BASF-Bericht 2021

12. Ertragsteuern

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

In Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbesteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Im Jahr 2021 ergab sich ein gewichteter Durchschnittssatz von 14,6 % (2020: 14,5 %). Die deutschen Gruppengesellschaften ermittelten ihre latenten Steuern im Jahr 2021 unverändert mit 30 %. Die von den ausländischen Gruppen­gesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert.

Für temporär abweichende Wert­an­sätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden latente Steuern angesetzt. Diese umfassen ebenso die abweichenden Wertansätze, die sich aus Unternehmens­erwerben ergeben, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt mit den jeweiligen landesspezi­fischen Steuersätzen, die für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Am oder vor dem Bilanz­stichtag beschlossene beziehungsweise weitgehend beschlossene Steuersatzänderungen werden berücksichtigt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuer­behörde bestehen. Ergibt sich ein Überhang an latenten Steueransprüchen, so werden diese nur angesetzt, sofern eine Realisierung der Steuerminderung als wahrscheinlich erachtet wird. Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steuer­ansprüche ist die Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und die Einschätzung der Nutzbarkeit der Verlustvorträge und nicht genutzter Steuergutschriften. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflich­tiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungs­unterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge sowie nicht genutzte Steuergutschriften geltend gemacht werden können. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steuer­ansprüche basiert auf unter­nehmens­internen Prognosen über die zukünftige Ertrags­situation der jeweiligen Gruppen­gesellschaft.

Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital oder in den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen anzusetzen ist. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die Veränderungen der latenten Steuer­ansprüche und Steuerschulden ebenfalls ergebnisneutral erfasst.

Für Unterschiedsbeträge zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert einer einbezogenen Tochtergesellschaft werden latente Steuerschulden gebildet, wenn eine Umkehr dieser Differenz in absehbarer Zukunft erwartet wird. Für im Folgejahr geplante Dividendenausschüttungen werden latente Steuerschulden angesetzt, sofern diese zu einer Umkehr temporärer Differenzen führen.

Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaft­steuer oder vergleichbare Ertragsteuern werden auf Grundlage der erwarteten zu versteuernden Einkommen der ein­bezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Für darauf entfallende Zinsen werden Rückstellungen gebildet. Diese Zinsen werden im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen und nicht im Steueraufwand. Sonstige zu ver­anlagende Steuern werden entsprechend berücksichtigt.

IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12 klar, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuer­lichen Behandlung einzelner Sachverhalte besteht. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Die Höhe der Risikorückstellungen wird unter Beachtung der Ergebnisse vergangener Betriebsprüfungen sowie der recht­lichen Beurteilung noch nicht geprüfter Sachverhalte hinsichtlich des Risikos einer abweichenden steuerlichen Einschätzung durch die Finanzverwaltung ermittelt und regelmäßig überprüft. Zum Ansatz kommt der wahrscheinlichste Wert der einzelnen Risiken.

Steueraufwand und -quote

Die Steuerquote der BASF-Gruppe betrug 19,2 % im Jahr 2021, nach 5,8 % im Jahr 2020. Die im Vergleich zum Vorjahr höhere Steuerquote resultierte insbesondere aus geringeren nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben, die im Vorjahr größtenteils durch nicht steuerwirksame Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte verursacht worden waren, sowie den gestiegenen Ergebnisanteilen von Ländern mit höherem Steuersatz. Gegenläufig wirkten vor allem höhere steuerfreie Erträge, im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Beteiligung an Solenis.

Steueraufwand (Millionen €)

 

2021

2020

Laufender Aufwand für Ertragsteuern

1.436

398

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (Deutschland)

38

73

Ausländische Ertragsteuern

1.575

739

Steuern für Vorjahre

–176

–414

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (–)

–6

–489

aus Veränderungen temporärer Differenzen

49

–129

aus Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge/ungenutzter Steuergutschriften

–67

–372

aus Steuersatzänderungen

–2

32

aus Wertberichtigungen von latenten Steueransprüchen

14

–20

Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag

1.430

–91

Überleitungsrechnung auf den effektiven Steueraufwand und die Steuerquote

 

2021

2020

 

Millionen €

%

Millionen €

%

Ergebnis vor Ertragsteuern

7.448

 

–1.562

 

Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (15 %)

1.117

15,0

–234

15,0

Solidaritätszuschlag

0

0,0

2

–0,1

Gewerbesteuer

78

1,1

–255

16,3

Einfluss abweichender Steuersätze für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften

548

7,4

55

–3,5

Steuerfreie Erträge

–211

–2,8

–64

4,1

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

140

1,9

339

–21,7

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (Nach-Steuer-Ergebnis)

–56

–0,7

106

–6,8

Steuern für Vorjahre (laufende und latente Steuer)

–176

–2,4

–103

6,6

Latente Steuern für sich zukünftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen

–6

–0,1

–66

4,2

Steuersatzänderungen

–2

0,0

32

–2,1

Sonstiges

–3

0,0

97

–6,2

Effektive Ertragsteuern/Steuerquote

1.430

19,2

–91

5,8

Latente Steuern ergeben sich aus tempo­rären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wert­ansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuer­lichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuer­bilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von latenten Steuerschulden führen.

Latente Steuern

Abgrenzungsposten für latente Steuern 2021 (Millionen €)

 

01.01.2021 netto

Erfolgs­wirk­same Effekte

Erfolgs­neutrale Effekte (OCI)

Unter­nehmens­zusammen­schlüsse

Sonstiges

31.12.2021 netto

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Immaterielle Vermögenswerte

–955

–37

–26

–22

–6

–1.045

41

–1.086

Sachanlagen

–1.068

–18

–64

–3

22

–1.131

303

–1.434

Finanzanlagen

–74

8

–26

25

–67

43

–109

Vorräte und Forderungen

–169

–187

–53

–1

37

–372

292

–664

Pensionsrückstellungen

2.851

18

–790

6

2.085

2.781

–695

Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

831

148

78

2

3

1.062

1.168

–106

Steuerliche Verlustvorträge

505

69

4

1

1

580

580

Sonstiges

18

4

–3

–31

–11

63

–75

Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen

1.939

6

–878

–23

57

1.101

5.270

–4.169

Saldierungen

–2.670

2.670

Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen

1.939

6

–878

–23

57

1.101

2.600

–1.499

Abgrenzungsposten für latente Steuern 2020 (Millionen €)

 

01.01.2020 netto

Erfolgs­wirk­same Effekte

Erfolgs­neutrale Effekte (OCI)

Unter­nehmens­zusammen­schlüsse

Sonstiges

31.12.2020 netto

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Immaterielle Vermögenswerte

–934

–8

33

–42

–4

–955

89

–1.044

Sachanlagen

–1.081

–65

101

–36

13

–1.068

246

–1.314

Finanzanlagen

–136

64

5

–7

–74

44

–118

Vorräte und Forderungen

–199

82

–31

–3

–18

–169

232

–401

Pensionsrückstellungen

2.424

28

384

14

1

2.851

3.342

–491

Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

841

42

–91

3

36

831

986

–155

Steuerliche Verlustvorträge

193

332

–11

1

–10

505

505

Sonstiges

15

14

–9

2

–4

18

82

–64

Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen

1.123

489

381

–61

7

1.939

5.526

–3.587

Saldierungen

–2.140

2.140

Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen

1.123

489

381

–61

7

1.939

3.386

–1.447

Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 245 Millionen € im Jahr 2021 (2020: 182 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung bei Umkehr nicht hinreichend sicher ist.

Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften in Höhe von 11.587 Millionen € im Jahr 2021 (10.398 Millionen € im Jahr 2020) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da diese Gewinne bei Ausschüttung keiner entsprechenden Besteuerung unter­liegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

Steuerliche Verlustvorträge

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 172 Millionen € im Jahr 2021 (2020: 257 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Davon verfallen 3 Millionen € im Jahr 2022, 4 Millionen € im Jahr 2023, 2 Millionen € im Jahr 2024, 12 Millionen € im Jahr 2025, 52 Millionen € im Jahr 2026 und 20 Millionen € ab dem Jahr 2027. Die übrigen 79 Millionen € sind nicht verfallbar.

Der Überhang an aktiven latenten Steuern bei Gesellschaften, die in den Jahren 2021 oder 2020 steuerlich Verluste auswiesen, betrug zum 31. Dezember 2021 2.379 Millionen € (31. Dezember 2020: 2.645 Millionen €). Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte, da aufgrund der geplanten Ergebnisse die Nutzung der temporären Differenzen oder Verlustvorträge erwartet wird.

Steuerschulden

Steuerschulden umfassen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sons­tige Steuern sowie noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres.