BASF-Bericht 2021

24. Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

BASF Corporation könnte unter US-amerikanischem Umwelt­haftungsrecht („Comprehensive Response, Compensation and Liability Act“ von 1980 sowie bundesstaatlichem Recht) für die Untersuchung und Sanierung verschiedener verunreinigter Gelände haftbar sein. Dies betrifft auch die Sanierung der unteren 17 Meilen des Passaic River Flussbetts in New Jersey („Lower Passaic River Study Area, LPRSA“). BASF Corporation sowie mehr als 60 weitere Unternehmen („The Lower Passaic River Study Area Cooperating Parties Group beziehungsweise CPG“) haben sich auf die Durch­führung einer Sanierungsuntersuchung und Machbarkeitsstudie („Remedial Investigation/Feasibility Study“, RI/FS) für die LPRSA geeinigt. Die US-amerikanische Umweltbehörde („U.S. Environmental Protection Agency, USEPA“) hat im Jahr 2016 eine endgültige Sanierungsmaßnahme für die unteren acht Meilen der LPRSA festgelegt. Über eine gezielte Sanierungsmaßnahme für den oberen Teil der LPRSA hat die USEPA am 30. September 2021 entschieden. BASF Corporation hat für den derzeit geschätzten Anteil der BASF an den Kosten für die Sanierungsarbeiten eine Rückstellung gebildet.

Gegen BASF Corporation sind seit August 2019 in den USA auf Bundes- sowie bundesstaatlicher Ebene verschiedene Zivilklagen auf Ersatz von Vermögens-, Umwelt- und Gesundheitsschäden anhängig, die angeblich aus der Exposition gegenüber Substanzen der Familie der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) resultieren. Im Dezember 2018 wurde eine Multidistrict Litigation (MDL) eingerichtet, um vornehmlich die Klagen gegen Hersteller und Vertreiber von wasserfilmbildendem Feuerlöschschaum (Aqueous Film Forming Foam, AFFF) und deren Zulieferer zu koordinieren. Die Kläger behaupten, AFFF enthalte toxische Mengen von bestimmten PFAS-Verbindungen, einschließlich Perfluoroctansulfonat (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA). Die Kläger machen regelmäßig Verlust von Nutzung und Genuss von Eigentum, Wertminderung von Eigentum, Sanierungskosten sowie Gesundheitsschäden einschließlich verschiedener Krebserkrankungen aufgrund Exposition gegenüber AFFF geltend. BASF ist mitbeklagt als Rechtsnachfolgerin von Ciba aufgrund der Akquisition der Ciba Specialty Chemicals Inc. im Jahr 2009 und den fluorchemischen Produktlinien von Ciba/BASF mit dem Handelsnamen Lodyne. BASF ist Stand Januar 2022 in über 1.200 Fällen beklagt und verteidigt sich in sämtlichen Verfahren.

BASF kann derzeit weder den Ausgang dieser Verfahren abschätzen noch potentielle Maßnahmen durch Regulierungsbehörden vorhersagen. Ein ungünstiger Ausgang in einem oder mehreren Verfahren könnte erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis von BASF haben.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in rechtliche und behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von BASF.

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