BASF-Bericht 2021

22. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Den meisten Mitarbeitenden werden neben den Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung Versorgungs­leistungen aus beitrags- oder leistungsorien­tierten Versorgungs­plänen gewährt. Die Leistungen bemessen sich in der Regel nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder Beiträgen der begünstigten Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der arbeits-, steuer- und sozial­rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, werden den Mitarbeitenden seit einigen Jahren für zukünftige Dienst­zeiten fast ausschließlich beitragsorientierte Pläne angeboten.

Das Group Pension Committee überwacht die Risiken aller Pensionspläne konzernweit hinsichtlich der Finanzierung der zuge­sagten Leistungen und der Port­foliostruktur der vorhandenen Pensionsvermögen. Organi­­sation, Verantwortlichkeiten, Strategie, Durchführung und Berichterstattungspflichten sind für die zustän­digen Facheinheiten schriftlich dokumentiert.

Die folgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschreibt die leistungsorientierten Versorgungszusagen.

Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten sowie der Inflation, Fluktuation der Mitarbeitenden sowie die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Die Abzinsung der Verpflichtungen erfolgt auf Basis der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen.

Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krank­­heitskosten und Lebensversicherungsprämien pensionierter Mitarbeitender sowie von deren Angehörigen, werden als Rück­stellungen für ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Für die Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematische Gutachten verwendet.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Schätzungsänderungen in Bezug auf versicherungsmathematische Annahmen, die der Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zugrunde liegen, die Differenz zwischen normiertem und tatsächlichem Ertrag des Planvermögens sowie Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung werden ergebnisneutral in den Sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

Rahmenbedingungen der Pläne

In einigen Ländern – insbesondere in Deutschland, den USA, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz – bestehen Pensions­verpflichtungen, die staatlicher Aufsicht oder vergleichbaren rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Zum Beispiel bestehen Mindestdotierungsvorschriften, die eine Deckung der Pensions­verpflichtungen auf Grundlage ver­sicherungsmathematischer Annahmen vorschreiben, die von den Annahmen nach IAS 19 abweichen. Darüber hinaus unterliegen Teile des Pensionsver­mögens bei der Vermögensanlage für einzelne Vermögensklassen Einschränkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Hieraus können jährlich schwankende Unternehmensbeiträge, Finanzierungsmaßnahmen und Verpflichtungsübernahmen zugunsten der Versorgungseinrichtungen resultieren, um die aufsichtsrecht­lichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Verpflichtungen und das gegebenenfalls vorhandene Pensionsvermögen der bestehenden Pensionspläne sind demografischen, rechtlichen und ökonomischen Risiken ausgesetzt. Ökonomische Risiken resultieren hauptsächlich aus unvorhergesehenen Entwicklungen an den Güter- und Kapitalmärkten. Dies betrifft zum Beispiel Rentenanpassungen in Abhängigkeit von der Inflation in Deutschland und im Vereinigten Königreich sowie die Auswirkungen der Diskontierungssätze auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Die in den Vorjahren durchgeführten Maßnahmen zur Schließung von leistungs­orientierten Versorgungsplänen für zukünftige Dienstzeiten, insbesondere Endgehaltszusagen und die Übernahme von Gesundheitskosten für ehemalige Mitarbeitende, reduzierten die Risiken hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Leistungen.

Die Strategie der BASF-Gruppe zur Finanzierung der zugesagten Leistungen orientiert sich an den spezifischen aufsichts- und steuerrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern.

In einigen Ländern wurden Versorgungszusagen erteilt, bei denen eine Subsidiärhaftung des Arbeitgebers besteht. In mehreren Ländern enthalten die Versorgungszusagen in geringem Umfang Mindestverzinsungsgarantien. Im Falle, dass der Versorgungsträger die für die Gewährung der Mindestgarantie erforderlichen Erträge nicht erwirtschaften kann, wäre sie im Rahmen der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers durch diesen zu erbringen. Soweit die Ausgestaltung und Durchführung der Versorgungszusage sowie die Vermögenssituation des Versorgungsträgers dazu führen, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers unwahrscheinlich ist, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt.

Beschreibung der leistungsorientierten Pläne

Im Folgenden wird die typische Planstruktur in den einzelnen Ländern beschrieben. Insbesondere aufgrund der Übernahme von Plänen im Rahmen von Akquisitionen können abwei­chende Regelungen bestehen, die aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planbeschreibungen der einzelnen Länder haben.

Deutschland

Für die BASF SE und deutsche Gruppengesellschaften wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige BASF Pen­­sions­kasse VVaG gewährt, die aus Mitglieds- und Unternehmensbeiträgen sowie den erzielten Vermögens­erträgen finanziert wird. Die BASF SE sichert die erforderlichen Zuwendungen zu, um die Leistungen der BASF Pensions­kasse VVaG aus­reichend zu finanzieren. Für einen Teil der über die BASF Pensions­kasse VVaG finanzierten Leistungen bestehen Anpassungspflichten, die von ihren Mitgliedsunternehmen getragen werden, wenn die BASF Pensionskasse VVaG diese aufgrund aufsichtsrecht­licher Rahmenbedingungen nicht übernehmen kann. Im Jahr 2004 wurde die leistungsorien­tierte Grund­versorgung für neu in die deutschen BASF-Gesellschaften ein­tretende Mitarbeitende geschlossen und durch einen beitragsorientierten Plan ersetzt. Zum 1. Juli 2021 wurde für Neueintritte in die deutschen BASF-Gesellschaften ein neuer beitragsorientierter Plan eingeführt. Über die Grundversorgung hinausgehende Zusagen von Betriebsrenten sind bei der BASF SE im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements über die BASF Pensionstreuhand e.V. und bei den deutschen Gruppengesellschaften über­wiegend durch Pensionsrück­stellungen finanziert. Die Leistungen werden überwiegend in Form von Bausteinplänen zugesagt. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden die Möglichkeit eingeräumt, an unterschiedlichen Plänen zur Entgelt­umwandlung teilzunehmen.

USA

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus beitragsorientierten Plänen gewährt.

Die bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne wurden mit Wirkung für das Jahr 2010 für weitere dienstzeit­abhängige Steigerungen geschlossen und die erworbenen Leistungen fest­geschrieben. Ein Anspruch auf inflations­bedingte Rentenanpassungen besteht nicht.

Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA), in dem eine Mindest­finanzierung der Pläne vorgeschrieben wird. Unterneh­mens­beiträge, die zur Gewährleistung dieser Mindestfinanzierung erforderlich sind, werden im Rahmen einer versicherungs­mathematischen Bewertung ermittelt. Darüber hinaus bestehen Pensionspläne ohne Vermögensdeckung, die nicht ERISA unterliegen.

Zusätzliche pensionsähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Plänen für die Übernahme von Gesundheitskosten und von Lebensversicherungsprämien für pensionierte Mitarbeitende und deren Angehörige. Diese Pläne sind für Neueintritte seit 2007 geschlossen. Die Höhe der Erstattungsleistungen bei diesen Plänen ist festgeschrieben.

Schweiz

Die Mitarbeitenden der BASF-Gruppe in der Schweiz erhalten eine betriebliche Altersversorgung, die durch eine Pensionskasse aus Firmen- und Mitarbeiterbeiträgen sowie den erzielten Vermögens­erträgen finanziert wird. Aufgrund der Einbeziehung der gesetzlich obligatorischen Mindestversorgung gemäß dem schweizerischen Gesetz über die berufliche Vorsorge („BVG“) werden die Pensionspläne als leistungs­orientierte Pläne bilanziert. Alle Leistungen sind sofort unverfallbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber zur Leistung von Unternehmensbeiträgen verpflichtet, die den Pensionsplänen die Gewährung einer Mindestleistungshöhe ermög­lichen. Die Verwaltung der Pensionspläne erfolgt über paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter besetzte Stiftungsräte, die die Leistungspläne und die Vermögensanlage steuern und über­wachen.

Vereinigtes Königreich

Den Mitarbeitenden werden Leistungen aus einem beitragsorientierten Plan gewährt.

Darüber hinaus unterhält die BASF-Gruppe im Vereinigten Königreich leistungsorientierte Pläne, die für künftige dienstzeitabhängige Steigerungen geschlossen wurden. Für die Begünstigten der leistungs­orientierten Pläne ist ein Inflationsausgleich bis zum Renten­beginn gesetzlich vorgeschrieben.

Die Finanzierung der Pläne wird durch die Vorschriften der Regulierungsbehörde für Pensionen und die entsprechenden sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die leistungsorientierten Pläne werden von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren geschäftsführendes Organ (Board of Trustees) gemäß Treuhandvereinbarung und Gesetz die Interessen der Begünstigten vertritt und die zukünftige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherstellt. Die notwen­dige Finanzierung wird alle drei Jahre durch technische Bewertungen nach Maßgabe der lokalen Vorschriften bestimmt.

Übrige Länder

Bei Gruppengesellschaften in den übrigen Ländern werden Versorgungszusagen teilweise durch Pensionsrückstellungen, über­wiegend aber durch externe Versicherungen oder Pensions­fonds abgedeckt.

Versicherungsmathematische Annahmen

Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen folgende wesentliche Annahmen zugrunde:

Annahmen zur Bewertung des Anwartschaftsbarwerts zum 31.12.

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2021

2020

2021

2020

2021

2020

2021

2020

Rechnungszinsfuß

1,10

0,70

2,70

2,30

0,40

0,10

2,00

1,50

Rententrend

1,60

1,50

3,50

3,10

Annahmen zur Ermittlung des Aufwands für Altersversorgung im jeweiligen Geschäftsjahr

 

Deutschland

USA

Schweiz

Vereinigtes Königreich

 

2021

2020

2021

2020

2021

2020

2021

2020

Rechnungszinsfuß

0,70

1,10

2,30

3,10

0,10

0,20

1,50

2,20

Rententrend

1,50

1,50

3,10

3,00

Die zur Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts am 31. Dezember festgelegten Annahmen werden im folgenden Geschäftsjahr für die Ermittlung des Aufwands aus Pensionsplänen verwendet.

Bei der Bewertung der wesentlichen Pensionsverpflichtungen der BASF-Gruppe wird ein gruppenweit einheitliches Verfahren zur Ableitung der Diskontierungszinssätze angewendet. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Diskontierungszinssätze aus den Renditen von Unternehmensanleihen der jeweiligen Währungs­räume mit einem Emissionsvolumen von mehr als 100 Millionen Einheiten der jeweiligen Währung abgeleitet, die mit einem Rating von mindestens AA– bis AA+ von mindestens einer der drei Ratingagenturen Fitch, Moody’s oder Standard & Poor’s bewertet wurden.

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt grundsätzlich anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres, die in Deutschland und den USA aus dem BASF-Bestand abgeleitet und letztmals im Jahr 2019 für die Verpflich­tungen in Deutschland beziehungsweise 2018 für die Verpflichtungen in den USA aktualisiert wurden. Im Jahr 2021 wurden die Sterbetafeln für die Verpflichtungen in der Schweiz angepasst.

Sterbetafeln (wesentliche Länder) zum 31.12.2021

Deutschland

Heubeck Richttafeln 2018G (modifiziert)

USA

RP-2018 (modified) with MP-2018 generational projection

Schweiz

BVG 2020 generational with CMI 2018 mortality improvement

Vereinigtes Königreich

S2PxA (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne (SAPS))

Sensitivitätsanalysen

Eine Änderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter hätte folgende Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen:

Sensitivität der Pensionsverpflichtungen zum 31.12. (Millionen €)

 

Anstieg um
0,5 Prozentpunkte

Rückgang um
0,5 Prozentpunkte

 

2021

2020

2021

2020

Rechnungszinsfuß

–2.115

–2.221

2.420

2.553

Rententrend

1.533

1.666

–1.267

–1.411

Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensions­verpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extra­polation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich.

Erläuterung der Beträge in Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz

Zusammensetzung des Aufwands für Altersversorgung (Millionen €)

 

2021

2020

Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen

423

430

Aufwand aus beitragsorientierten Pensionsplänen

308

306

Aufwand für Altersversorgung (im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfasst)

731

736

 

 

 

Nettozinsaufwand aus unterdeckten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen

85

108

Nettozinsertrag aus überdeckten Pensionsplänen

–3

0

Aufwand für Altersversorgung (im Finanzergebnis erfasst)

82

108

Im Finanzergebnis wird die Verzinsung für den zum Jahres­anfang bestehenden Nettobilanzansatz verrechnet. Diese ergibt sich als Differenz zwischen den Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert und dem normierten Vermögensertrag aus dem Pensionsvermögen sowie den Zinskosten für die Vermögenswertbegrenzung. Bei der Ermittlung der Verzinsung sind die im Laufe des Geschäftsjahres zu erwartenden Beitragszahlungen und Rentenzahlungen zu berücksichtigen.

Der Nettozinsaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres basiert auf dem Rechnungszinsfuß und dem Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Jahres.

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen (Millionen €)

 

2021

2020

Anwartschaftsbarwert am 01.01.

29.840

28.423

Laufender Dienstzeitaufwand

419

419

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

1

6

Planabgeltungen

–21

–60

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

276

395

Rentenzahlungen

–1.084

–1.095

Mitarbeitendenbeiträge

37

41

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

–1.496

2.131

davon Anpassungen der finanzwirtschaftlichen Annahmen

–1.505

2.106

Anpassungen der demografischen Annahmen

–117

8

erfahrungsbedingte Anpassungen

126

17

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

171

54

Sonstige Veränderungen

–19

–4

Währungseffekte

505

–470

Anwartschaftsbarwert am 31.12.

28.629

29.840

Die gewich­tete durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflich­tungen beträgt zum 31. Dezember 2021 16,6 Jahre (Vorjahr: 16,6 Jahre).

BASF hat im Rahmen einer Neuausschreibung mit Wirkung vom 1. Mai 2021 das Mandat für versicherungsmathematische Abschlussbewertungen der mittelbaren Verpflichtungen bei der BASF Pensionskasse VVaG sowie der unmittelbaren Verpflichtungen der deutschen Gruppe neu vergeben. In diesem Zusammenhang wurden die bisherigen Annahmen und Bewertungsmethoden teilweise modifiziert. Dies führte zu versicherungsmathematischen Verlusten von insgesamt 8 Millionen €, die in der Kategorie Anpassungen der finanzwirtschaftlichen Annahmen enthalten sind.

Entwicklung des Pensionsvermögens (Millionen €)

 

2021

2020

Pensionsvermögen am 01.01.

21.400

20.863

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

194

286

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

1.935

765

Unternehmensbeiträge

151

615

Mitarbeitendenbeiträge

37

41

Rentenzahlungen

–952

–769

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

216

2

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

Planabgeltungen

–21

–60

Sonstige Veränderungen

–264

–11

Währungseffekte

434

–332

Pensionsvermögen am 31.12.

23.130

21.400

Der normierte Ertrag des Pensionsvermögens wird durch Multiplikation des Planvermögens am Jahresanfang mit dem am Jahres­anfang zur Abzinsung der bestehenden Verpflichtungen verwendeten Rechnungszinsfuß unter Berücksichtigung der unterjährigen Renten- und Beitrags­zahlungen ermittelt.

BASF SE hat Rentenleistungen ausbezahlt, die durch das Vermögen des BASF Pensionstreuhand e.V. gedeckt sind. Die BASF Pensionstreuhand e.V. hat der BASF SE im Jahr 2021 250 Millionen € für Rentenzahlungen erstattet, die das Jahr 2020 betreffen. Dieser Vorgang ist in den Sonstigen Veränderungen des Pensionsver­mögens dargestellt.

Effekte aus Planabgeltungen resultierten im Jahr 2021 im Wesent­lichen aus der Übertragung von Anwartschaften und ent­sprechenden Vermögenswerten aus dem Pensionsplan in Kanada an einen externen Versicherungsträger.

Im Jahr 2021 betrugen die Unternehmensbeiträge 151 Millionen €. Im Vorjahr betrugen die Unternehmensbeiträge 615 Millionen €, davon Sonderbeiträge zur BASF Pensionstreuhand e.V. in Höhe von 401 Millionen € sowie in Höhe von 58 Millionen € in das US-amerikanische Pensionsvermögen.

In der Position Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen sind die im Zusammenhang mit der Veräußerung des Pigmentgeschäfts bei BASF verbleibenden Verpflichtungen und das anteilige Pensionsvermögen der Leistungsbezieher in der Schweiz dargestellt. Die in diesem Zusammenhang erfolgte Einlage in Höhe von 43 Millionen € in das Schweizer Pensionsvermögen ist ebenfalls in dieser Position enthalten.

Bei kontinuierlicher Überwachung des Finanzierungsbedarfs der Pensionspläne ist BASF bestrebt, die erforderlichen Renditen zu erzielen, um Finanzierungslücken im Laufe der Zeit zu schließen. Die derzeit erwarteten Unternehmensbeiträge für 2022 belaufen sich auf rund 130 Millionen €.

Entwicklung des Nettobilanzansatzes (Millionen €)

 

2021

2020

Nettobilanzansatz am 01.01.

–8.440

–7.560

Laufender Dienstzeitaufwand

–419

–419

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

–1

–6

Planabgeltungen

0

0

Zinskosten auf den Anwartschaftsbarwert

–276

–395

Normierter Ertrag des Pensionsvermögens

194

286

Abweichung des tatsächlichen Vermögensertrags vom normierten Vermögensertrag

1.935

765

Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste beim Anwartschaftsbarwert

1.496

–2.131

Rentenzahlungen ohne Inanspruchnahme des Pensionsvermögens

132

326

Unternehmensbeiträge

151

615

Effekte aus Akquisitionen und Devestitionen

45

–52

Sonstige Veränderungen

–245

–7

Währungseffekte

–71

138

Nettobilanzansatz am 31.12.

–5.499

–8.440

davon Vermögenswerte aus überdeckten Plänen

661

126

Pensionsrückstellungen

6.160

8.566

Regionale Zuordnung der leistungsorientierten Pläne zum 31.12. (Millionen €)

 

Pensionsverpflichtungen

Planvermögen

Nettobilanzansatz

 

2021

2020

2021

2020

2021

2020

Deutschland

20.400

21.535

15.498

14.426

–4.902

–7.109

USA

3.563

3.596

2.610

2.404

–953

–1.192

Schweiz

1.812

1.816

2.212

1.851

400

35

Vereinigtes Königreich

1.967

1.986

2.178

2.026

211

40

Übrige

887

907

632

693

–255

–214

Summe

28.629

29.840

23.130

21.400

–5.499

–8.440

Erläuterung des Planvermögens

Die Ziel-Portfoliostruktur der Pensionspläne wird mithilfe von Asset-Liability-Studien ermittelt und regelmäßig überprüft. Danach werden die Vermögensanlagen unter Berücksich­tigung der Risiken der einzelnen Anlageklassen und der regulatorischen Bestimmungen für die Anlage von Pensionsvermögen langfristig auf die Entwicklung der Verpflichtungen abgestimmt. Die bestehende Port­foliostruktur orientiert sich grundsätzlich an der Zielallokation und berücksichtigt darüber hinaus aktuelle Markteinschätzungen. Zur Begrenzung von Anlagerisiken und zur Ausschöpfung möglichst vieler Ertragspotenziale erfolgt eine breite weltweite Streuung der Einzel­anlagen.

Liability-Driven-Investment-(LDI-)Techniken, wie zum Beispiel die Absicherung gegenüber Zins- und Inflationsveränderungen, werden in einigen Pensionsplänen angewendet, insbesondere bei den britischen und amerikanischen Pensionsplänen.

Struktur des Pensionsvermögens (%)

 

2021

2020

Aktien

26

28

Schuldinstrumente

45

47

davon gegenüber staatlichen Schuldnern

18

19

gegenüber anderen Schuldnern

27

28

Immobilien

6

5

Alternative Investments

21

17

Zahlungsmittel und geldmarktnahe Anlagen

2

3

Summe

100

100

Neben Schuldscheindarlehen und Pfandbriefen umfasst die Anlageklasse Schuldinstrumente auch Unternehmens- und Staats­anleihen. Bei den Staatsanleihen handelt es sich vorwiegend um Anleihen von Ländern sehr hoher Bonität wie den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und der Schweiz. In begrenztem Umfang werden auch Staatsanleihen aus Schwellenländern gehalten. Bei den Unternehmensanleihen sind es vorwiegend Anleihen von Schuldnern guter Bonität, wobei bewusst auch in begrenztem Umfang Anleihen gehalten werden, die zum High-Yield-Bereich gehören. Im Rahmen der laufenden Über­wachung der Ausfallrisiken, die auf einem vorgegebenen Risikobudget und der Beobachtung der Entwicklung der Bonität der Emittenten basiert, erfolgt bei geänderter Markteinschätzung gegebenenfalls eine Anpassung der Anlage des Pensions­vermögens. Alternative Investments umfassen vor allem Anlagen in Private und Infrastructure Equity, Absolute-Return-Fonds und besicherten Unternehmensdarlehen.

Für fast alle Aktien bestehen Preisnotierungen an aktiven Märkten. Die Kategorie Schuldinstru­mente enthält Schuldscheindarlehen und Pfandbriefe, die im Rahmen von Privatplatzierungen erworben wurden, mit einem Marktwert in Höhe von 188 Millionen € am 31. Dezember 2021 und 110 Millionen € am 31. Dezember 2020. Für diese Wertpapiere, die insbesondere von inländischen Pensionsvermögen gehalten werden, besteht kein aktiver Markt. Für weitere 387 Millionen €, insbesondere aus der Kategorie Alternative Investments und Immobilien, besteht ebenfalls kein fungibler Marktpreis. Zur Kompensation der reduzierten Fungibilität gewährt der Kapitalmarkt in Abhängigkeit von der Laufzeit Rendite­aufschläge.

In den Pensionsvermögen zum Bilanzstichtag waren von BASF-Gruppengesellschaften emittierte Wertpapiere mit einem Marktwert von 0 Millionen € im Jahr 2021 und 1 Million € im Jahr 2020 enthalten. Der Marktwert der von den rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen an BASF-Gruppengesellschaften vermieteten Immobilien betrug gegenüber dem Vorjahr unverändert 112 Millionen €.

Seit dem Jahr 2010 bestand zwischen der BASF SE und der BASF Pensionskasse VVaG eine Vereinbarung über die Gewährung von Genussrechtskapital in Höhe von nominell 80 Millionen €, das der Stärkung der Finanzierungsbasis der BASF Pensionskasse VVaG diente. Das bisherige Genussrechtskapital wurde im Jahr 2021 an die BASF SE zurückgeführt. Zur Erfüllung der zukünftigen aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen sowie zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der Pensionskasse hat BASF SE im Jahr 2021 der BASF Pensionskasse VVaG Kapital in Form eines nachträglichen Gründungsstockdarlehens von nominal 220 Millionen € temporär zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrag nahm die Pensionskasse im Jahr 2021 80 Millionen € in Anspruch. Ferner hat die BASF Pensionstreuhand e.V. der BASF SE im Jahr 2021 250 Millionen € für Rentenzahlungen erstattet, die das Jahr 2020 betrafen.

Die folgende Übersicht gibt die Vermögensdeckung der Pläne wieder:

Vermögensdeckung der Pensionspläne zum 31.12. (Millionen €)

 

2021

2020

 

Anwart­schafts­barwert

Pensions­vermögen

Anwart­schafts­barwert

Pensions­vermögen

Ohne Pensionsvermögensdeckung

2.121

1.840

Mit Pensionsvermögensdeckung

26.508

23.130

28.000

21.400

Summe

28.629

23.130

29.840

21.400

Beitragsorientierte Pläne und staatliche Pläne

Die im Ergebnis der Betriebstätigkeit erfassten Beiträge zu beitragsorientierten Plänen beliefen sich im Jahr 2021 auf 308 Millionen € und im Jahr 2020 auf 306 Millionen €.

Im Jahr 2021 wurden an staatliche Rentenversicherungsträger Beiträge in Höhe von 578 Millionen € und im Jahr 2020 von 557 Millionen € geleistet.

Kennzahlen­vergleich

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