12. Ertragsteuern
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
In Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbesteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Im Jahr 2021 ergab sich ein gewichteter Durchschnittssatz von 14,6 % (2020: 14,5 %). Die deutschen Gruppengesellschaften ermittelten ihre latenten Steuern im Jahr 2021 unverändert mit 30 %. Die von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert.
Für temporär abweichende Wertansätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden latente Steuern angesetzt. Diese umfassen ebenso die abweichenden Wertansätze, die sich aus Unternehmenserwerben ergeben, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Am oder vor dem Bilanzstichtag beschlossene beziehungsweise weitgehend beschlossene Steuersatzänderungen werden berücksichtigt.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen. Ergibt sich ein Überhang an latenten Steueransprüchen, so werden diese nur angesetzt, sofern eine Realisierung der Steuerminderung als wahrscheinlich erachtet wird. Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche ist die Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und die Einschätzung der Nutzbarkeit der Verlustvorträge und nicht genutzter Steuergutschriften. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge sowie nicht genutzte Steuergutschriften geltend gemacht werden können. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche basiert auf unternehmensinternen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der jeweiligen Gruppengesellschaft.
Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital oder in den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen anzusetzen ist. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die Veränderungen der latenten Steueransprüche und Steuerschulden ebenfalls ergebnisneutral erfasst.
Für Unterschiedsbeträge zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert einer einbezogenen Tochtergesellschaft werden latente Steuerschulden gebildet, wenn eine Umkehr dieser Differenz in absehbarer Zukunft erwartet wird. Für im Folgejahr geplante Dividendenausschüttungen werden latente Steuerschulden angesetzt, sofern diese zu einer Umkehr temporärer Differenzen führen.
Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Ertragsteuern werden auf Grundlage der erwarteten zu versteuernden Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Für darauf entfallende Zinsen werden Rückstellungen gebildet. Diese Zinsen werden im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen und nicht im Steueraufwand. Sonstige zu veranlagende Steuern werden entsprechend berücksichtigt.
IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12 klar, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung einzelner Sachverhalte besteht. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Die Höhe der Risikorückstellungen wird unter Beachtung der Ergebnisse vergangener Betriebsprüfungen sowie der rechtlichen Beurteilung noch nicht geprüfter Sachverhalte hinsichtlich des Risikos einer abweichenden steuerlichen Einschätzung durch die Finanzverwaltung ermittelt und regelmäßig überprüft. Zum Ansatz kommt der wahrscheinlichste Wert der einzelnen Risiken.
Steueraufwand und -quote
Die Steuerquote der BASF-Gruppe betrug 19,2 % im Jahr 2021, nach 5,8 % im Jahr 2020. Die im Vergleich zum Vorjahr höhere Steuerquote resultierte insbesondere aus geringeren nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben, die im Vorjahr größtenteils durch nicht steuerwirksame Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte verursacht worden waren, sowie den gestiegenen Ergebnisanteilen von Ländern mit höherem Steuersatz. Gegenläufig wirkten vor allem höhere steuerfreie Erträge, im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Beteiligung an Solenis.
|
2021 |
2020 |
---|---|---|
Laufender Aufwand für Ertragsteuern |
1.436 |
398 |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (Deutschland) |
38 |
73 |
Ausländische Ertragsteuern |
1.575 |
739 |
Steuern für Vorjahre |
–176 |
–414 |
Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (–) |
–6 |
–489 |
aus Veränderungen temporärer Differenzen |
49 |
–129 |
aus Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge/ungenutzter Steuergutschriften |
–67 |
–372 |
aus Steuersatzänderungen |
–2 |
32 |
aus Wertberichtigungen von latenten Steueransprüchen |
14 |
–20 |
Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag |
1.430 |
–91 |
|
2021 |
2020 |
||
---|---|---|---|---|
|
Millionen € |
% |
Millionen € |
% |
Ergebnis vor Ertragsteuern |
7.448 |
|
–1.562 |
|
Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (15 %) |
1.117 |
15,0 |
–234 |
15,0 |
Solidaritätszuschlag |
0 |
0,0 |
2 |
–0,1 |
Gewerbesteuer |
78 |
1,1 |
–255 |
16,3 |
Einfluss abweichender Steuersätze für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften |
548 |
7,4 |
55 |
–3,5 |
Steuerfreie Erträge |
–211 |
–2,8 |
–64 |
4,1 |
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
140 |
1,9 |
339 |
–21,7 |
Ergebnis von nach der |
–56 |
–0,7 |
106 |
–6,8 |
Steuern für Vorjahre (laufende und latente Steuer) |
–176 |
–2,4 |
–103 |
6,6 |
Latente Steuern für sich zukünftig umkehrende temporäre Differenzen auf Anteile an Beteiligungen |
–6 |
–0,1 |
–66 |
4,2 |
Steuersatzänderungen |
–2 |
0,0 |
32 |
–2,1 |
Sonstiges |
–3 |
0,0 |
97 |
–6,2 |
Effektive Ertragsteuern/Steuerquote |
1.430 |
19,2 |
–91 |
5,8 |
Latente Steuern ergeben sich aus temporären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuerbilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von latenten Steuerschulden führen.
Latente Steuern
|
01.01.2021 netto |
Erfolgswirksame Effekte |
Erfolgsneutrale Effekte (OCI) |
Unternehmenszusammenschlüsse |
Sonstiges |
31.12.2021 netto |
Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Immaterielle Vermögenswerte |
–955 |
–37 |
–26 |
–22 |
–6 |
–1.045 |
41 |
–1.086 |
Sachanlagen |
–1.068 |
–18 |
–64 |
–3 |
22 |
–1.131 |
303 |
–1.434 |
Finanzanlagen |
–74 |
8 |
–26 |
– |
25 |
–67 |
43 |
–109 |
Vorräte und Forderungen |
–169 |
–187 |
–53 |
–1 |
37 |
–372 |
292 |
–664 |
Pensionsrückstellungen |
2.851 |
18 |
–790 |
– |
6 |
2.085 |
2.781 |
–695 |
Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten |
831 |
148 |
78 |
2 |
3 |
1.062 |
1.168 |
–106 |
Steuerliche Verlustvorträge |
505 |
69 |
4 |
1 |
1 |
580 |
580 |
– |
Sonstiges |
18 |
4 |
–3 |
– |
–31 |
–11 |
63 |
–75 |
Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen |
1.939 |
6 |
–878 |
–23 |
57 |
1.101 |
5.270 |
–4.169 |
Saldierungen |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
–2.670 |
2.670 |
Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen |
1.939 |
6 |
–878 |
–23 |
57 |
1.101 |
2.600 |
–1.499 |
|
01.01.2020 netto |
Erfolgswirksame Effekte |
Erfolgsneutrale Effekte (OCI) |
Unternehmenszusammenschlüsse |
Sonstiges |
31.12.2020 netto |
Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Immaterielle Vermögenswerte |
–934 |
–8 |
33 |
–42 |
–4 |
–955 |
89 |
–1.044 |
Sachanlagen |
–1.081 |
–65 |
101 |
–36 |
13 |
–1.068 |
246 |
–1.314 |
Finanzanlagen |
–136 |
64 |
5 |
– |
–7 |
–74 |
44 |
–118 |
Vorräte und Forderungen |
–199 |
82 |
–31 |
–3 |
–18 |
–169 |
232 |
–401 |
Pensionsrückstellungen |
2.424 |
28 |
384 |
14 |
1 |
2.851 |
3.342 |
–491 |
Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten |
841 |
42 |
–91 |
3 |
36 |
831 |
986 |
–155 |
Steuerliche Verlustvorträge |
193 |
332 |
–11 |
1 |
–10 |
505 |
505 |
– |
Sonstiges |
15 |
14 |
–9 |
2 |
–4 |
18 |
82 |
–64 |
Aktive (passive) latente Steuern vor Saldierungen |
1.123 |
489 |
381 |
–61 |
7 |
1.939 |
5.526 |
–3.587 |
Saldierungen |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
–2.140 |
2.140 |
Aktive (passive) latente Steuern nach Saldierungen |
1.123 |
489 |
381 |
–61 |
7 |
1.939 |
3.386 |
–1.447 |
Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 245 Millionen € im Jahr 2021 (2020: 182 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung bei Umkehr nicht hinreichend sicher ist.
Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften in Höhe von 11.587 Millionen € im Jahr 2021 (10.398 Millionen € im Jahr 2020) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da diese Gewinne bei Ausschüttung keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.
Steuerliche Verlustvorträge
Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 172 Millionen € im Jahr 2021 (2020: 257 Millionen €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Davon verfallen 3 Millionen € im Jahr 2022, 4 Millionen € im Jahr 2023, 2 Millionen € im Jahr 2024, 12 Millionen € im Jahr 2025, 52 Millionen € im Jahr 2026 und 20 Millionen € ab dem Jahr 2027. Die übrigen 79 Millionen € sind nicht verfallbar.
Der Überhang an aktiven latenten Steuern bei Gesellschaften, die in den Jahren 2021 oder 2020 steuerlich Verluste auswiesen, betrug zum 31. Dezember 2021 2.379 Millionen € (31. Dezember 2020: 2.645 Millionen €). Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte, da aufgrund der geplanten Ergebnisse die Nutzung der temporären Differenzen oder Verlustvorträge erwartet wird.
Steuerschulden
Steuerschulden umfassen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sonstige Steuern sowie noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres.