen ausgewiesene Buchwert der physischen PPAs beträgt 71 Millionen € nach Abzug der in Anmerkung 26.4 beschriebenen Unterschiedsbeträge in Höhe von 14 Millionen € beziehungsweise –5 Millionen €.

h

Der in der Bilanz unter Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesene Buchwert des Stromdifferenzkontrakts beträgt 1 Million € nach Abzug des in Anmerkung 26.4 beschriebenen Unterschiedsbetrags in Höhe von 12 Millionen €.

Buch- und Marktwerte von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2020 (Millionen €)

 

Buch­werte

Summe Buch­werte im An­wendungs­bereich des IFRS 7

Bewertungs­kategorien gemäß IFRS 9 b

Fair Value

davon Fair Value Stufe 1 c

davon Fair Value Stufe 2 d

davon Fair Value Stufe 3 e

Beteiligungen a

533

533

FVTPL

94

93

1

Forderungen aus Finanzierungsleasing

44

44

n. a.

44

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

9.422

9.422

AC

9.422

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

44

44

FVTPL

44

44

Derivate – kein Hedge Accounting

387

387

FVTPL

387

1

386

Derivate – Hedge Accounting

132

132

n. a.

132

0

132

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen  f

4.889

1.075

AC

1.075

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen  f

133

133

FVTPL

133

133

Wertpapiere

8

8

AC

8

Wertpapiere

0

0

FVTOCI

0

0

Wertpapiere

249

249

FVTPL

249

207

42

Zahlungsmitteläquivalente

145

145

FVTPL

145

145

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

4.185

4.185

AC

4.185

Summe Vermögenswerte

20.171

16.357

 

15.918

446

738

Anleihen

14.189

14.189

AC

15.500

15.500

Commercial Papers

1.290

1.290

AC

1.290

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.735

3.735

AC

3.735

Verbindlichkeiten aus Leasing

1.360

1.360

n. a.

1.360

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5.291

5.291

AC

5.291

Derivate – kein Hedge Accounting

957

957

FVTPL

957

25

932

Derivate – Hedge Accounting

1

1

n. a.

1

1

Übrige Verbindlichkeiten f

2.833

1.804

AC

1.804

Summe Verbindlichkeiten

29.656

28.627

 

29.938

25

16.433

a

Eine Bewertung zum Fair Value wird grundsätzlich nur für wesentliche Beteiligungen vorgenommen. Alle unwesentlichen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet (Buchwert: 439 Millionen €). Die Zuordnung zu Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie wird für börsennotierte Beteiligungen vorgenommen. In Stufe 2 werden Beteiligungen ausgewiesen, deren Bewertung im größtmöglichen Ausmaß auf am Markt beobachtbaren Bewertungsparametern basiert. Gegebenenfalls werden diese angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Beteiligung im Fair Value zu reflektieren.

b

AC: Amortized Cost (fortgeführte Anschaffungskosten); FVTOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); FVTPL: Fair Value Through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); eine detaillierte Beschreibung der Kategorien ist in Anmerkung 26.1 enthalten.

c

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis notierter unangepasster Preise auf aktiven Märkten.

d

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

e

Die Ermittlung des Fair Value erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

f

Ohne die separat dargestellten Derivate sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Sofern sonstige Forderungen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, basiert deren Bewertung grundsätzlich auf am Markt beobachtbaren Parametern. Diese werden angepasst, um bewertungsrelevante Eigenschaften der jeweiligen Vermögenswerte im Fair Value zu reflektieren.

Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 (Millionen €)

 

Saldierte Beträge

Potenzielles Saldierungsvolumen

 

 

Brutto­ausweis

Saldierung

Netto­ausweis

aufgrund von Global-Netting-Verein­barungen

im Zusammen­hang mit finanziellen Sicherheiten

Potenzieller Nettobetrag

Derivate mit positiven Marktwerten

459

–12

447

–209

–125

112

Derivate mit negativen Marktwerten

459

–12

447

–209

–116

121

Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 (Millionen €)

 

Saldierte Beträge

Potenzielles Saldierungsvolumen

 

 

Brutto­ausweis

Saldierung

Netto­ausweis

aufgrund von Global-Netting-Verein­barungen

im Zusammen­hang mit finanziellen Sicherheiten

Potenzieller Nettobetrag

Derivate mit positiven Marktwerten

415

–18

397

–134

–61

202

Derivate mit negativen Marktwerten

563

–18

545

–134

–233

178

Die Tabelle Saldierung derivativer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zeigt, in welchem Maße derivative Vermögens­werte und Verbindlichkeiten in der Bilanz saldiert wurden, sowie mögliche Auswirkungen aus der Aufrechnung von Derivaten, die einer rechtlich durchsetzbaren Global-Netting-Vereinbarung (im Wesentlichen in Form von ISDA-Vereinbarungen) oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen. Für positive Marktwerte aus kombinierten Zins-/Währungsswaps wurden seitens der jeweiligen Kontrahenten Sicherheiten in Form von Geldanlagen in vergleichbarer Höhe des aus­stehenden Marktwerts hinterlegt.

Abweichungen zu den innerhalb der Übrigen Forderungen und Übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Posten Derivate mit positiven Marktwerten und Derivate mit negativen Marktwerten ergaben sich zum Jahresende 2021 und zum Jahresende 2020 aus Derivaten, die keiner Aufrechnungs­vereinbarung unterliegen, sowie aus eingebetteten Derivaten. Diese sind nicht in obiger Aufstellung enthalten.

Neben der in voranstehender Tabelle dargestellten Verrechnung von Derivaten wurden im Jahr 2021 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen verrechnet, sofern bestimmte Aufrechnungsvereinbarungen mit Kunden vorlagen. Dadurch wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 805 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 36 Millionen € beziehungsweise 769 Millionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 11.942 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 12.747 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 7.826 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 7.862 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 949 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.718 Millionen €). Im Jahr 2020 erfolgte ebenfalls eine Verrechnung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit in den kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden hierbei um 616 Millionen € reduziert. Die Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrug 45 Millionen € beziehungsweise 571 Millionen €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dadurch ein Nettoausweis in Höhe von 9.466 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 10.082 Millionen €). Der resultierende Nettoausweis von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprach 5.291 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 5.336 Millionen €). Der Nettoausweis von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entsprach 679 Millionen € (Brutto vor Saldierung: 1.250 Millionen €).

Die in folgender Tabelle dargestellten Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, das Fortschreiben von Agien und Disagien, das Erfassen und Stornieren von Aufwendungen aus Wertminderungen, Ergebnisse aus der Währungsumrechnung sowie Zinsen, Dividenden und alle sonstigen ergebniswirksamen Effekte aus Finanzinstrumenten. Im Posten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewer­tete Finanzinstrumente sind nur Ergebnisse aus solchen Instrumenten enthalten, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 designiert sind.

Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten (Millionen €)

 

2021

2020

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

318

–282

davon Zinsergebnis

19

32

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

608

691

davon Zinsergebnis

58

65

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

2

2

davon Zinsergebnis

2

1

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

–726

–326

davon Zinsergebnis

–324

–403

26.5 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Einsatz derivativer Finanzinstrumente

BASF ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungs-, Zinsänderungs- und Warenpreisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden nach einer zentral festgelegten Strategie bei Bedarf durch derivative Instrumente abgesichert. Eine Absicherung wird für bestehende Grundgeschäfte aus dem Produktgeschäft, Geldanlagen und Finanzierungen sowie für erwartete Umsätze, Rohstoff­bezüge und Kapitalmaßnahmen vorgenommen. Ferner erfolgt gegebenenfalls die Absicherung von Zahlungsströmen aus Akquisitionen und Devestitionen. Die aus den Grundgeschäften resultierenden Risiken sowie die Derivate werden laufend überwacht. BASF unterliegt Kreditrisiken aus Derivatgeschäften, soweit diese einen positiven Marktwert haben und die Vertragspartner ihre Leistungen nicht erfüllen können. Zur Beschränkung des Ausfallrisikos bei den positiven Markt­werten der Derivate werden Transaktionen nur im Rahmen festgelegter Limits mit Banken und Partnern guter Bonität getätigt.

Um ein effizientes Risikomanagement zu ermöglichen, werden Risikopositionen bei der BASF SE und bestimmten Gruppengesellschaften zentralisiert. Der Abschluss und die Abwicklung der zu Sicherungszwecken gehaltenen derivativen Finanz­instrumente erfolgen nach internen Richt­linien und unterliegen strengen Kontrollen.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden anhand von Bewertungsmodellen ermittelt, die, soweit verfügbar, auf am Markt beobachtbaren Input-Parametern basieren. Eine Ausnahme hiervon bilden einige Warenderivate, deren Bewertung unmittelbar auf Marktpreisen beruht.

Neben den in nachfolgender Tabelle dargestellten derivativen Instrumenten hielt BASF ebenfalls Derivate, die in andere Finanzinstrumente eingebettet waren. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um in eine Darlehensforderung eingebettete Optionen auf Eigenkapital­instrumente des Darlehensnehmers. Der Marktwert dieser Derivate betrug zum 31. Dezember 2020 33 Millionen €. Im Jahr 2021 wurden die Optionen ausgeübt.

Marktwerte derivativer Instrumente (Millionen €)

 

31.12.2021

31.12.2020

Devisentermingeschäfte

21

10

Währungsoptionen

1

35

Fremdwährungsderivate

22

45

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

0

35

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

102

–163

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

179

90

Zinsderivate

102

–163

Warenderivate

324

–321

davon als Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 9 designiert (Hedge Accounting)

107 a

7

Derivative Finanzinstrumente

447

–439

a

Davon 71 Millionen € in der Bilanz unter Vermögen von Veräußerungsgruppen ausgewiesen

Hedge Accounting

Im Rahmen der Beschaffung von Naphtha ist BASF Warenpreis­risiken ausgesetzt. Ein Teil der geplanten Einkäufe von Naphtha wird mit Swaps und Optionen auf Öl und Ölprodukte gesichert, deren wesentliche Vertragsmerkmale den Eigenschaften des Grund­geschäfts grundsätzlich entsprechen. Für einen Teil dieser Sicherungsbeziehungen wurde in den Jahren 2021 und 2020 Cashflow Hedge Accounting angewendet. Der durchschnittliche Ausübungs­preis der designierten Optionen betrug zum 31. Dezember 2021 675,54 US$ pro metrischer Tonne (31. Dezember 2020: 454,45 US$ pro metrischer Tonne). Die Cashflows aus den designierten Sicherungsinstrumenten und den gesicherten Trans­aktionen treten im Folgejahr ein und werden ebenfalls in diesem Jahr erfolgswirksam erfasst.

Für Erdgasbezüge, die ebenfalls Warenpreisrisiken ausgesetzt sind, wird weiterhin Cashflow Hedge Accounting in geringem Umfang angewendet. Als Sicherungsinstrumente dienen auf Warenpreisen basierende Optionen, deren vertragliche Bestimmungen auf die Risiken aus dem Grundgeschäft abgestimmt sind. Der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen betrug in Abhängigkeit des Handelsorts zum 31. Dezember 2021 32,60 €/MWh beziehungsweise 3,74 US$/mmBtu. Zum 31. Dezember 2020 betrug der durchschnittliche Ausübungspreis der designierten Optionen 13,35 €/MWh beziehungsweise 2,74 US$/mmBtu. Die Cashflows aus Sicherungs- und Grundgeschäft werden grundsätzlich im Folgejahr erfolgswirksam erfasst.

Die Veränderung des Zeitwerts der Optionen wird als Kosten einer transaktionsbezogenen Absicherung separat im Eigenkapital erfasst und im Geschäftsjahr des Auftretens des Grundgeschäfts zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vermögenswerte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam vereinnahmt. Im Jahr 2021 wurden 27 Millionen € als Rückgang des Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt und 24 Millionen € zunächst gegen den Buchwert der beschafften Vorräte ausgebucht und mit deren Verbrauch erfolgswirksam erfasst. Im Jahr 2020 wurden 17 Millionen € als Rückgang des Zeitwerts eigenkapital­mindernd berücksichtigt und 13 Millionen € gegen den Buchwert der Vermögenswerte ausgebucht.

Für geplante Sojabohnenbezüge ist BASF ebenfalls Warenpreis­risiken ausgesetzt. Diese Warenpreisrisiken werden mit Futures auf Sojabohnen gesichert. Die vertraglichen Bestimmungen dieser Sicherungsgeschäfte sind auf das jeweilige Grundgeschäft abgestimmt und zum Teil in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der mittels dieser Instrumente gesicherte durchschnitt­liche Preis betrug zum 31. Dezember 2021 13,35 US$/Bushel und zum 31. Dezember 2020 12,52 US$/Bushel. Die Cashflows aus diesen Futures und den gesicherten erwarteten Bezügen werden grundsätzlich im Folgejahr erfolgswirksam erfasst.

Die in der Bilanz als Derivate ausgewiesenen physischen Power Purchase Agreements wurden als Sicherungsinstrumente in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der mittels dieser Instrumente gesicherte durchschnittliche Preis betrug zum 31. Dezember 2021 45,44 €/MWh Strom und 1,83 €/GoO. Die realisierten Sicherungsergebnisse werden mit dem Eintritt der gesicherten Grundgeschäfte in den Jahren 2022 bis 2048 erfolgswirksam erfasst.

Durch geplante Umsätze in US-Dollar ist BASF Fremdwährungs­risiken ausgesetzt, die teilweise durch Devisenoptionen gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert werden. Der als gesicherte Transaktion designierte Anteil erwarteter US-Dollar Umsätze wird anhand interner Schwellenwerte ermittelt. Das gesicherte Volumen liegt dabei stets unterhalb der Gesamtheit der erwarteten US-Dollar Umsätze für das nachfolgende Geschäftsjahr. Die durchschnittliche Sicherungsrate betrug zum 31. Dezember 2021 1,1630 US$/€ und zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres 1,1583 US$/€. Die Erfolgswirkung aus den im Geschäftsjahr 2021 designierten Transaktionen tritt im Folgejahr ein. Der 2021 aufgetretene Rückgang der Zeitwertkomponente der Optionen in Höhe von 14 Millionen € wurde separat im Eigenkapital als Kosten der Absicherung erfasst und führte zu einer Eigenkapitalreduktion. Aufgrund eingetretener Grundgeschäfte wurde eine kumulierte Zeitwertveränderung der Optionen in Höhe von 19 Millionen € ergebnismindernd umgebucht. Im Vorjahr wurden 30 Millionen € als Veränderung der Zeitwertkomponente der Optionen eigenkapitalmindernd erfasst und 34 Millionen € ergebnismindernd umgebucht.

Des Weiteren wurde das im Jahr 2013 begebene festverzinsliche US Private Placement der BASF SE in Höhe von 1,25 Milliarden US$ mittels Währungsswaps in Euro gewandelt, da BASF durch das Private Placement einem kombinierten Zins-/Währungsrisiko aus­gesetzt ist. Der gesicherte Zinssatz betrug sowohl im Geschäftsjahr 2021 als auch im Geschäftsjahr 2020 4,13 %. Der gesicherte Wechselkurs belief sich jeweils auf 1,3589 US$/€. Diese Sicherungs­beziehung wurde als Cashflow Hedge designiert.

Ferner war BASF im Jahr 2021 Fremdwährungsrisiken durch in US-Dollar denominierten Commercial Paper ausgesetzt, die durch Devisentermingeschäfte gesichert und in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert wurden. Aus der Veränderung der Forward Rate resultierende Wertänderungen der Sicherungsinstrumente in Höhe von 11 Millionen € wurden zeitraumbezogen als Kosten der Absicherung erfasst. Da sämtliche Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente bis zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen waren, wurden die zunächst im Eigenkapital erfassten 11 Millionen € vollständig ergebniserhöhend reklassifiziert. Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.

Im Rahmen der Veräußerung des Pigmentgeschäfts erfolgte in den Jahren 2021 und 2020 die Absicherung eines Teils des erwarteten Verkaufspreises gegen Wechselkursänderungen. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen wurde der Eintritt der gesicherten Transaktion als höchstwahrscheinlich erachtet und diese zusammen mit den zur Sicherung verwendeten Derivaten in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Die Absicherung wurde zunächst mit Devisentermingeschäften und nach Auflösung dieser Sicherungsbeziehung mit Devisenoptionen erreicht. Es handelte sich um eine transaktionsbezogene Sicherung. Die Veränderung der Forward Rate sowie die Veränderung der Zeitwertkomponente wurden zeitpunktbezogen als Kosten der Absicherung erfasst. Dafür wurden im Jahr 2021 3 Millionen € und im Jahr 2020 8 Millionen € eigen­kapitalmindernd erfasst. Mit Veräußerung des Pigmentgeschäfts zum 30. Juni 2021 wurden 11 Millionen € ergebnismindernd reklassifiziert und innerhalb des Abgangsergebnisses des globalen Pigmentgeschäfts ausgewiesen. Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.

Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos, das aus dem in US-Dollar denominierten Verkaufspreis für die Veräußerung der Anteile an Solenis resultierte, setzte BASF im Jahr 2021 Devisenoptionen ein. Diese wurden in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Da es sich um eine transaktionsbezogene Sicherung handelte, wurde die Veränderung der Zeitwertkomponente zeitpunktbezogen als Kosten der Absicherung erfasst. Dafür wurden zunächst 10 Millionen € eigenkapitalmindernd erfasst. Mit der Veräußerung der Anteile an Solenis im November 2021 wurde der im Eigenkapital erfasste Betrag erfolgswirksam reklassifiziert und innerhalb des Beteiligungsergebnisses ausgewiesen. Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.

Des Weiteren setzte BASF im Jahr 2021 Devisenoptionen zur Absicherung des in chinesischen Renminbi denominierten Kaufpreises für 51 % der Anteile an BASF Shanshan Battery Materials Co., Ltd. ein. Die zur Sicherung verwendeten Optionen wurden in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Es handelte sich um eine transaktionsbezogene Sicherung, entsprechend wurde die Veränderung der Zeitwertkomponente zeitpunktbezogen als Kosten der Absicherung erfasst. Dafür wurden 2 Millionen € eigenkapital­mindernd erfasst. Mit Vollzug der Transaktion im August 2021 wurde der als Kosten der Absicherung im Eigenkapital erfasste Betrag ausgebucht und erhöhte den Kaufpreis. Ineffektivitäten traten zu keinem Zeitpunkt auf.

Die Effekte der Sicherungsbeziehungen auf die Bilanz, die Cashflow-Hedge-Rücklage sowie der gesicherte Nominalwert und die zu ermittelnde Ineffektivität werden je Geschäftsjahr in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

  • XLS
Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2021 (Millionen €)

 

Buchwert der Sicherungsinstrumente

 

Cashflow-Hedge-Rücklage

Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität

Erfasste Ineffektivität

 

Finanzielle Vermögens­werte

Finanzielle Verbindlich­keiten

Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte

Nominal­wert

Kumulierte Beträge für fort­geführte Sicherungs­beziehungen

Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs­effekte

Erfolgs­wirksam reklas­sifizierte Beträge für realisierte Sicherungs­geschäfte

GuV-Position zur Erfassung Reklassifizierung

Sicherungs­instrument

Gesicherte Transaktion

Betrag der Ineffektivität

GuV-Position zur Erfassung

Währungsrisiken

1

–1

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen/Übrige Verbindlichkeiten

508

0

83

–125

Sonstige betriebliche Erträge

0

0

n. a.

Kombinierte Zins-/Währungs­risiken

179

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

920

–4

89

–85

Übrige finanzielle Erträge

179

187

n. a.

Warenpreis­risiken

107

0

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen/Vermögen von Veräußerungs­gruppen/Übrige Verbindlichkeiten

488

73

154

– a

n. a.

100

100

n. a.

Summe

287

–1

 

1.916

69

326

–210

 

279

287

 

a

59 Millionen € wurden aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht und in die Anschaffungskosten der beschafften Vorräte einbezogen und in der Folge als Verbrauch erfolgswirksam erfasst.

  • XLS
Cashflow-Hedge-Accounting-Effekte 2020 (Millionen €)

 

Buchwert der Sicherungsinstrumente

 

Cashflow-Hedge-Rücklage

Veränderung der Marktwerte zur Beurteilung der Ineffektivität

Erfasste Ineffektivität

 

Finanzielle Vermögens­werte

Finanzielle Verbindlich­keiten

Bilanzposition zur Erfassung Buchwerte

Nominal­wert

Kumulierte Beträge für fort­geführte Sicherungs­beziehungen

Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs­effekte

Erfolgs­wirksam reklas­sifizierte Beträge für realisierte Sicherungs­geschäfte

GuV-Position zur Erfassung Reklassifizierung

Sicherungs­instrument

Gesicherte Transaktion

Betrag der Ineffektivität

GuV-Position zur Erfassung

Währungsrisiken

35

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

1.142

27

114

–77

Sonstige betriebliche Erträge

27

27

n. a.

Zinsrisiken

Übrige Verbindlichkeiten

–3

4

Zinserträge

0

0

n. a.

Kombinierte Zins-/Währungs­risiken

90

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

920

5

–48

94

Übrige finanzielle Erträge

90

102

n. a.

Warenpreis­risiken

7

0

Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen/Übrige Verbindlichkeiten

65

5

9

– a

n. a.

5

5

n. a.

Summe

132

0

 

2.127

37

72

21

 

122

134

 

a

6 Millionen € wurden erfolgsneutral aus der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgebucht und in die Anschaffungskosten der beschafften Vorräte einbezogen und in der Folge als Verbrauch erfolgswirksam erfasst.

Der Eintritt aller vorhergesagten Transaktionen wurde während der Geschäftsjahre 2021 und 2020 stets als höchstwahrscheinlich erachtet. Die für Warenpreisrisiken in der Cashflow-Hedge-Rücklage akkumulierten Beträge werden dann gegen den Buchwert der erworbenen Vermögenswerte ausgebucht, wenn die gesicherte Transaktion eintritt. Somit erfolgt in diesen Fällen keine unmittelbar erfolgswirksame Umgliederung der in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Beträge.

Im Rahmen der Produktion von Katalysatoren ist BASF Warenpreisrisiken auf physische Edelmetallpositionen ausgesetzt. Im Einklang mit einer definierten Sicherungsstrategie werden diese produktionsbezogenen Edelmetallbestände durch Terminkontrakte gesichert. Im Jahr 2021 wurde ein Teil dieser Edelmetallbestände gemeinsam mit Terminkontrakten auf diese Edelmetalle in eine Fair-Value-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Dabei wurden Veränderungen der Forward-Rate als Kosten der Sicherungsbeziehung betrachtet und 2 Millionen € im Sonstigen Ergebnis erfasst und aufgrund einer zeitraumbezogenen Sicherung ratierlich erfolgswirksam reklassifiziert. Sämtliche Sicherungsinstrumente liefen im Jahr 2021 aus. Die gesicherten Edelmetalle wurden veräußert. Zahlungsströme im Zusammenhang mit den Sicherungsinstrumenten wurden im Jahr 2021 erfolgswirksam vereinnahmt. Die Sicherungsbeziehungen waren vollständig effektiv.