17. Vorräte
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf Basis der Durchschnittsmethode bewertet. Wenn die Börsen- oder Marktpreise beziehungsweise die beizulegenden Zeitwerte der Absatzprodukte auf der Basis von Nettoveräußerungswerten niedriger sind, erfolgt eine Wertminderung auf diesen niedrigeren Wert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Aufwendungen für Fertigstellung und Vertrieb.
Als Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bei Normalkapazität der betreffenden Produktionsanlagen erfasst, soweit sie im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Kosten für die betriebliche Altersversorgung, für soziale Einrichtungen des Betriebs und freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit sie auf die Herstellung entfallen. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Wertminderungen auf Vorräte können sich bei einem Preisrückgang der Absatzprodukte und bei hohen Lagerreichweiten ergeben. Zuschreibungen zu Vorräten werden vorgenommen, wenn der Grund für die Abschreibungen entfallen ist.
Bei der Bewertung von Beständen des Edelmetallhandels wird die Ausnahmeregelung des IAS 2 für Händler angewendet. Hiernach werden solche Bestände, die ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden, mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten in der Edelmetallhandelsposition (Buchwert zum 31. Dezember 2021 1.554 Millionen €, zum 31. Dezember 2020 1.604 Millionen €) als sonstiges Vermögen im Umlaufvermögen angesetzt. Alle Wertänderungen werden unmittelbar ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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31.12.2021 |
31.12.2020 |
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Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
4.414 |
3.105 |
Unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren |
9.337 |
6.784 |
Geleistete Anzahlungen und unfertige Leistungen |
117 |
121 |
Vorräte |
13.868 |
10.010 |
Unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren sind aufgrund der Produktionsgegebenheiten der chemischen Industrie zu einem Posten zusammengefasst. Unfertige Leistungen beinhalten überwiegend zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen.
Die Umsatzkosten enthielten im Aufwand erfasste Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten in Höhe von 44.244 Millionen € im Jahr 2021 und 30.379 Millionen € im Jahr 2020.
Im Jahr 2021 wurden Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 97 Millionen € und im Jahr 2020 in Höhe von 65 Millionen € berücksichtigt.