BASF-Bericht 2021

23. Sonstige Rückstellungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaft­licher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten werden für erwartete Belastungen aus der Sanierung kontaminierter Standorte, der Rekultivierung von Deponien, der Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen an bestehenden Produktions- oder Lagereinrichtungen und aus ähn­lichen Maßnahmen gebildet.

Daneben enthalten die Sonstigen Rückstellungen auch erwartete Belastungen für den Rückbau bestehender Anlagen und Gebäude. Wird BASF als die einzige potenziell in Anspruch zu neh­mende Partei identifiziert, deckt die Rückstellung die gesamte zu erwartende Belastung ab. Bei Standorten, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern betrieben werden, umfasst die gebildete Rückstellung grundsätzlich lediglich den BASF zurechenbaren Anteil an der erwarteten Gesamtbelastung. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung basiert auf den ver­fügbaren technischen Daten des Standorts, den genutzten Technologien, den gesetzlichen Vorschriften sowie behörd­lichen Auflagen. Erwartete wesentliche Änderungen der Verpflichtungen werden bei der Ermittlung berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen enthalten Abfindungszahlungen für ausscheidende Mitarbeitende oder vergleichbare Personalaufwendungen, erwartete Kosten für Standortschließungen sowie Abbruch­verpflichtungen und vergleichbare Belastungen­. Die Rückstellungen werden gebildet, wenn ein ent­sprechender Plan von der jeweiligen Geschäfts­leitung beschlossen und kommuniziert wurde.

Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen enthalten ins­besondere variable Vergütungen, einschließlich darauf entfallende Sozial­versicherungsbeiträge, sowie Verpflichtungen zur Gewährung von Dienst­alters­prämien. Letztere werden überwiegend nach versicherungs­mathematischen Grundsätzen ermittelt.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen umfassen überwiegend Verpflichtungen aus zu gewährenden Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen im Segment Agricultural Solutions sowie aus Gewährleistungen oder Produkthaftungen, zu zahlende Provisionen für die Vermittlung von Verkäufen und drohende Verluste aus vertraglichen Vereinbarungen.

Die Rückstellungen für Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen enthalten erwartete Belastungen aus Prozessen, in denen BASF die beklagte Partei ist, und Schadenersatz­verpflichtungen aus Klagen gegen BASF sowie Bußgelder. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unab­­hän­gige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.

Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungs­effekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes (2021: 1,25 %; 2020: 1,5 %) zu treffen. Die Finanzierungskosten aus der Aufzinsung in den Folge­perioden werden im Übrigen Finanz­ergebnis erfasst.

Sonstige Rückstellungen (Millionen €)

 

31.12.2021

31.12.2020

 

 

davon kurzfristig

 

davon kurzfristig

Rückbauverpflichtungen

158

21

148

21

Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten

926

94

693

114

Personalverpflichtungen

2.368

1.907

1.174

754

Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen

1.423

1.379

1.134

1.114

Restrukturierungsmaßnahmen

279

229

414

371

Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen

79

26

205

161

Übrige

486

279

541

290

Summe

5.717

3.935

4.309

2.825

Der Anstieg der Rückstellungen für Personalverpflichtungen ergab sich insbesondere aus höheren Abgrenzungen für variable Vergütungsbestandteile.

Der Anstieg der Rückstellungen für Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen­ resultierte aus höheren Abgrenzungen für Rabattprogramme.

Der Anstieg der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten ergab sich insbesondere aus Zuführungen für Altlasten für mehrere stillgelegte Standorte in Nordamerika.

Übrige enthalten Zinsen auf langfristige Steuerrückstellungen.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen nach Rückstellungskategorien. Sonstige Veränderungen enthalten Umgliederungen in Veräußerungsgruppen, Konsolidierungskreisänderungen, Akquisitionen, Devestitionen, Währungs­effekte sowie die Umbuchung von Verpflichtungen in die Verbindlichkeiten, sofern sich die Verpflichtungen hinsichtlich Höhe oder Zeitpunkt ihres Anfalls konkretisiert haben.

Entwicklung Sonstige Rückstellungen im Jahr 2021 (Millionen €)

 

01.01.2021

Zuführung

Aufzinsung

Inanspruch­nahme

Auflösung

Sonstige Verände­rungen

31.12.2021

Rückbauverpflichtungen

148

26

2

–8

–1

–9

158

Umweltschutzmaßnahmen und Beseitigung von Altlasten

693

268

3

–64

–8

34

926

Personalverpflichtungen

1.174

1.943

1

–687

–60

–2

2.368

Verpflichtungen aufgrund von Verkaufsgeschäften oder Einkaufsverträgen

1.134

1.142

–894

–83

125

1.423

Restrukturierungsmaßnahmen

414

90

–93

–167

34

279

Prozess-, Schadenersatz-, Gewährleistungs- und ähnliche Verpflichtungen

205

29

–128

–37

9

79

Übrige

541

184

–139

–66

–37

486

Summe

4.309

3.681

7

–2.013

–421

154

5.717